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IGNORED

Lenkerumbau auf Magura


Boron

Empfohlene Beiträge

  • 10 Monate später...

Hallo zusammen,

 

ich hoffe ich bin hier richtig, beim richtigem Thema.

Hab meinen Magura TX verbaut...bin voller Freude zur Dekra (besser gesagt mit einem Unguten Gefühl)  und was sagen die? 

Es fehlt das Teilegutachten. 

 

Also ab zur nächsten Dekra Bude siehe da. Wieder keine Eintragung weil kein Telegutachten.

Darauf hin mit nem Netten Mitarbeiter von Magura telefoniert und der hat mir alles geschickt inklusive eines Teilegutachtens in dem der TX aber nicht auftaucht. 

 

Lange Rede gar kein Sinn, weiß jemand wo ich in Essen/ Umgebung den eingetragen bekommen würde?

 

Danke und Gruß

Der, der das gerade SINNFRY findet.

 

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Ich war beim TÜV Nord. Du kannst es aber auch beim GTÜ versuchen. Die Eintragung habe ich weiter oben mit Fotos nach dem eintragen reingestellt.

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Bei manchen hat es ja mit einer §19.3 geklappt, ansonsten kann man auch einen aaS einer anderen Organisation für eine §21 wählen da das Monopol ja gekappt wurde.

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vor 1 Stunde schrieb Alex-Z1000:

Bei manchen hat es ja mit einer §19.3 geklappt, ansonsten kann man auch einen aaS einer anderen Organisation für eine §21 wählen da das Monopol ja gekappt wurde.

Das Monopol wurde gekappt, aber ich musste schon mehrfach die Erfahrung machen, dass es an Prüfern fehlt die eine §21machen dürfen.

Nutzt nix wenn der kleine GTÜ Laden es machen dürfte, wenn sie keinen Prüfer haben der die Berechtigung hat so einen Wisch zu unterschreiben.

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vor 3 Stunden schrieb MarkuZ:
[mention=24578]SinnFry[/mention] für den TX gibt es leider kein Teilegutachten, deswegen sträuben sich viele oder dürfen es nicht. Der TÜV sollte es aber machen (dürfen), bei mir hatte es damals beim TÜV in Wuppertal geklappt.

 

Was ist dann das?
Habe schon vor Jahren mit dem Gutachten den Lenker problemlos bei DEKRA eingetragen bekommen.

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Bearbeitet von ride on
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@Invincible

 

Darum schrieb ich ja - aaS - ;). Klar muss eine Station einen solchen dann auch haben (aaS oder aaSmT) welcher eine §21er machen darf. Das die nicht überall verfügbar sind ist aber auch klar.

 

@ride on

 

Das Eine ist ein reiner Technischer Bericht über die Festigkeit (siehe Punkt 4 erster Absatz) und ist keinem Fahrzeug zugeordnet (siehe Punkt 4 zweiter Absatz). Kann also maximal als Grundlage für eine Eintragung verwendet werden bzgl. der Festigkeit. Sprich kein Teilegutachten. 

 

Das Teilegutachten ist von 1999. Der Verwendungsbereich unter Punkt A sagt es auch schon aus das die wenigsten Sachverständigen das nach knapp 22 Jahren noch so abnehmen mit ner §19.3er. Alleine die Hinweise für den Sachverständigen unter 2.1 mit Verweis auf 4.1 Punkt E und da der erste Satz zeigt (Gestaltfestigkeit und Prüfung muss fahrzeugbezogen erfolgen) das vermutlich in der heutigen Zeit keiner mehr den Aufwand mit einer normalen Abnahme machen wird. Wenn doch wird es Glück sein.

 

 

Bearbeitet von Alex-Z1000
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Wieder viel blablabla, fakt ist es gibt ein Teilegutachten/Festigkeitsnachweis und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, für alle Magura Lenker.
Und mit diesen lässt sich der Lenker problemlos eintragen.

Nicht mehr und nicht weniger Stand zu Debatte.


  • Like 1
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Tja, warum nur habe ich damit gerechnet? Kannst mir ja das TGA bestimmt zeigen wo besagtes Bike aufgeführt ist um eine ganz normale §19.3 Änderungsabnahme ohne Probleme im Jahre 2021 durchzuführen zu lassen. Wenn es so Problemlos sein würde wie du schilderst, dann würden die Leute hier nicht nachfragen weil viele Sachverständige abwinken bei den verfügbaren Unterlagen. Eintragen ja, nur eben wie "problemlos" ist die Frage und was angewendet wird dann. Nicht mehr und nicht weniger, weil der Kumpel von Nachbarn seinem Freund hat ja auch ;)

  • Danke 1
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Was willst mit deiner Krümelkackerei bezwecken?
Es wurde gesagt das es kein Teilegutachten gibt, was nicht stimmt.
Auch wurde gesagt das eine Eintragung ohne Gutachten abgelehnt wurde, was nachvollziehbar ist.
Einige haben gesagt das eine Eintragung mit den Papieren möglich war, wenn es beim TÜV nicht geht fährt man halt woanders hin, gibt ja genug Auswahl.

Deine Mut- und Anmaßungen helfen niemanden weiter, der den Lenker eintragen möchten, also lass das die doch einfach stecken.

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Deine Aussagen über eine "keine Probleme" zu bekommende Eintragung bringen nichts. Magst viel Wissen haben, aber bei manchen Dingen aber halt auch nicht alles. Habe dir die Fakten offen gelegt --> Antwort: fahr wo anders hin. Er war bereits bei zwei Niederlassungen, also doch nicht so easy mit der §19.3er und nem 99er Gutachten (Prüfzeugnis trifft es eher) mit den aufgeführten Punkten, oder? 

 

Über "Anmaßungen" braucht man mit dir lieber @ride on hier im Forum wenig bis überhaupt nicht sprechen. Mitglieder die lange dabei sind wissen was ich meine. Also lass es stecken, dass hat nur geklappt bei Leuten die den Kopf eingezogen haben vor dir.

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vor 12 Stunden schrieb ride on:

Und mit diesen lässt sich der Lenker problemlos eintragen.

Das ist dann wohl gelogen, denn so problemlos geht es nicht überall.

 

Und im Teilegutachten wird der TX eben nicht erwähnt.

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Kann man so sehen oder so.

Frag doch mal 3010er oder Schattenjäger.

 

Genauso wie Alex behauptet das würde so keiner mehr Eintragen, behaupte ich eben das Gegenteil :finger1:

Ausserdem rate ich jedem, der umbauten Aufgrund von fehlenden ABE`s oder Fahrzeugspezifischen Gutachten,

machen möchte, sich vorher mit dem Prüfer seines vertrauens zu Unterhalten., das erleichtert vieles und kann

u.U. viel Geld, Zeit und Nerven sparen.

Für mich ist das selbstredend und daher problemlos :P

 

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