Jack Magier Geschrieben 8. März 2017 Teilen Geschrieben 8. März 2017 Servus Leute, der TÜV hatte bemängelt, dass ich ein bereits vom TÜV abgenommenes Fahrzeugteil nicht in in den Fahrzeugschein eingetragen habe. Da dies der einzige Mängel ist, um die Plakette zu bekommen, muss ich den Fahrzeugschein berichtigen lassen. Da das Auto (ja genau, es geht hier nicht um mein Bike) auf meinen Vater läuft, wollte ich mich erkundigen, ob zur Eintragung in den Fahrzeugschein zwingend eine Vollmacht und Ausweis meines Vaters notwendig ist, oder kann ich die Papiere einfach berichtigen lassen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ZWhite Geschrieben 8. März 2017 Teilen Geschrieben 8. März 2017 Nimm lieber mal die Vollmacht und Ausweis mit Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mischu Geschrieben 8. März 2017 Teilen Geschrieben 8. März 2017 Nein brauchst du nicht. Du änderst nur die technischen Daten nicht den Halter. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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