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Carbon can company Auspuff. Wer hat eine ABE,... für mich?


Gast michaleon

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Klar. Die Firma gibt es leider seit Ca. 2 Jahren nicht mehr und sämtliche Nachforschungen im Netz waren leider negativ

( Habe deshalb schon mit halb England telefoniert...)

 

Danke für Deinen Link.

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Und für was brauchst dann was schriftliches wenn ich Fragen darf. Laut EU Gesetzgebung ist der Fahrzeugführer nicht verpflichtet bei einem Auspuff mit E-Nummer ein Schriftstück mitzuführen und hat auch nicht die Möglichkeit weil es seitens der Hersteller ein "Gut Will" ist wenn sie eine Verwendungsliste mitschicken und vom Gesetzgeber auch nicht gefordert ist. Solltest du trotz allem etwas Schriftliches benötigen musst du gegen ein Endgeld eine Anfrage beim KBA starten.

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Richtig, Du musst die Papiere nicht mitführen, aber als Halter bist Du, so die Aussage vom Tüv,verpflichtet diese bei Bedarf vorweisen zu können... KBA Abfrage schon erfolgt, auch negativ.

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Das ist Käse vom TÜV. Die E-Nummer ist die Freigabe für den Auspuff. Vom Gesetzgeber her ist es NICHT vorgesehen das der Kunde einen Verwendungsnachweis bekommt, was auch so gewollt ist. TÜV oder auch Polizei können nichts verlangen was der Gesetzgeber nicht vorgesehen hat. Das ist seit 1997 so mit der E-Nummer auf dem Auspuff und sollte sich eigentlich bis ins hinterste Eck rumgesprochen haben. Schade das ich den Gesetzestext gerade nicht finde. Und NICHT der Besitzer ist in der Pflicht nachzuweisen das der Auspuff legal ist, sondern TÜV oder Polizei, darum ja die E-Nummer welche sie Abfragen können.

 

Hier der Gesetzestext welchen ich gesucht habe. Gefunden bei einem bekannten Hersteller.

 

http://www.leovince.de/index.php4?h=s1t2&n=s1n1&m=s3t2

 

Am besten Ausdrucken und dem Blaukittel zeigen :pfeif:

Bearbeitet von Alex-Z1000
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Also ich hab das mal in nem anderem Forum gefunden vielleicht Hilft es dir ja weiter.

 

 

26.01.2009, 18:30Gefällt mirTeilentwitternzitieren

Habe das selbe Problem gehabt und habe mich an das KBA gewendet und bekam Dies zurück.

 

ich bedanke mich für ihre Anfrage und teile Ihnen hierzu folgendes mit.

 

Der §19 der StVZO sagt aus,

das eine Betriebserlaubnis nicht erlischt, wenn bei Änderungen durch Ein-

oder Anbau von Teilen

für diese Teile

 

eine EWG-Betriebserlaubnis,

eine EWG-Bauartgenehmigung,

eine EG-Typgenehmigung

oder eine Genehmigung nach ECE-Regelungen, soweit diese von der

Bundesrepublik Deutschland angewendet werden,

 

erteilt worden ist und eventuelle Einschränkungen oder Einbauanweisungen

beachtet werden.

 

Bei Fahrzeugteilen die das Prüfzeichen einer der oben beschriebenen

Genehmigungsart tragen

ist nicht nötig, dass der Fahrzeugführer einen Abdruck der Genehmigung

mit sich führt.

 

Lediglich der Verwendungsbereich muss sicher gestellt sein!

 

Prüfzeichen der oben beschriebenen Genehmigungsarten setzen sich wie folgt

zusammen, sie

beginnen mit einem kleinen e, einem kleinen e im Kasten oder mit einem

großen E in einem Kreis.

Die nun folgende Zahl, sagt aus welcher Staat diese Genehmigung erteilt

hat.

Z.B.E1 = Deutschland, E2 = Frankreich, E3 = Italien usw..

 

In Ihrem Fall bezeichnet die Länderkennung E4 die Niederlande.

 

Dieses Thema wird auch auf unserer Homepage http://www.kba.de verdeutlicht. Sie

können dieses nachlesen unter:

- http://www.kba.de

- Über uns

- FAQ

- Typgenehmigung und Produktsicherheit

 

Hier ist ein Absatz zu finden, bei dem es sich um einen

Austauschschalldämpfer handelt. Gleiches gilt auch für Spiegel.

 

Sollten Sie noch Fragen haben, stehe ich Ihnen telefonisch in der Zeit von

08.00 Uhr - 13.30 Uhr unter 0461 / 316 20 46 zur Verfügung.

 

 

Ich hoffe Ihnen hiermit behilflich gewesen zu sein und verbleibe

 

 

Mit freundlichem Gruß

 

 

Silvia Lau

 

 

Kraftfahrt-Bundesamt

Silvia Lau

Abt.Technik

Sgb. 411

 

Fördestraße 16, D - 24944 Flensburg

Postanschrift: D - 24932 Flensburg

 

Tel.: 0461 / 316 20 46

Fax: 0461 / 314 17 37

 

Internet: http://www.kba.de

 

Wollte es nochmal genauer wissen ob ich was mitführen muß und probt kam die Antwort:

 

 

 

vielen Dank für Ihre Mitteilung.

 

Mein vorangegangenes Schreiben besagt, daß Sie keine ABE mitführen

müssen,wenn der Verwendungsbereich sichergestellt ist.

 

Was der Verwendungsbereich der ABE besagt, erfahren Sie beim Hersteller des

Sportauspuffs oder evtl. beim TÜV.

 

Hoffe das es euch weiterhelfen tut.

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