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IGNORED

Mangel bei Hauptuntersuchung


w00lfy

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Da ich ja leider ein von Österreich zugezogener Wirtschaftsflüchtling bin und so jetzt auch meine Z in DE zugelassen ist hab ich morgen meinen ersten TÜV Termin in DE....

Tja... kurz gesagt: Vor 5 Minuten ist mir aufgefallen dass meine Kennzeichenbeleuchtung nichtmehr funktioniert, so gibts wohl keinen TÜV, oder doch?  :wall:  :wall:  :wall: 

Die eigentliche Frage ist:

Wenn ich jetzt zum Termin hingeh und hoffe es wird übersehen, wird es aber nicht, fallen dann Gebühren á la "Ich habs 15min drübergschaut macht 20€ Personalkosten" an, oder kostet das dann nix und ich muss einfach nochmal hin?

 

EDIT: Ja ich weiß, die Frage mag so manchem vielleicht banal und/oder dumm vorkommen, aber ich hab bei Deutschen Behörden, und eng damit zusammenarbeitenden Organisationen schon den ein oder anderen Schock erlebt und frag diesmal besser nach.  :pfeif:

 

 

Lg 
Wolfi 
 

Bearbeitet von w00lfy
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sag dann, dass sie auf dem wege zum tüv ausgefallen ist. vorher hast du alles noch mal geprüft, und da ging sie.

dann bekommst wohl einen eintrag dass sie nicht ging aber die plakette geben sie dann meistens.

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auch in Deutschland gilt, informier dich in deiner Umgebung über einen gescheiten :) und bring die Karre immer dahin für den TÜV.

Man spart sich somit einige Haare auch in D.

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Ganz einfach, wenn es auffällt und das wird es ganz sicher, wirst Du keine Plakette bekommen sondern eine Aufforderung zur Wiedervorführung.

Nach Mängelbehebung kannst Du nochmal hin und Dir dann die Plakette abholen.

Bei Wiedervorführung wird nur noch überprüft, ob der Mangel behoben ist und die Kosten dafür fallen entsprechend günstiger aus. 

Du merkst schon, das kostet wieder extra.  :mrgreen:


sag dann, dass sie auf dem wege zum tüv ausgefallen ist. vorher hast du alles noch mal geprüft, und da ging sie.

dann bekommst wohl einen eintrag dass sie nicht ging aber die plakette geben sie dann meistens.

 

Ich behaupte mal die Ausrede wird nicht zählen. Egal, wann die Lampe durchgebrannt ist.

Die Beleuchtungseinrichtung muß funktionieren. Wenn nicht gibt es keine Plakette.

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Danke schonmal für die Antworten, jetzt hab ich aber zwei Fronten hier  :pfeif: 

Also in Österreich würd Standlicht oder Kennzeichenbeleuchtung (Wenn vorhanden aber kaputt [nicht vorhanden wär was anderes]) zumindest als "leichter Mangel" gelten. Heißt es gibt die bei uns liebevoll "Pickerl" genannte Plakette, aber man soll nachbessern. Wie das hier gehandhabt wird ist wieder die Frage  :verwirrt:

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Hier kommt es oftmals darauf an mit welchem Bein der Tüver aufgestanden ist. Der eine drückt mal eine Auge zu und der andere lässt dich nochmal antanzen und vorführen mit ganzer KZ-Beleuchtung. Beim nochmal antanzen zahlst du einmal die Hauptuntersuchung + den Betrag für die Nachprüfung (ein wenig geringer als die HU)

Bearbeitet von NicoRaZ
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Den leichten Mangel in Bezug auf ausgefallene Beleuchtung hat man in Deutschland vor ein paar Jahren leider abgeschafft.

Grade so Klassiker wie def. Kennz. Beleuchtung oder Standlicht hat man oft durchgewunken.

Zählt jetzt m.W. als erheblicher Mangel

Wenn der Prüfer einen durchlässt, wäre es wirklich reine Kulanz.

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Werkstatt TÜV läuft meistens so, das der Meister versichert das es umgehend repariert und man bekommt das Pickal.

Ist aber auch keine 100% Garantie.

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Bei einem meiner letzten TÜV`s mitm Sprinter hat der Prüfer festgestellt, das eines von 2 ! Birnchen von

der Kennzeichenbeleuchtung defekt ist.

So kann ich dir keine Plakette geben, meinte er, Schublade auf, bissle gekruschtelt und Birnle rausgeholt.

Wechsel mal, ich mach solang die Papiere fertig :roll:

 

Also mach besser vorm TÜV nen neues Birnchen rein !

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So... der Ende der Geschichte. Ich hab den TÜV Termin auf heute verschoben und mit gestern noch schnell ein neues Lämpchen geholt.
Hat dann (wie erwartet) alles geklappt, wobei mich so gewisse Inkompetenz schon wundert.

Ich war bei einem TÜV Servicecenter und das is nunmal keine 500 Meter von meiner Wohnung weg, daher war die Maschine eiskalt.
"So mach ma mal Abgastest". Startet das Ding und hängt zeitgleich den Schnüffler in den Auspuff...  :augen: 

 

"Uii... die Werte sin aber viel zu hoch..." 

 

Auf netten Hinweis meinerseits dass die Maschine ja noch komplett kalt ist hat er dann mal alles andere überprüft während die SX sich brav warmbrummt. Welch wunder auch hat danach natürlich alles gepasst mit den Abgasen...  :sport5:

 

 

@Admin: Thema kann geschlossen werden.

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Ja das is schon alles ein wenig Pokern mit den TÜV'ern, obwohl ja eigentlich alles gesetzlich vorgeschrieben ist kommt es doch auch immer auf die eigene Person bzw das Auftreten und den gegenüber an.

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Ich kenne das eigentlich so dass wenn du am gleichen Tag wieder kommst und den Mangel behoben hast gibts die Plakette ohne Mehrkosten.

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Kommt wie oben schon geschrieben, offenbar auf den Prüfer an. Ich war vor einiger Zeit mit meiner vorherigen Maschine zur HU. Habe vorher mit dem Prüfer gesprochen und die Vermutung in den Raum gestellt, dass mein Scheinwerfer evtl. zu blind ist. Er sagte nur: "Wir schauen erst mal. Falls der wirklich blind ist, dann vermerke ich das und du musst nochmal wieder kommen." War dann auch so. Also ohne neue Plakette weg, neuen Scheinwerfer bestellt, eingebaut und ca. ne Woche später wieder zum TÜV und nur nochmal den Scheinwerfer gezeigt und Lichttest gemacht. Hab dann die Plakette bekommen - ohne Mehrpreis zur normalen Prüfgebühr.

Auch die etwas schwache LED-Kz-Beleuchtung und den zu flachen Kz-Winkel hat er nur mit nem Augenzwicnkern zur Kenntnis genommen.

 

Dafür ist unsere TÜV-Station sehr "unflexibel" bei Eintragung von Änderungen am Mopped. Man kann halt nicht alles haben.

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Der Gesetzgeber schreibt im Mangelkatalog (ja sowas gibt es) vor, das eine nicht funktionierende KZ-Beleuchtung ein geringer Mangel ist.

 

Eine fehlende KZ-Beleuchtung ist ein erheblicher Mangel.

 

Fazit: ist keine KZ-Beleuchtung vorhanden -> Keine Plakette, ist eine KZ-Beleuchtung vorhanden ABER funktioniert nicht -> Plakette gibt es aber mit geringen Mangel auf dem Bericht.

 

Der ganze Stress war also nicht von Nöten.

 

Jedem Prüfer ist es aber möglich den Mangel im eigenen Ermessen hochzustufen von der vorgeschrieben Einstufung. Also von gering auf erheblich oder verkehrsunsicher. Eine Herunterstufung ist aber nicht möglich. (bei einer nicht funktionierende Bremse kann man keinen geringen Mangel rauszaubern)

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