Gast ChrisVapor Geschrieben 5. Januar 2017 Teilen Geschrieben 5. Januar 2017 ABE brauchst du bei Kennzeichen halten nicht. Musst nur die vom Gesetz vorgegebenen Maße wie Mindesthöhe, Winkel usw einhalten Gesendet von meinem SM-G935F mit Tapatalk Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aracos Geschrieben 5. Januar 2017 Teilen Geschrieben 5. Januar 2017 Genau. Kennzeichenhalter ist nicht eintragungspflichtig. Es müssen selbstverständlich bestimmte Regeln eingehalten werden: Kennzeichen max 30° nach oben oder 10° nach unten Kennzeichen muss beleuchtet sein Rückstrahler muss vorhanden sein in einer Höhe zwischen 240mm und 900mm über Fahrbahn Blinker in der Breite (min.): nach EG hinten 180 mm, nach StVZO hinten 240 mm 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
steeler Geschrieben 11. Januar 2017 Teilen Geschrieben 11. Januar 2017 Danke für die Infos Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ZWhite Geschrieben 12. Januar 2017 Teilen Geschrieben 12. Januar 2017 ...... Blinker in der Breite (min.): nach EG hinten 180 mm, nach StVZO hinten 240 mm Ist das wirklich so ? Dann wären ja seit dem es die kleinen Kennzeichen gibt alle "illegal" unterwegs... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
moppel Geschrieben 12. Januar 2017 Teilen Geschrieben 12. Januar 2017 Ist das wirklich so ? Dann wären ja seit dem es die kleinen Kennzeichen gibt alle "illegal" unterwegs... Nach EG-Norm: vorne 240mm - hinten 180mm nach STVZO: vorne 340mm - hinten 240mm Quelle: http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1189503780287302591046/Motorradaenderungen_082007.pdf Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ZWhite Geschrieben 12. Januar 2017 Teilen Geschrieben 12. Januar 2017 Und was gilt jetzt ? Übrigens der Link funktioniert bei mir nicht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ride on Geschrieben 12. Januar 2017 Teilen Geschrieben 12. Januar 2017 (bearbeitet) Das ist kein externer link, da hat er ein download zum PDF verlinkt. EG-Zulassung ist ab 1998, davor zählt die dt. Zulassung bzw. die STVZO. Allerdings sind die sich selber nicht einig, wie immer wenn es um verschiedene Rechte geht. 2.4 Fahrtrichtungsanzeiger (Fundstelle: 93/92/EWG; ECE-R53; StVZO § 54) Vorhandensein: vorgeschrieben; nach StVZO ab EZ 01.01.1962 Bezeichnung: (Kategorie) vorn -> 1, 1a, 1b, 11 hinten -> 2a, 2b, 12 Anzahl: Vier in der Breite (Mindestwerte): nach EG-Rili: zueinander vorn 240 mm und hinten 180 mm nach StVZO: zueinander vorn 340 mm und hinten 240 mm; Blinkleuchten an den Lenkerenden ("Ochsenaugen") zueinander 560 mm --> Siehe dazu Hinweise unter Sonstiges in der Höhe: 350...1200 mm Einschaltkontrolle: nach EG-Rili vorgeschrieben; optisch oder akustisch oder beides; nach StVZO zulässig Sonstiges: "Ochsenaugen" (Fahrtrichtungsanzeiger an den Lenkerenden) Gemäß § 54 Abs. 1a StVZO dürfen die nach hinten wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger (FRA) nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht sein. Dieser Grundsatz gilt für Fz ab EZ 01.01.1987. In Bezug auf die Ochsenaugen bedeutet dies, daß Krafträder mit EZ vor dem 01.01.1987 vorschriftsmäßig sind, wenn sie allein mit solchen FRA ausgerüstet sind. Krafträder mit EZ ab dem 01.01.1987 müssen neben den nach vorn wirkenden FRA über fest stehende, nach hinten wirkende FRA verfügen. Damit wurde StVZO durch Einfügen des Absatz 1a im § 54 StVZO diesbezüglich der Forderung der ECE-R53 (Anbau Seite 20 von 91 AKEBeleuchtungseinrichtungen Krad) angeglichen. Im übrigen besteht damit auch Übereinstimmung mit der EG-Rili 93/92/EWG (Anbau Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen Krad). Hinweis: Bezüglich der Anbringung dieser Einrichtungen bestehen bei den TP'en und ÜO'en unterschiedliche Auffassungen bei der Interpretation der Rechtsvorschrift des § 54 StVZO Abs. 1a i.V.m. der Rili zur Anbringung von Fahrtrichtungsanzeigern Bin kein Jurist, aber das sollte es sein: § 49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze. (1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein. Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und Anhängern, auf die sich die Richtlinie 76/756/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. L 262 vom 27.9.1976, S. 1), die zuletzt durch die Richtlinie 2008/89/EG (ABl. L 257 vom 24.9.2008, S. 14) geändert worden ist, bezieht, müssen den technischen Vorschriften der Absätze 2, 5 und 6 und der Anhänge 3 bis 11 der ECE-Regelung Nr. 48 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) – Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen (ABl. L 323 vom 6.12.2011, S. 46) entsprechen. Bearbeitet 12. Januar 2017 von ride on Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DerZombie Geschrieben 12. Januar 2017 Teilen Geschrieben 12. Januar 2017 Stvo Zulassung kann auch noch später sein, sieht man in seinen Fahrzeugschein. Weiß aber grad nicht mehr unter welcher Nummer es genau steht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Zehner Geschrieben 12. Januar 2017 Teilen Geschrieben 12. Januar 2017 Unter K! Bedingt mit e... Ist es eine EG Zulassung 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aracos Geschrieben 3. Februar 2017 Teilen Geschrieben 3. Februar 2017 So, nun fertig und ohne Kabelbinder Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
p-john Geschrieben 3. Februar 2017 Teilen Geschrieben 3. Februar 2017 Einfach geil Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Kawa66 Geschrieben 3. Februar 2017 Teilen Geschrieben 3. Februar 2017 Moin Moin finde ich auch ,habe auch schon mal darüber nachgedacht aber noch nicht zu Ende sieht aber gut aus Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Finrod Geschrieben 3. Februar 2017 Teilen Geschrieben 3. Februar 2017 Ich finde des passt überhaupt net zur Z. Kurzer Halter und kleines Nummernschild und des heck passt. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ride on Geschrieben 3. Februar 2017 Teilen Geschrieben 3. Februar 2017 Aber das beleuchtete Z in der KZH-Aussparung is cool 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lowlander Geschrieben 5. Februar 2017 Teilen Geschrieben 5. Februar 2017 Stimmt - das ist wirklich genial und passt super - Mein Geschmack ist der KZH nicht aber ganz ehrlich - Es muß Dir gefallen ... und das ist das wichtigste. Also hab Spaß damit und freu Dich drann.. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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