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IGNORED

Lenkerumbau auf Magura


Boron

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Ich habe NICHT behauptet das es NICHT mehr eingetragen wird. Ich habe behauptet das es nicht mehr problemlos mit ner §19.3 wie damals bei dir funktioniert. Ein kleiner aber feiner Unterschied, was man daran erkennt das einige Sachverständige abgewunken haben :baeh:

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vor 17 Stunden schrieb ride on:

und daher problemlos

keiner hat gesagt, das es gar nicht mehr möglich ist. Du suggerierst nur anderen Bikern, dass das problemlos möglich ist und das ist es eben nicht immer aus den genannten Gründen. Denn ein Teilegutachten für den TX gibt es schlichtweg nicht.

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Das Teilegutachten vom X-Line in Verbindung mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung reicht vollkommen aus.

Was ich hier so verfolge hat bisher jeder damit seinen Lenker eingetragen bekommen, ausser einen, der wohl nicht alle Papiere dabei hatte.

 

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung kannst du als "Wisch" bezeichnen, jeder kompetente Prüfer erkennt diese an bzw. reicht das als Nachweis.

Ansonsten müssten alle Unbedenklichkeitsbescheinigungen, z.b. für Reifen, was auch nur ein "Wisch eines Herstellers und nichts offizielles einer Technischen Prüfeinrichtung!"

wie du es bezeichnest, ebenso untauglich sein.

 

@Alex-Z1000nach wie vielen Jahren verliert ein Material/Festigkeitsgutachten seine Gültigkeit?

 

 

 

Bearbeitet von ride on
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Meines Wissens nach wird ein TEILEGUTACHTEN für eine Änderungsabnahme gemäß § 19.3 in der heutigen Zeit nur noch akzeptiert wenn der Hersteller ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem unterhält was nach einer gewissen Zeit wieder "erneuert" werden muss.

 

Der unten aufgeführte Passus steht in den Teilegutachten dann drinnen.

 

Zertifizierung und Gültigkeitsdauer

Der Auftraggeber unterhält ein Qualitätsmanagementsystem gemäß Anlage XIX , 2 zur StVZO, Reg.-Nr. : XXXXXXXX. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich Änderungen am Fahrzeug oder in den Bauvorschriften der StVZO ergeben, die die zugrunde liegenden Prüfergebnisse beeinflussen können oder wenn der Auftraggeber den Nachweis gem. Anlage XIX nicht mehr erbringt.

 

Das Teilegutachten von Magura ist von 99 und dieser Textbaustein fehlt eben, daher wird es nicht jeder Sachverständige per §19.3er abnicken wollen.

 

Material oder Festigkeiten fallen für eine §19.3 eh raus, da diese lediglich für eine Begutachtung nach §19.2 mit §21 (Einzelabnahme) eine Verwendung finden können. 

Bearbeitet von Alex-Z1000
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Das ISO-Zertifikat steht in dem Teilegutachten, das Materialgutachten ist gar nicht notwendig.

 

War heute bei (einem anderem) Prüfer wegen TÜV für mein Transporter und habe den nochmals befragt.

Wenn man diese beiden Papiere vorlegt spricht nichts gegen eine Eintragung nach §19.3

Auch die Bestätigung mit dem TX-Lenker reicht aus in Verbindung mit dem Teilegutachten.

 

Auf die Frage warum das dann von einigen Prüfern abgelehnt und auf eine Einzelabnahme gepocht wird, hat er nur mit den Schultern gezuckt

und gemeint, ist halt mehr dran verdient.

 

Mit der Drosselung der Z650 ging es mir genau so.

Zuerst mit der Bestätigung des Herstellers u. Händlers zum Amt.

Die Dame von der Zulassung wollte eine TÜV-Abnahme.

Also zum TÜV, der wollte eine Einzelabnahme mit Fahrversuchen machen.

Da es ihm im März  noch zu kalt war, Termin in 2 Monaten, kosten nach Aufwand,

ich solle aber mit 150-200€ rechnen :smile13:

 

 

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Ja schau @ride on , genau das ist ja auch das große Problem wie du es auch schreibst. Dein Prüfer z.B. sagt: ja mit den Unterlagen trage ich dir ein. Andere Mitglieder hier versuchen es bei 2 - 3 Prüfstationen und bekommen ein Kopfschütteln. Würde Magura einfach ein stinknormales "allerwelts" Teilegutachten für ihr Bauteil erlangen mit den darin aufgeführten vorgesehenen Fahrzeugen (tja kostet halt auch Geld, vor allem auch die Nachträge), könnte sogar jeder aaP eine Eintragung nach §19.3 ohne Probleme oder Diskussion vornehmen. Der "TÜV" Tourismus wäre damit auch hinfällig und eine Einzelabnahme stünde auch nicht im Raum um eine Eintragung zu bekommen.

 

Das Qualitätsmanagementsystem habe ich gerade geschaut, dass hat sich fast nicht verändert (bis auf die Endung der Registrierung) und haben es 3/2018 erneuern lassen und läuft bis 3/2021. Geht auf meine Kappe, da ich den Passus nicht oben gesucht habe im Gutachten sondern unten, da er in der heutigen Zeit in der Regel immer als letztes aufgeführt ist. Ob ein Hersteller grundsätzlich seine Gutachten bei Erneuerung der Zertifizierung auf den neuen Stand bringt (bringen muss) kann ich nicht sagen, steht halt dann auch nur die Reg.-Nummer ohne Datum dabei.

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Hallo Zusammen,

 

vorweg, alles was ich mit zur Prüfstelle genommen habe, Auszüge aus dem Form oder auch Eintragungsnachweise haben weder die Dekra noch den GTÜ Prüfer interessiert.

 

Kleines Update. Ich war gestern bei der GTÜ.

Aufgrund der ABE die es für den Lenker gibt, sagt er, er könnte den Eintragen, da der Lenker ein Zulassung hätte .(mit dem Technischen Bericht und der ABE

Dann kam das "Aber". 

 

Das ABER war folgendes. Er möchte ein Vergleichsgutachten haben, in dem irgendein Lenker mindestens oder über 797mm Lenkerbreite zugelassen für die Z1000 für da BJ. 2019 drinsteht.

Bin noch nicht dazu gekommen, hoffe das ich aber eines finde.

 

Na ja, was solls.....

 

 

 

 

 

 

 

 

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Der LSL X00 sollte von der Länge und auch den Daten her dazu passen. Ich habe hier den Chris Pfeifer von meiner alten B liegen mit Papieren. Dieser war auch auf der ZRT00B problemlos eingetragen. Auf meiner Speed Triple fahre ich den auch und auch da ist er eingetragen ohne große Probleme. 

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Hallo Zusammen,

Letztes Update

 

So nach einer 3h suche im Netz haben ich einen Lenker mit ABE gefunden der auf der Z1000 zugelassen und 805mm lang ist. 

Der gute GTÜ Prüfer hat mir gestern eine 21er Eintragung auf Bezug der KBA Nummer gemacht.

(Kosten inkl. Zeitzuschlag 93€ für interessierte)

 

Jetzt fehlt nur noch die Übertragung in den Brief und Schein.

Da man Gefühlt in 2022 Termin in Essen bekommt habe ich das ganze eine Zulassungsdient übergeben und Montag sollte die Sache erledigt sein.

 

Danke ans Forum für die Hilfen die ich bekommen  habe.

 

Gruß

SinnFry

 

PS. Nur noch mit Gültiger ABE egal was!!! :P:P

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Danke für deine Rückmeldung , auch wenn ich die Problematik einfach nicht verstehen kann. Ich habe den Lenker jetzt schon an zwei verschiedenen mopezeingetragen ohne irgendwelche Probleme und kenne auch einige die auf dem Magura seit Jahren setzten und bisher war mir diese angebliche Problematik total fremd.

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Das Problem war halt, das der TX nicht Teilegutachten steht. SX,MX,JX und Ex sind drin aber TX....

Die Abe ist halt nicht für Kawasaki. 

 

Die Eintragung vom 3010er ist eine nach § 19 meine nach § 21

Eintragungen liegen im Auge (der Hand) des Betrachters....Ähm Prüfers

 

Und ich hatte noch Glück gehabt, der Prüfer wollte am Anfang meinen Griff auf der linken Seite abnehmen um die HF Nummer abzugleichen!

 

Bearbeitet von SinnFry
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Ich hatte mir deswegen vor der Montage eine Foto von der Nummer gemacht. Ist aber schon echt verrückt wie unterschiedlich die Erfahrungen mit ein und der selben Sache sein können. Aber Gott sei Dank hast du ihn jetzt eingetragen. Viel Spaß damit und allzeit gute Fahrt

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Ich hatte das Forum zur Hilfe und hab mir die 20Seiten zu dem Thema angesehen. Ich habe im Vorfeld einige Besitzer angeschrieben und ein, zwei Fragen gestellt ;).

Den Tipp mit den Bildern hatte ich auch beherzigt, da Ihr das bereits diskutiert und angesprochen habt.

Ich habe sogar die Bilder von der Eintragung dabei...aber das alles hätte ich mir sparen können...das hat die Prüfer Erst Dekra dann GTÜ NULL interessiert.

 

 

 

 

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Weil es zum Thema passt (evtl. hat ein Mod ja einen besseren Platz) eine Arbeitsanweisung für die Sachverständigen. Achtung, die hat aber schon ein paar Jahre auf dem Buckel und ist bestimmt nicht mehr alles aktuell, aber nur das man mal sieht auf was die Burschen und ab und an auch Mädels so achten müssen und es darum ein nicht so einfaches Thema ist. 

 

Einfach bei den Seiten (1-51 Stück) blättern oder scrollen.

 

19.3 StVZO. Änderungsabnahmen. Antworten auf Fragestellungen aus der Anwendung der Vorschriften des 19 Abs. 2, 3 und 4 StVZO bei - PDF Free Download (docplayer.org)

 

Hier die gleiche Fassung aber besser zu lesen bzw. übersichtlicher.

 

Microsoft Word - 3_AKE-AA 19.3 StVZO_17.12.2003_Ber. S. 38.doc (motor-talk.de)

 

Bearbeitet von Alex-Z1000
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