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IGNORED

Continental ContiRoadAttack 3


ride on

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Du würdest nicht in Regress genommen werden, auch darf die Rennleitung Dein Moped nicht still legen.

Der Reifenhersteller seinerseits hat sich lediglich "abgesichert" nicht in Regress genommen zu werden...das ist etwas anderes.

Du hast keine Reifenbindung und darfst den fahren.

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@Z750Junky Im grunde hast du ja recht mit Freigebe ist man eben auf der sicheren Seite und macht durchaus Sinn. Dachte auch die Versicherung kann mich einfach in Regress nehmen aber sooo einfach ist es anscheinend nicht, wenn vertraglich nicht anders geregelt. Da Gesetzlich eben keine Bindung besteht. Im Einzelfall kommt es auf das Kleingedruckte der Versicherung an.  

Und auf ein Forum würde ich mich im Ernstfall natürlich nicht berufen;) Eher auf die Aussage meines Mechanikers der mir gesagt hat, das ich keinerlei Freigabe brauche.

oder auf das hier Conti:

 

Guten Tag, 

vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Wie Sie richtig evaluiert haben, ist der RoadAttack 3 nur für die u.a. Modelljahre freigegeben. 

Sie können sich unsere Motorradfreigaben auf unserer Internetseite unter folgendem Link ansehen und herunterladen: 

http://www.reifen-freigaben.de/tireapprovals.html?lang=de

Sollten Sie dort keine Freigabe für den Reifen / Ihr Motorrad finden, haben wir auch keine vorliegen. 

Wenn in Ihren Kfz.-Papieren bzw. im CoC (auch EWG-Übereinstimmungsbescheinigung genannt) keine Reifen-Fabrikatsbindung (Reifenherstellerbindung) eingetragen ist, dürfen Sie - in den dort aufgeführten Seriengrößen - unsere Bereifung ohne weiteres fahren. 
Es wird keine Bescheinigung / Eintragung benötigt. 

Mit freundlichen Grüßen, 
Mike Schmidt 

Technischer Produkt Service 
Technischer Kundendienst 

 

oder Michelin auf eine Anfrage zur Freigabe des Road 5 zur Z900 der ja inzwischen eine hat:

 

"Testfahrten für Freigaben für neue Motorräder führen wir immer zusammen mit den Importeuren , in dem Fall also mit Kawasaki Deutschland durch.

Wann die nächsten Testfahrten sind ist noch nicht bekannt.

Allerdings besteht für dein Fahrzeug KEINE Beschränkung in Form einer Reifenfabrikatsbindung.

Es kann also jeder Reifen montiert werden, der den im Schein angegebenen Reifendaten entspricht.

Eine Freigabe ist nicht erforderlich."

  

Mit freundlichen Grüßen / Best regards / Sincères salutations 

Michelin Kundenservice
Service Team

Tel.0800/0008050 Fax 51

 

 

Bearbeitet von KawaZett
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Die letzten zwei Antworten stimmen mich jetzt sehr positiv. Ich warte noch auf die Antwort der Versicherung und steht dem hier hochgelobten CRA3 nix mehr im Weg

:happy2:

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Hosenträger und 2 Gürtel :roll:

Seid froh, wenn ihr keine Reifenfabrikatsbindung mehr habt, dann müsst ihr den blöden Zettel nirgends verstauen...

 

Zum CRA 3:

Meine Frau hat den auf der Z750 (ZR750L) und der fährt sich super.

Ich habe mir den auf meine alte DL1000 aufziehen lassen und bin einfach nur begeistert! Leider sind die Bridgestone auf meiner ZRT00E noch fast neuwertig, sonst hätte ich direkt gewechselt :thumbs_up:

 

Zwar fahre ich deutlich zurückhaltender, aber ich kann seine Meinung nur teilen:
Kurvenradius TV, Reifentest CRA 3

Bearbeitet von Chris88
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@Stephan288wenn du schon direkt explizit angefragt hast, wäre ich mir nicht sicher, das die Antwort positiv ist...

Dann sehen die gleich das du dich damit zumindest etwas tiefer beschäftigt  hast, und von gewissen (Schlupflöcher) zumindest gehört hast.

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Jede Versicherung hat nicht das Ziel jeden Schaden zu begleichen. Und wenn es Schlupflöcher gibt, wird die Versicherung sie zu nutzen wissen. Und selbst wenn man selber einen Rechtsbeistand hat, kann eine Versicherung den Rechtsstreit so lange führen das es sich für den Privatmann einfach nicht mehr rechnen würde. Es wird quasi ausgesessen. 

Mal sehen was meine Versicherung zu sagen hat:huh:

Bearbeitet von Stephan288
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Also ich hatte Continental per Email gefragt was genau nicht passt wegen der Reifen Freigabe/Unbedenklichkeit, die haben mir geschrieben Kawasaki selber hat die getestet, dann habe ich Kawasaki angeschrieben und die haben mir das geschrieben, 

 

 hab nach der z900 gefragt

 

Sehr geehrter Herr H......., 

vielen Dank für Ihre E-Mail. 

Die besagte Bereifung ist bei den diesjährigen Reifentest's lediglich auf der Z900RS gefahren worden. 
Bei diesen Test's wurde dieser Bereifung, natürlich nur in Verbindung mit diesem Fahrzeug,  eine mangelnde Stabilität bescheinigt, weshalb sie auch nicht positiv bewertet werden konnte. 

Bearbeitet von Stefan29
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Irgendwann wird er dann von Conti doch freigegeben.

Aber wie schon dauernd gepredigt wird, braucht es keine Freigabe mehr. Weiß gar nicht, was die dauernde Nachfragerei bei den den Herstellern und sogar der Versicherung soll.  Wenn man mit Letzterer kein Problem haben will, achtet man tunlichst auf die Profiltiefe und den Zustand der Reifen. Das wird nämlich immer im Gutschten erfasst. 

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Also wenn ich jedesmal bevor ich aufsteige und fahren will an alles mögliche denke was passieren kann,dann vergeht mir die Lust am Fahren und ich bleib zu Hause.

 

Macht euch doch nicht so viele Sorgen und geniesst das Fahren oder zieht einen Reifen mit "Freigabe" auf.

Gibt ja schließlich welche die frei gegeben sind.

Nutzt die kurze Zeit im Sommer um Spass am Motorradfahren zu haben, und nicht um zu überlegen was beim Fahren passieren kann.

Ich hoffe das bekommt niemand in den falschen Hals,aber das musste ich jetzt mal los werden.

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vor 2 Stunden schrieb Stephan288:

@Frank

du hattest wohl bis jetzt keinerlei Probleme mit Versicherungen oder?:huh:

Probleme hat man dann, wenn man abgefahrene, alte oder nicht zugelassene Reifen hat. Aber bestimmt nicht, wenn man Reifen ohne Freigabe drauf hat, obwohl man keine Freigabe benötigt. Das was die Freigabe war, heißt deswegen nicht umsonst jetzt lapidar Reifenempfehlung. 

 

Alleine  der Unterschied zwischen dem Wort Reifenfreigabe und Reifenempfehlung müsste doch alles klarmachen. 

?

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@Frank

@Z900 Driver

Ich versteh euch beide. Aber nur weil ihr das so seht heißt das nich das das rechtlich bindend ist. Das eigene Verständnis von Recht und Unrecht hat manchmal wenig mit dem Gesetz zu tun. 

Und wer noch keinen Ärger mit der Versicherung gehabt hat wird das wahrscheinlich auch nicht verstehen. Wenn der Gutachter der Versicherung sagt es kann sein das der Unfall aufgrund der Nichtempfehlung des Herstellers  zustande kam, wird die Versicherung nicht zahlen und es kommt zum Rechtsstreit. 

Ich will ja bloß auf Nummer sicher gehen und wenn es rechtlich einwandfrei ist den Reifen ohne Empfehlung zu fahren wird mir das meine Versicherung bestätigen. Und alles ist gut. 

Macht euch doch wegen meiner Sorgen nich so heiß. Wollte lediglich helfen und etwas Licht ins dunkle bringen was fahren ohne Reifenempfehlung angeht, damit Schisser wie ich beruhigt fahren können. 

Und jetzt zurück zum CRA3

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Wenn deine "Logik" zutrifft das eine Versicherung über den erlaubten Vorgaben bzgl. der Reifen steht, dann habe ich in meinem Leben schon eine hohe 4-stellige Summe an Reifen verkauft die weder vom Load- noch Speed-Index noch der Herstellervorgabe lt. Eintragung in den PAPIEREN entsprochen haben. Trotz Eintragung ist es Legal, also kannst du mir nicht erzählen das es zu einem Problem mit der Versicherung kommen kann (wenn weder eine Reifen bzw. Herstellerbindung noch eine Freigabe vorliegt) weil es bei diesem Fahrzeug einfach keine gibt und Reifen nur die für das Fahrzeug mindestens erforderliche Betriebskennung aufweisen müssen.

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