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Gast Robbi_King

Empfohlene Beiträge

  • 2 Wochen später...

Davon abgesehen ist es verboten, Fahrzeuge / Gartengeräte die mit Benzin betrieben werden im Haus abzustellen. Wärend ein Kanister der zugelassen ist kein Problem darstellt und für die Bewohner keine Geruchsbelästigung auftritt. Abstellen von Kraftfahrzeugen (Motorräder u.a.) in anderen Räumen als Garagen ist nur zulässig, wenn das Gesamtfassungsvermögen der Kraftstoffbehälter aller abgestellten Kraftfahrzeuge nicht mehr als 5-12 Liter beträgt. Demnach sind Kellerräume nicht allgemein zum abstellen von Motorrädern geeignet. ( Bayrisches Oberstes Landesgericht / 21.1.1988, Az: BReg 2 Z 133/87)

 

Also Sprit ablassen hilft auch nicht, da der Gesetzgeber vom FASSUNGSVERMÖGEN ausgeht

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Immer das gleiche mit den scheiß Dingern. Könnten die wenigstens hinter ner Abdeckung verstecken...

Oder am besten gleich weglassen

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Wenn Du was dezenteres haben möchtest, also ich hätte hier noch ne FZS 600 stehen, die hat keinen Vorschalldämpfer. Und natürlich auch keinen elektronischen Schnickschnack, quasi Motorrad pur :headbang:

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Das drumrum muss aber auch gefallen :)

Bin mir noch immer nicht ganz sicher was ich bei mir gegen den hässlichen Brotkasten machen will. Wahrscheinlich läufts auf schwarz machen hinaus.

Aber danke für das Angebot.

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