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IGNORED

Spiegel legal oder illegal?


Gast Z-seven50

Empfohlene Beiträge

Gast Roadrunner_Z

Aber wenn du wirklich so grosse Bedenken hast solltest du die Originalspiegel dran lassen, deinen Zubehörauspuff abschrauben, und dir evtl sogar überlegen ob du nicht besser gar kein Motorrad fährst. Weil DAS ist das eigentliche Risiko dabei und somit kannst du Gutachter, Unfall und Schmerzensgeldforderungen umgehen.

 

Leute, Ball flach halten und nicht alles so engstirnig sehen, unser Hobby ist nunmal mit Gefahr und Risiko behaftet...

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Roadrunner_Z schrieb am 11.12.2006 09:54

 

Aber wenn du wirklich so grosse Bedenken hast solltest du die Originalspiegel dran lassen, deinen Zubehörauspuff abschrauben, und dir evtl sogar überlegen ob du nicht besser gar kein Motorrad fährst. Weil DAS ist das eigentliche Risiko dabei und somit kannst du Gutachter, Unfall und Schmerzensgeldforderungen umgehen.

 

Leute, Ball flach halten und nicht alles so engstirnig sehen, unser Hobby ist nunmal mit Gefahr und Risiko behaftet...

 

 

 

ein fettes :verdacht: am besten alles Orginal lassen. Ich schau auch drauf das einigermassen alles TÜV hat, bei den Spiegeln "FUCK FOR TÜV" (achso so Beiträge wolltest ja nicht).

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Ich kann das mit den zugelassenen Spiegeln schon nachvollziehen. Klar ist unser Hobby ein "moerderisches", aber ich probiere auch alles moeglichst gesetzes-konform zu haben. Die Kontrolle des Waldmeisters ist da Nebensache, aber wenn Dich die Sani's unter der Dose hervorkratzen und die Versicherung von Mr.Autofahrer nicht zahlen will, dann schalten die sogar Profis ein, um zu ermitteln ob waehrend des Crashes der Blinker an oder aus war.

 

 

 

Daher lieber mal ein klitzekleines Minus bei der Optik aber ein fettes Plus in Sachen Recht. Denn "Im Falle eines Falles ist richtig landen alles" :smile01:

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Schön das jeder selber Entscheiden kann wie er mit seinem Möppi durch die

 

Landschaft fährt..... :verdacht:

 

....ich glaub' das sollte man mal nicht an ein paar Spiegeln festmachen,hier sind einige die

 

haben soviel Sachen ohne E-Prüfzeichen an der Zett verbaut(war bei meiner natürlich auch) :biggrin:

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Gast Gedankenkrieger

Mal langsam...Von verwegen die Versicherungen reden sich aus der Zahlungspflicht heraus wenn man illegale Spiegel montiert hatte, ist absolut am Thema vorbei. Schade nur, dass hierdurch Usern ein Eindruck suggeriert wird der so nicht korrekt ist und diese dann entsprechend überempfindlich reagieren.

 

Fakt ist eins...Wenn es zu einem größeren Schadensfall kommt wird ermittelt in wie weit etwaige Tatbestände die zum Erlöschen der BE führten auch ursächlich mit dem Schadenseintritt zusammenhängen. Ist dies nicht der Fall, so wird ganz simpel und einfach darauf abgestellt dass es sich lediglich um einen Verstoß gegen zulassungrechtliche Vorschriften handelt, was analog durch die Ordnungsbehörden (wie Zwiebel schön sagte) geahndet wird.

 

 

 

Ganz salopp gesagt...Ein nicht zugelassener Auspuff wird daher nicht zur Entbindung der Versicherung ihrer Zahlungspflicht führen.

 

 

 

Auch wenn festgestellt wird, dass nicht genormte Teile verwendet UND dies nachweislich in einem nicht unerheblichen Anteil zum Schadenseintritt führte ist das alles "halb so schlimm". Denn auch dies entbindet die VS nicht von deren Zahlungspflicht, sondern es werden für Fremdschäden lediglich Rückgriffsrechte auf den Verursacher eröffnet. Diese bewegen sich analog an den Tatbestandsmerkmalen der Vorsätzlichkeit, grober Fahrlässigkeit bzw. Fahrlässigkeit.

 

 

 

Also immer schön locker bleiben und alles nicht so verkrampft sehen.

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Gast Organspender
Gedankenkrieger schrieb am 11.12.2006 15:34

 

Mal langsam...Von verwegen die Versicherungen reden sich aus der Zahlungspflicht heraus wenn man illegale Spiegel montiert hatte, ist absolut am Thema vorbei. Schade nur, dass hierdurch Usern ein Eindruck suggeriert wird der so nicht korrekt ist und diese dann entsprechend überempfindlich reagieren.

 

Fakt ist eins...Wenn es zu einem größeren Schadensfall kommt wird ermittelt in wie weit etwaige Tatbestände die zum Erlöschen der BE führten auch ursächlich mit dem Schadenseintritt zusammenhängen. Ist dies nicht der Fall, so wird ganz simpel und einfach darauf abgestellt dass es sich lediglich um einen Verstoß gegen zulassungrechtliche Vorschriften handelt, was analog durch die Ordnungsbehörden (wie Zwiebel schön sagte) geahndet wird.

 

 

 

Ganz salopp gesagt...Ein nicht zugelassener Auspuff wird daher nicht zur Entbindung der Versicherung ihrer Zahlungspflicht führen.

 

 

 

Auch wenn festgestellt wird, dass nicht genormte Teile verwendet UND dies nachweislich in einem nicht unerheblichen Anteil zum Schadenseintritt führte ist das alles "halb so schlimm". Denn auch dies entbindet die VS nicht von deren Zahlungspflicht, sondern es werden für Fremdschäden lediglich Rückgriffsrechte auf den Verursacher eröffnet. Diese bewegen sich analog an den Tatbestandsmerkmalen der Vorsätzlichkeit, grober Fahrlässigkeit bzw. Fahrlässigkeit.

 

 

 

Also immer schön locker bleiben und alles nicht so verkrampft sehen.

 

 

 

Hach ja, Krieger, unser Rechtsverdreher, wenn wir dich nicht hätten. :biggrin:

 

 

 

Recht hatter, wenn dich ein Opa bei ner Tankstellenausfahrt übern Haufen fährt. Soll ma ne Versicherung sagen, das du Teilschuld hast, weil dein Auspuff ohne DB-Fresser ist...

 

Oder wenn ne Marie dich mitten in der Nacht übern Haufen fährt: Sie konnte den Moppedfahrer nich sehen, er hatte Xenon-ähnliche Lampen verbaut. TssTssTss

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Recht haben und Recht bekommen sind aber nicht gewährleistet. Meine Kumpels Kai und Prütz haben beiden mehrere Jahre prozesieren müssen, um endlich etwas Knete zu erhalten.

 

Beides Mal trotz eindeutiger Rechtslage. Die Versicherungen nutzen gnadenlos jede Chance sich zu drücken. Nicht jeder beißt sich solange durch alle Instanzen, manche geben sogar vorher den Löffel ab.

 

Unter dem Strich ist die Taktik der Versicherung erfolgreich.

 

Je mehr Angriffspunkte dabei von dem Unfallgegner geliefert werden, desto leichter fällt es den Versicherungen.

 

Fahren ohne ABE ist auch kein Kavaliersdelikt.

 

Nur sollte man dann auch nicht rumheulen und schimpfen, wenn sie einen dann an den Eiern packen.

 

 

 

 

 

Für Kai (gebrochene Wirbelsäule, 9 Monate Spezialklinik) und Prütz (zertrümmertes linkes Bein) war die jahrelange Zeit kein Zuckerschlecken.

 

Viele Private und berufliche Konsequenzen haben zu finaziellen Engpässen und Nöten geführt und nicht jeder hat Eltern und Freunde, die einem aus der Scheiße ziehen.

 

Das haben selbst hier im Forum ja schon genug User am eignen Leib zu spüren bekommen.

 

 

 

 

 

Jetzt können die Besserwisser und Unbelehrbaren ruhig meckern!!!

 

Das macht ihr nur, bis es euch mal so ergeht!!!

 

 

 

:verdacht:

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@bad.o

 

 

 

wegen was wollte die versicherung bei den beiden nicht zahlen. (auspuff ohne abe etc ???)

 

nur rein aus interesse.

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Gast Gedankenkrieger

Wie sagt ein uns allen bekannter Heavyuser...."Ferndiagnosen sind schwierig..." Also sollte man nicht einfach alles so negieren. Denn die Umstände aus denen heraus es zu Zahlungsproblematiken kommen könnte sind absolut schwierig und von Fall zu Fall unterschiedlich. Außerdem sind bei etwaigen Schadensfällen eine Vielzahl von Sachverhalten und die dadurch begründeten Anspruchsgrundlagen zu trennen z.B.

 

Fremdschadenausgleich

 

Eigenschadenersatz

 

Schadenersatz des Geschädigten

 

Abfindungsansprüche des Betroffenen

 

Ordnungswidrigkeitsverfahren

 

evtl. Strafverfahren

 

usw. usw.

 

 

 

Außerdem hängt viel vom Verschuldensgrad und Umfang ab. Wurde die Tat vorsätzlich bzw. Fahrlässig begangen? Welche Ursachen führten zu dem Schadenseintritt? Kann ein Kausalzusammenhang zwischen Schaden und äußeren Umstanden die der Betroffene zu vertreten hat hergestellt werden? Also bitte daher hier die User nicht mit pauschalisierten Aussagen verwirren.

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das Leben is voller Risiken - vom Anfang bis zum Ende.

 

 

 

Wenn du Pech hast, läßt dich die Hebamme schon 30 Sek. nach der Geburt fallen und du hast einen am Appel.

 

 

 

Wenn du alles an Risiken minimieren willst, bleib den ganzen Tag im Bett - aber auch das is kein Allheilmittel :clap:

 

Und kauf dir auf keinen Fall eine Zett :biggrin:

 

 

 

no risk - no fun :verdacht:

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Illegalen Auspuff und Spiegel in einen Topf zu werfen ist eigentlich nicht richtig.

 

Ist zwar beides fahren ohne BE, aber der Auspuff kann nie und nimmer mit einem Unfallhergang in Zusammenhang gebracht werden.

 

Spiegel beim "Beobachten des rückwärtigen Verkehrs" sehr wohl.

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Gedankenkrieger schrieb am 11.12.2006 15:34

 

Auch wenn festgestellt wird, dass nicht genormte Teile verwendet UND dies nachweislich in einem nicht unerheblichen Anteil zum Schadenseintritt führte ist das alles "halb so schlimm". Denn auch dies entbindet die VS nicht von deren Zahlungspflicht, sondern es werden für Fremdschäden lediglich Rückgriffsrechte auf den Verursacher eröffnet. Diese bewegen sich analog an den Tatbestandsmerkmalen der Vorsätzlichkeit, grober Fahrlässigkeit bzw. Fahrlässigkeit.

 

 

 

Also immer schön locker bleiben und alles nicht so verkrampft sehen.

 

 

 

Hallo Krieger, so wie du's schreibst bezieht sich das auf das Verhältnis zwischen Unfallverursacher und dessen Versicherung.

 

 

 

Es geht ja hier aber meistens um die Haftpflicht des Dosentreibers (der ja leider meistens der Unfallverursacher ist) gegenüber dem Geschädigten. Also "wenn festgestellt wird, dass nicht genormte Teile verwendet UND dies nachweislich in einem nicht unerheblichen Anteil zum Schadenseintritt führte ", dann kannst du aber gar nicht so schnell gucken wie die gegenerische Haftpflicht den Schaden nur prozentual bezahlen wird. Du hast ja bei den meisten Unfällen schon genug zu tun, die Betriebsgefahr des Unfallopfers wegzubekommen.

 

 

 

So eine Ursächlichkeit kann ich mir bei Rückspiegeln aber halt nur im Zusammenhang mit Unfällen mit dem rück- oder seitwärtigen Verkehr vorstellen, z.B. beim Spurwechsel und dergleichen.

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Gast Zwiebelkretze

@ ZMan:

 

 

 

Mensch, deine Antwort war echt ein Schenkelklopfer! Messerscharf am Sachverhalt belegt :clap:

 

Ist nicht bös gemeint, wollte dir nur für ausgiebiges Lachen und einem verringertem Herzinfaktrisiko danken!

 

 

 

@all zum Thema zahlt die Versicherung, oder nicht:

 

 

 

Glaube wir können das hier nicht pauschalisieren, auch wenn der Krieger hier in Bestform die Gilde der Versicherungen verteidigt. :verdacht:

 

Die Umstände das Einzelfalles müssen halt bewertet werden...und das passiert nicht immer von ein und dem selben Richter/Sachverständigen/Polizisten.

 

 

 

Also, immer schön legal bleiben .....und unauffällig illegal, dann aber die Konsequenzen kennen und auch tragen

 

 

 

Gruß

 

Zwiebelkretze

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