Zum Inhalt springen
IGNORED

SPIEGEL unter dem Lenker NICHT erlaubt?


Steve Green

Empfohlene Beiträge

Jetzt frage ich mich wer hebt Einbauanleitungen auf?  Insbesondere für Spiegel für deren Anbringung man, wie wohl allgemein bekannt, keinen Hochschulabschluss benötigt.

Bei mir geht alles außer evtl. notwendiger ABE sofort in die Tonne.

Bearbeitet von tualek
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 47 Minuten schrieb tualek:

Jetzt frage ich mich wer hebt Einbauanleitungen auf?  Insbesondere für Spiegel für deren Anbringung man, wie wohl allgemein bekannt, keinen Hochschulabschluss benötigt.

Bei mir geht alles außer evtl. notwendiger ABE sofort in die Tonne.

 

Berechtigte Frage da es für sowas keine mir bekannte Aufbewahrungspflicht gibt. Das die ganze Nummer nur Schikane ist sollte klar sein. Es ging warscheinlich auch nur darum dem TE den Tag zu versüßen. Wenn ich das richtig verstanden habe wurde ja auch keine Mängelkarte ausgestellt. Logisch denn es gibt ja auch keinen Mangel :)

 

Ein Schelm wer böses dabei denkt!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

naja, ich hab ihm jetzt ein bild von der highsider homepage mit der anbauanleitung geschickt, da drin steht das die spiegel so montiert werden mussen das man was sehen kann, und das sie nicht an bauteilen des motorrads (zB tank) angehen dürfen.

 

ich war immer nett zu den cops, wurde ja schon öfters kontrolliert und es gab nie probleme. gefallen lass ich mir einmal was, aber wenn dann keine ruhe ist bin ich auch nicht auf den mund gefallen und es gibt contra.

antwort von dem herren hab ich übrigends keine bekommen, und ich werde am montag an der zuständigen polizeidienststelle vorbeifahren und das klären.

geld sehen die auf jedenfall keines von mir, ausser ich hab was illegales gemacht und gegen ein geltendes gesetz verstossen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich hoffe das du Erfolg hast und die Situation klären kannst. Wenns doof läuft bekommste ne Mängelkarte (ob das Nachträglich geht weiß ich allerdings auch nicht, würde mich aber nicht wundern wenn die das versuchen) und mußt halt zum TüV. Aber spätestens danach ist dann Ruhe. Ist halt immer nur ärgerlich wegen der Rennerei :wacko:

Bearbeitet von z1ktom
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

bin gespannt wie es weiter geht. Is wie bei mir, immer wenn ich Stellung genommen habe war alles ruhig von der Polizeiseite aus. 

Kannst ja mal berichten. 

@epsnohdo Ich denke auch das die dich nur schikanieren wollten. Hab das mit meinem Kfz auch schon paar mal durch. 

Bearbeitet von Stephan288
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Anscheinend ist die Regelung nicht eindeutig und die Beamten haben Ermessensspielraum. Ich sehe es wie einige hier. Wenn es übereifrige Beamte gibt, die einen Gängeln wollen und das maximale Strafmaß rausholen wollen, sollte man, sofern man einen guten Rechtsschutz hat, ruhig per Anwalt dagegen angehen. Auch wenn es nur um vielleicht 80€ geht. Die spekulieren ja auf die Trägheit der großen Masse, grade bei so überschaubaren Beträgen. Letztes Jahr erst selbst erlebt. 

 

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ob es dann Sinn macht 150 € SB (wie bei den meisten Rechtsschutzversicherungen pro Fall) auf den Tisch zu legen wenn es blöd läuft und man ein paar Euro zahlen muss bei nicht genau geklärter Zulassung? In meinen Augen dann ein höheres Minusgeschäft ....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bei 150€ SB ist es natürlich Käse. Bin auch nicht derjenige der Bock auf Rechtssteit hat, aber der Typ letztes Jahr war so ein :zensur:, dass einfach unser Kampfgeist geweckt wurde. Übrigens hat beim dem auch keine Freundlichkeit und Vernunft geholfen. 

 

Bei einem klaren Fall, abgefahrenen Reifen, etc. würde ich nie auf die Idee kommen, aber wenn einer auf Anzeigensammlung bei Motorradfahrerern aus ist, darf schon mal die Bremse gezogen werden.

 

 

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ganz genau. Selbst wenn es dein Freund und Helfer sein soll, gibt es auch unter denen schwarze Schafe, die gerne mal Ihre Autorität ausnutzen und versuchen dem Bürger eins reinzuwürgen. Egal ob Motorradfahrer oder nicht. Leider alles schon erlebt

Gibt es nicht sogar Regelungen was ein Fahrrad dran haben muss damit es Verkehrssicher ist und somit am selbigen teilnehmen darf?

Ich hab schon so viele Rennräder auf öffentlichen Straßen gesehen die nicht angezählt wurden, weil kein Licht am Fahrrad ist oder Reflektoren fehlen oder oder oder 

Selbst wenn sie auf der Straße fahren obwohl ein Radweg vorhanden ist und somit auch den Verkehr behindern, wird bei Radlern nichts geahndet oder gar ein Bußgeld ausgestellt. Das soll jetzt keine Hätze gegen Fahrradfahrer sein aber komisch ist das schon :verdacht:

Bearbeitet von Stephan288
  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 3.8.2018 um 19:45 schrieb epsnohdo:

ich: dann kann man als cop machen was man will?

 

 

 

wie seht ihr das? soll ich ihm die montageanleitung schicken? wo eh nix drin steht (nur das ich sie so einstellen muss das ich was sehe, und das sie nicht am tank angehen dürfen!!)

die aussage unten war doch nicht ok von ihm oder?, wo kommen wir da hin wenn jeder machen kann was er will? wenn was gesetzteswiedrig ist soll man es verfolgen, wenn nicht das arrogante maul halten und sich um wichtiogers kümmern.

 

 

mfg

 

 

Um das mal aufzugreifen.... Bis zu einem Ahndungssatz von 55 Euro kann der Beamte "machen was er will"! Nennt sich Opportunitätsprinzip.

Welcher Verstoß, mit welchem Ahndungssatz wurde dir denn angekündigt? Auch da gibts ja verschiedene Ansätze...

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

mein verstoss war das er meinte das man mit spiegeln nach unten nichts sieht. vom ahndungssatz hat er nichts gesagt, nur das er einen bußgeldbescheid ausstellen wird.

 

war heute bei der polizei, der cop um den es geht war nicht im dienst, und kommt erst dienstag mittag wieder. von seinen kollegen konnte oder wollte mir auch niemand weiterhelfen.

einer meinte ich sollte doch erstmal abwarten ob überhaupt was kommt, und gegen einen etwaigen bußgeldbescheid kann man ja immer noch vorgehen.

 

der bescheid an sich ist ja auch nicht mein problem. was mich stört ist der grund wieso ich einen bescheid bekommen hab, und das verhalten oder die aussagen des polizisten.

 

wenn er meint das man mit spiegeln nach unten nix sieht und mich deswegen bestrafen will, wieso lässt er mich dann weiterfahren wenn das illegal bzw nicht verkehrstauglich ist?

das ich ohne schutzkleidung gefahren bin, das hätten sie beanstanden können und mich drauf ansprechen, ich weiß dass das nicht illegal ist, aber halt sehr gefählich, das wär für mich gute polizeiarbeit. aber das war denen egal.

meiner meinung nach haben die gesucht, nix gefunden, wollten dann (weil motorrad) irgendwas bemängeln, und mit meiner gegenreaktion gabs dann kein zurück mehr.

nur da haben sie diesmal den falschen erwischt...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vielleicht hilft es einfach ,das man der "Cousin" vom Miri-Clan zu sein scheint und ihm was böses, cooles vor zu rappen (natürlich nur so tun als ob)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ganz ehrlich. Die Menge an Zeit und Energie die du jetzt schon aufgewendet hast hätte mir, wenn ich einfach mal jemandem den Tag hätte versauen wollte, ein breites Grinsen ins Gesicht gezaubert... Ich würde den Rat des Beamten befolgen der sagte das du erstmal abwarten sollst ob da wirklich was kommt. Ich vermute mal  ganz stark das da nichts mehr nachkommt. Wenn doch, kannste immer noch Alarm machen. Locker bleiben.

Bearbeitet von z1ktom
  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 6.8.2018 um 12:04 schrieb epsnohdo:

mein verstoss war das er meinte das man mit spiegeln nach unten nichts sieht. vom ahndungssatz hat er nichts gesagt, nur das er einen bußgeldbescheid ausstellen wird.

 

war heute bei der polizei, der cop um den es geht war nicht im dienst, und kommt erst dienstag mittag wieder. von seinen kollegen konnte oder wollte mir auch niemand weiterhelfen.

einer meinte ich sollte doch erstmal abwarten ob überhaupt was kommt, und gegen einen etwaigen bußgeldbescheid kann man ja immer noch vorgehen.

 

der bescheid an sich ist ja auch nicht mein problem. was mich stört ist der grund wieso ich einen bescheid bekommen hab, und das verhalten oder die aussagen des polizisten.

 

wenn er meint das man mit spiegeln nach unten nix sieht und mich deswegen bestrafen will, wieso lässt er mich dann weiterfahren wenn das illegal bzw nicht verkehrstauglich ist?

das ich ohne schutzkleidung gefahren bin, das hätten sie beanstanden können und mich drauf ansprechen, ich weiß dass das nicht illegal ist, aber halt sehr gefählich, das wär für mich gute polizeiarbeit. aber das war denen egal.

meiner meinung nach haben die gesucht, nix gefunden, wollten dann (weil motorrad) irgendwas bemängeln, und mit meiner gegenreaktion gabs dann kein zurück mehr.

nur da haben sie diesmal den falschen erwischt...

 

 

Vorweg: Ich hab meine Highsider Spiegel auch nach unten und finds geil! ABER: Wenn du wirklich ehrlich zu dir bist, dann is das nix gscheids! Und das ist Fakt! Weil du Erstens garantiert nicht gscheid siehst und Zweitens den Kopf/Blick zu weit nach unten richten musst, also länger Blindflug fährst als mit Spiegeln oben. Zu dieser Erkenntnis muss man aber erst mal kommen und sie dann auch einsehen.... Und, weil das "Argument" bestimmt gleich kommt, Sollte mich einer meiner Kollegen ärgern wollen würde ich auch dagegen argumentieren, ABER streng nach Gesetzeslage ist es nicht erlaubt und ich  werd am Ende verlieren.

 

Auch wenn du sie vielleicht nicht hören willst bekommst du jetzt mal meine fachliche Meinung dazu:

 

So wie du das beschreibst haben sich der Beamte und der Bürger hier beide nicht mit Ruhm bekleckert was das "Zwischenmenschliche" angeht. Er müsste dir schon einen konkreten Tatvorwurf mit, zumindest der Richtung des Bußgeldes, geben. Und du schreibst selber "mit meiner Gegenreaktion gabs dann kein zurück mehr".

 

Und "den falschen erwischt" haben sie nicht, weil, wie oben beschrieben, Es streng genommen nicht erlaubt ist! In o.g .Richtlinie wird von einem "Blickwinkel" von über 55 Grad gesprochen. Die dürftest du bei nüchterner Betrachtung nie einhalten können, wenn die Spiegel unter dem Lenker angebracht sind.

 

Den Gang auf die Wache hättest du dir tatsächlich sparen können. Was hast du dir erwartet? Die Aussage mit dem Abwarten ist auch insoweit korrekt. Warten was der Beamte in den Bußgeldvorschlag (mehr ist das nämlich nicht, was da im Tatbestandskatalog steht, ein VORSCHLAG) und dann entweder ein paar Euro bezahlen und es gut sein lassen, oder den Gerichtsweg bestreiten, der dir wie jedem anderen Bürger offen steht. Wäre vielleicht gar nicht so schlecht, dass da mal endlich eine gerichtliche Rechtsprechung kommt zu so einem Fall. Dann hätten wirs endlich mal schwarz auf weiß!

Da der Beamte aber nicht viel Ahnung hat, so wie es sich anhört, denke ich nicht das da viel kommt.

 

Bzgl der Weiterfahrt würde ich sagen passt das auch. Für eine Unterbindung brauchts eine konkrete Gefährdung oder den verkehrsunsicheren Zustand. Den hast in der Regel bei Spiegel nicht würd ich sagen.

 

So. Das wars soweit. Grundsätzlich muss ich sagen, dass es mal wieder typische "Opferargumentation" ist, sorry. Die Polizei ist immer der böse wenn man selber betroffen ist, sonst wären sie für alles recht..... Zeigt schon deine Aussage zur Schutzkleidung.

 

Für Fragen steh ich gern zur Verfügung, wenns is.

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.