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IGNORED

SPIEGEL unter dem Lenker NICHT erlaubt?


Steve Green

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Achso okay. Ja die wesentliche Beeinträchtigung muss schon immer gut argumentiert sein.

 

Verlorener DB-Eater = defekte Anlage? Ich hätte eher gesagt die übermäßige Geräuschentwicklung. Aber ist im Endeffekt egal. Es tangiert die selben Paragraphen und das Verwarnungsgeld ist auch das allergleiche. Das ist dann wohl ne Glaubensfrage.

 

Also meine Hauptquelle sitzt in Ainring ;)

 

Internet sollte man als Bezugsquelle grundsätzlich außen vor lassen.

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Zurück zum Thema.

 

@Stevegreen Was machst du jetzt ?

 

Ich würde es mit einem Sachlich geschriebenen Wiederspruch versuchen. Hat mir auch schon ein paar mal geholfen.

Argumente hast du ja jetzt von den Anderen genug.

 

Wenn du in einem Automobil Club bist könntest du auch eine Rechtsberatung in anspruch nehmen. Kostet in der Regel nix.

Der Vertragsanwalt in meiner Gegend, der die Beratungen macht, ist nicht schlecht.

 

Wir haben gerade hier auf der Arbeit auch diskutiert und keiner meiner Kollegen kann diesen Strafzettel nachvollziehen.

 

Anfrage beim Hersteller Paaschburg & Wunderlich GmbH ergab folgende Antwort:

 

Wenn der Spiegel E-geprüft ist und beim Einschlagen des Lenkers nirgendwo anstößt, sollte es eigentlich kein Problem sein.

Zur Sicherheit würde ich jedoch beim TÜV oder DEKRA direkt einmal anfragen.

 

Anfrage beim TÜV Ingneur (den haben wir täglich im Haus) :

 

1. Spiegel mit E Nummer

2. Dürfen nach oben sowol auch nach unten montiert werden.

3. Lenker in geradeaus Stellung, muß Sicht nach Hinten gegeben sein.

4. Bei Volleinschlag des Lenkers darf der Spiegel nicht am Motorrad anschlagen.

 

Das mit den 55° sollte bei der Z hinhauen. Meinte er, er kennt meine, die sind natürlich auch nach unten gedreht.

Bearbeitet von mampe
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Hallo,

meine Z hat auch die Spiegel mit E-Prüfzeichen nach unten und den TÜV im Juli bestanden. Letzten Sonntag wurde ich angehalten, das Interesse galt aber mehr den kleinen LED-Blinkern, die ebenfalls so durch den TÜV kamen und ebenfalls mit einem E-Prüfzeichen versehen sind. Spiegel waren kein Thema. Und es gab Erstaunen, dass ein so alter Mann wie ich noch eine Z fahren würde. :thumbs_up:

Am Ende alles gut und wir wünschten uns gegenseitig noch einen schönen Sonntag.

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@KawaKay

 

Ich würde es trotzdem erst einmal aussergerichtlich versuchen. Das ist immer ein sehr großer Zeitaufwand. Somit kostet es, auch wenn du gewinnst, einen Haufen Geld und Nerven.

 

Noch eine Möglichkeit wäre, schnell zum TÜV und die Dinger schnell, sowie sie sind, eintragen lassen. Dass wären dann ein überschaubarer Geld- und Zeitaufwand.

Kopie an den Wiederspruch hängen und abwarten.

 

Ich denke dass bei beiden Möglichkeiten, man auf Kosten in höhe der Geldbuße sitzen bleibt. - blöd !!!

 

Ich glaube auch der nette Herr in Uniform ist ein Einzelfall. So einen Blödsinn hab ich sonst noch nirgends gehört.

 

Meine Meinung: Erst Wiederspruch und wenn das nicht fruchtet dann bin ich deiner Meinung - ab zum Anwalt.

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Warum sollte das nicht fruchten? Sobald du innerhalb der Frist den Widerspruch stellst, läuft das ganz normale Verfahren und ein Richter wird prüfen, ob es direkt eingestellt wird (zb wegen fehlerhaftem Bescheid - Stichwort Verwaltungsakt) oder zu einem Verfahren kommt.

Es sollte einem also klar sein, dass es durchaus zu höheren Kosten kommen kann, da ua der Richter nicht selbst in die Spiegel schauen wird, sondern einen Gutachter beauftragt.

Und dann ist das halt vor Gericht, wie auf hoher See. Der Schuss kann auch nach hinten losgehen. Also nicht direkt mit Anwälten rumposaunen, wenn einem nicht klar ist, dass das auch teuer werden kann für pups 60eur. Die Anwaltschreierei ist immer typisch Forumsblökerei und in meinen Augen absoluter Schwachsinn. Aber wer sich im Unrecht sieht, muss auch handeln.

 

 

Am einfachsten ist aber, den Fehler im Bescheid zu suchen (zb eine fehlende Belehrung oder fehlende Unterschrift, falscher Behördenname etc, fehlerhafter Vorwurf.....). Die Vorgaben, die eingehalten werden müssen, kann jeder Bürger ohne Verwaltungsausbildung mit Wikipedia herausfinden. Und darauf würde ich eher bauen.

Bearbeitet von grisu174
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@KawaKay

 

Ich würde es trotzdem erst einmal aussergerichtlich versuchen. Das ist immer ein sehr großer Zeitaufwand. Somit kostet es, auch wenn du gewinnst, einen Haufen Geld und Nerven.

 

Noch eine Möglichkeit wäre, schnell zum TÜV und die Dinger schnell, sowie sie sind, eintragen lassen. Dass wären dann ein überschaubarer Geld- und Zeitaufwand.

Kopie an den Wiederspruch hängen und abwarten.

 

Ich denke dass bei beiden Möglichkeiten, man auf Kosten in höhe der Geldbuße sitzen bleibt. - blöd !!!

 

Ich glaube auch der nette Herr in Uniform ist ein Einzelfall. So einen Blödsinn hab ich sonst noch nirgends gehört.

 

Meine Meinung: Erst Wiederspruch und wenn das nicht fruchtet dann bin ich deiner Meinung - ab zum Anwalt.

 Schwachsinn ,warum soll er die Spiegel eintragen lassen ... selbst wenn se eingetragen wären ,könnte nen anderer Prüfer es anzweifeln ... ne Eintragung is leider nicht mehr viel wert 

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@Z1000-FIGHTER

 

Es ist immer noch eine Eintragung, auch heutzutage. Eine Eintragung, ander nicht getürckt wurde, kann die Polizei nicht einfach ignorieren. Sie können dich zur erneuten Überprüfung nochmal zum TÜV schicken und dann

dementsprechend handeln. Anstatt gleich ein Knöllchen zu schreiben.

 

Ich hab mir die Paragraphen, die ihm vorgeworfen werden, durch gelesen. Finde darin aber nichts was man ihm vorwerfen kann. Da ist nirgends die Rede, von wegen Spiegel nach unten ist verboten.

Es bleiben also die Vorgaben die ich oben schon von unserem TÜV´ler erfragt habe.

 

Bei einer Sache hätten die Herren in Uniform recht. Wenn er hinten Packtaschen / Koffer dran hatte und deswegen die Sicht nach hinten eingeschrängt gewesen wäre.

 

Was würdest du denn machen, einfach nur zahlen?

 

Ich gehe mal davon aus, dass dein Fahrzeugschein mehrere Seiten hat. Mit deiner Aussage wäre ja nichts davon sicher, oder?

Bearbeitet von mampe
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Spiegel nach oben unten oder quer. Darum geht es doch garnicht im schriftlichen Vorwurf. Ihm wird vorgeworfen, dass er im Fahrbetrieb in der Einbaulage nichts sieht, besonders in Kurven.

 

Und da ist es Wurst, ob E-Nr, Eintragung oder eigener TÜV-Prüfer auf dem Sozius. Man muss was sehen können. Wenn dein Pott zu laut ist, ist er zu laut. Ob eingetragen oder nicht. Und das ist zu beseitigen.

 

Eine Eintragung würde auch nur den sicheren Anbau nach Herstellervorgaben bestätigen. Wenn der Fahrer dann mit 2,30 m nix sieht, ist das nicht Sache des Prüfers.

 

Bei Spiegeln gibt es die Vorgaben der Größe, Rahmen, 55Grad aus der Achse und 50 Weitere. Sind die alle eingehalten schön. Kannst du aufgrund deiner Sitzhaltung, Grösse oder Gebrechen nichst sehen, dein Problem.

Bearbeitet von grisu174
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Da hast du unrecht mampe. Auch wenn eine Eintragung da ist, kann dir die Polizei eine Verkehrsordnungswidrigkeit sofort vorwerfen, wenn etwas nicht passt. Befreit euch von dem Irrglauben - "lasst es eintragen, dann kann niemand meckern". Die TÜVler sind nicht der Wahrheit letzter Schluss. Zu laut ist zu laut, falsch angebracht ist falsch angebracht, etc...

 

Zu den Paragraphen, die ihm vorgeworfen werden. Es wird ihm ja der Tatbestand "Spiegel nicht ordnungsgemäß angebracht" vorgeworfen. Weiterhin begründet der Polizist eine erhebliche Beeinflussung der Verkehrssicherheit. Damit hat die zentrale Bußgeldstelle die Möglichkeit ein Bußgeld von 60 Euro festzusetzen. Allgemein ist der Tatbestandskatalog nur als Anhalt für den Polizisten draußen vor Ort anzusehen. Die zentrale Bußgeldstelle kann dann im Endeffekt "machen was sie will" (nehmt das jetzt nicht zu wörtlich).

 

Es ist auch ganz abwägiges möglich, der sogenannte a-typische Fall. Man nehme an, ein Mann fährt mit seinem Mopped jeden Abend an einem Haus vorbei und hupt. Das ist an sich nur eine kleine Verkehrsordnungswidrigkeit, die ein geringes Verwarngeld zur Folge hat. Wenn ein Polizist der Zentralen Bußgeldstelle mitteilt, dass der gute Herr das immer und immer wieder macht... Können die einen a-typischen Fall drauß machen und zum Beispiel 90 Euro und 1 Punkt verlangen. Persönliche Erfahrung ;) Und nein ich war weder der Hupende noch der Anwohner.

Bearbeitet von p-john
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Danke. Endlich noch einer, der den Vorwurf auch verstanden hat.

Bearbeitet von grisu174
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Und bitte fangt keiner an mit, wieso keine rechtlichen Gegenschritte etc..., bei 90€ kostet die Eigenbeteiligung schon mehr!

 

Manche sollten den Satz vom TE mal wieder lesen :pfeif: . Muss jeder für sich selbst entscheiden ob er den Rechtsweg bestreitet.

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Lassen wir die Eintragungen mal beiseite, diese Diskusion für zu nichts.

 

Ich habe schon verstanden, dass es hier um die nicht vorhandene Sicht nach hinten bei Kurvenfahrt geht.

Dann müsste ich teoretisch mit orginal Spiegeln den gleichen Strafzettel bekommen, weil es da ja auch nicht funktioniert. Das geht nun mal nur mit Vergleidungsspiegeln.

 

Wie wollt ihr dieses "Missverständnis" der Obrigkeit begreiflich machen?

Bearbeitet von mampe
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Der Einwand ist berechtigt.

 

Ein breit gebauter Mensch, am besten mit dicker Textiljacke, und schlecht positionierte Originalspiegel verhindern auch die Sicht nach hinten und gefährden damit die Verkehrssicherheit. Müsste theoretisch genau so geahndet werden. Vllt. kommt's noch, zumindest im Süden.

 

Für mich ist die Sache reine Behördenwillkür. Die SEK Motorrad muss halt Erfolge vorweisen. Das mit dem Auspuff hat da unten schon jeder Biker kapiert, deswegen sucht man sich neue Opfer.

Nicht der erste Alleingang der Blaulicht-Sepplhutträger in dieser Region. Man denke an die Beschlagnahmen vor ein paar Jahren wegen Geschwindigkeitsverstößen.

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Also ich finde das auch komisch, bzw zumindest übertrieben....

 

Grundsätzlich is zu sagen, dass man das verwarnen kann. WENN, und so ist es im angesprochenen Einzelfall(!) der Fall, eine erhebliche Gefährdung aufgrund nicht gegebener Sicht nach hinten vorliegt.

 

Eine 15€ Verwarnung würde es auch tun... BG Kennzahl 356000 falls es jemanden interessiert.

 

Mich würde interessieren wie der Beamte vor Ort das festgestellt und dokumentiert hat....?? Fotos? Sitzprobe? Da keiner von uns dabei war würde ich da jetzt nicht den riesen Aufreger draus machen.... Die Thread Überschrift is eh mal wieder total falsch und reißerisch geschrieben....

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