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Eintragung Michelin Pilot Power 2 CT / Michelin Pilot Road 2


Gast andi_immi

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KawaheizerZ1000

Was ich nur seltsam finde ist, dass man auf ner ZX10R den MPP2Ct fahren darf und auf einer Z1000 Bj.2004 nicht.

 

Ich selber fahre den 2CT schon 2 Jahre auf meiner Z und hatte noch nie irgendwelche Probleme mit dem Trachtenverein

 

Beim nächsten TÜV werd ich mal mein Glück mit einer Eintragung versuchen

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UPDATE:

 

 

 

Der freundliche vom TÜV kann mir beide Reifen eintragen.

 

Er hat sogar Verständnis geäußert und kennt solche Themen bereits.

 

 

 

Er hat in seiner Datenbank nachgeschaut und Aussage,

 

 

 

"naja die beiden Reifentypen scheinen sogar besser zu sein wie der

 

Reifen in der Freigabe, solange Tragfähigkeit und

 

Geschwindigkeitsfreigabe passen und die Dimmensionen nicht abweichen

 

kann ich Ihnen den Reifen eintragen..."

 

 

 

Kosten einmalig 40 € und man muss eben nen Termin machen und hin...

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Na da werde ich doch auch mal bei den TÜV-Menschen vorbeischauen.

 

Was hast du ihnen denn für Daten geliefert.

 

Irgendwas von der Michelinhomepage?

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Was heißt denn das konkret einen Reifen eintragen lassen? In den Fahrzeugschein? Dann darf ich doch auch keinen anderen mehr drauf machen, oder? Oder geht das dann - wie sonst auch - mit einer Freigabebestätigung durch den Hersteller?

 

 

 

Gruss KawaAxel

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Falls keine der angesprochenen Instanzen eine Freigabe oder ein

 

Gutachten über die gewünschte Reifenpaarung besitzt beziehungsweise

 

erstellt, bleibt nur noch der Versuch einer Eintragung per Einzelabnahme.

 

Dazu muß der Kunde das Fahrzeug mit den gewünschten Reifen bei der

 

Typ-Prüfstelle des TÜV vorfahren. Der Sachverständige prüft zunächst die

 

Übereinstimmung von Geschwindigkeits- und Loadindex - die müssen

 

gleich- oder höherwertig sein - mit den Angaben in den Papieren.

 

Darüber hinaus muß der Reifentyp (Schlauch- oder Schlauchlos-Reifen)

 

stimmen sowie Reifen- und Felgengröße zueinander passen und nach

 

allen Seiten ausreichend Freigängigkeit aufweisen. Zu Schwinge oder

 

Gabelholm sind mindestens fünf Millimeter erforderlich. Sind diese

 

Grundvoraussetzungen gegeben, macht der Sachverständige eine

 

ausgiebige Testfahrt, um die Verträglichkeit von Reifen und Fahrzeug zu

 

prüfen.Zu den wichtigsten Kriterien, die die Reifenpaarung erfüllen muß,

 

gehören die Hochgeschwindigkeitsstabilität auf der Autobahn und eine

 

Prüfung der Shimmy-Neigung. Weitere Punkte sind Handlichkeit,

 

Aufstellmoment beim Bremsen in Schräglage und allgemeines

 

Fahrverhalten. Falls keine besonderen Auffälligkeiten auftreten, steht der

 

Eintragung in die Papiere nichts im Weg.

 

 

 

Wichtige Hinweise auch hier:

 

 

 

http://www1.adac.de/images/TO25406_tcm8-222357.pdf

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UPDATE:

 

 

 

Der freundliche vom TÜV kann mir beide Reifen eintragen.

 

Er hat sogar Verständnis geäußert und kennt solche Themen bereits.

 

 

 

Er hat in seiner Datenbank nachgeschaut und Aussage,

 

 

 

"naja die beiden Reifentypen scheinen sogar besser zu sein wie der

 

Reifen in der Freigabe, solange Tragfähigkeit und

 

Geschwindigkeitsfreigabe passen und die Dimmensionen nicht abweichen

 

kann ich Ihnen den Reifen eintragen..."

 

 

 

Kosten einmalig 40 € und man muss eben nen Termin machen und hin...

 

 

 

Bei welchem Tüv warst Du denn da ????

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  • 1 Monat später...

Also ich glaub diese Reifenbindung ist ja ein kack. Entweder ein Reifen ist für ein gewisses Gewicht und für eine gewisse Geschwindigkeit zugelassen oder nicht. Mit welchem Motorrad ich dann 300kmH fahre ist doch wurst wenn der Reiffen das aushält. Ist ja beim Auto auch so oder gibts da auch eine Reifenfabrikationsbindung in Deutschland?

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Also ich glaub diese Reifenbindung ist ja ein kack. Entweder ein Reifen ist für ein gewisses Gewicht und für eine gewisse Geschwindigkeit zugelassen oder nicht. Mit welchem Motorrad ich dann 300kmH fahre ist doch wurst wenn der Reiffen das aushält. Ist ja beim Auto auch so oder gibts da auch eine Reifenfabrikationsbindung in Deutschland?

 

 

 

Es geht ja nicht darum, dass der Reifen die Vmax aushält, sondern darum, ob das spezielle Motorrad mit dem speziellen Reifen irgendwelche Zicken macht. Vornehmlich gehts ums Hochgeschwindigkeitspendeln.

 

Dabei wird auch mit Flatterkleidung, Sozius und Gepäck getestet

 

Produkthaftung heißt das Zauberwort. Keiner will die Verantwortung dafür übernehmen, falls es deswegen zu einem sicherlich sehr schweren Unfall kommt.

 

 

 

In den Ländern mit Geschwindkeitsbegrenzungen auf der Autobahn ist die Lage eine andere. Da wird dem Fahrer sicher die volle Schuld zugesprochen, da er sich nicht an die Gesetze gehalten hat.

 

 

 

 

 

Allerdings bin ich auch skeptisch, ob das mit den Reifenfreigaben so ganz astrein läuft. AVON z.B. hat fast immer ganz schnell für alle Z's eine Freigabe und so richtig toll kommen die Pneus eigentlich bei diversen Tests nicht weg.

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Allerdings bin ich auch skeptisch, ob das mit den Reifenfreigaben so ganz astrein läuft. AVON z.B. hat fast immer ganz schnell für alle Z's eine Freigabe und so richtig toll kommen die Pneus eigentlich bei diversen Tests nicht weg.

 

 

 

Naja, die Avons mögen nicht die besten Reifen sein, aber sicher ausreichend um bei 300km/h nicht zu pendeln, o.Ä.

 

 

 

In den Tests werden ja immer die Highend-Fahreigenschaften getestet, ob der Reifen schnell einlenkt, gute Dämpfungseigenschaften hat etc. pp. Das ist dann die Kür und da mögen die Avons immer nur hinter den anderen Premiumherstellern sein. Die Pflicht ist aber, dass der Reifen seinen Fahrer nicht abwirft im Betrieb -> nur das interessiert den TÜV.

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Zum Thema Produkthaftung bei zB Hochgeschwindigkeitspendeln...Bekommt sicher auch immer der Fahrer des Motorrades voll Schuld. Das kündigt sich ja an und ist nicht auf einmal von einer Sekunde zur anderen da oder? Somit ist man selber Schuld wenn man so weiterfährt und einen Unfall provoziert und solange der Reifen nicht kaputtgeht.......

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  • 4 Wochen später...
  • 2 Monate später...

Guten Morgen erst mal,

 

 

 

also ich hab neulich mit einem Kumpel gesprochen, der nur gemeint hat, dass der TÜV-Mensch nur immer nach einer Unbedenklichkeitsbescheinigung fragt.

 

 

 

Vielleicht haben dieses Dokument schon mehrere gefunden, vielleicht aber auch nicht:

 

 

 

http://www.z1000-forum.de/gallery2/v/gladiator/2ct+Freigabe/ReifenfreigabeMichelin_1_.pdf.html

 

 

 

Die Echtheit des Dokuments zweifle ich jedenfalls an, aber ich werds wohl so machen.

 

 

 

Grüße aus dem Süden! :mrgreen:

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@me8818,

 

Fahre den MPP2ct seit der Markteinführung und bin immer auf der Suche nach diesem Dokument. Ob das Dokument fingiert ist oder nicht. Ein Beamter in "Blau" wird es bei einer Fahrzeugkontrolle nicht anzweifeln, da bin ich mir sicher.

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@bomberpilot

 

 

 

Gleiches hab ich mir auch gedacht! Na dann hat es ja schon mal zweien geholfen. Freut mich!

 

 

 

Ich werd mir die reifen bald bestellen, hat jemand ne gute quelle für mich?

 

 

 

freu mich schon auf märz :mrgreen:

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