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IGNORED

Kennt jemand Five Stars SB-Lenker?


Gast Zwiebelkretze

Empfohlene Beiträge

Hi,

 

 

 

habe gerade bei Louis einen für mich interessanten Lenker gesehen aber weiss nicht ob er was taugt. Weiss jemand von euch vielleicht mehr oder hat ihn verbaut?

 

 

 

Five Stars Lenker

 

 

 

Interessant finde ich den Preis und dass er ABE hat. Speziell für mich finde ich interessant, dass er etwas breiter ist als die gewöhnlichen 750mm bei SB-Lenkern...oder weiss jemand einen SB-Lenker der namhaften Hersteller der etwas breiter ist als 750? denn da der originale 720 hat empfinde ich 15mm pro seite zusätzlich nicht als grosse Veränderung aber wiederum möchte ich nicht gleich 810 haben wie bei den Streetbars üblich.

 

 

 

Kann dieser Lenker was taugen oder sollte man die Finger von so "billigen" Herstellern lassen?

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Da kann man nicht soviel falsch machen, ABE ist ABE.

 

 

 

Jetzt muss das ganze vom Tüv noch abgenommen werden, da es sich um eine wesentliche technische Einrichtung am Fzg handelt. (Lenkung, Bremsen, Felgen sind also immer die extrem wesentlichen Teile, die eine Tüv-Abnahme unbedingt erfordern. Man könnte ihn ja falsch montiert haben, Leitungen mangelhaft verlegt haben etc.

 

 

 

PROBLEM bei unserer Z steht dann die Nummer unter dem Klemmblock des Lenkrades und es gibt so eine Vorschrift, wonach diese Nummer unbedingt offen sichtbar zusehen sein muss.

 

 

 

Aber ein freundlicher Hinweis darauf entspannt meist die Situation bei den netten Herren in Grün.

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ich dachte mit ABE bleibt mir der Gang zum Tüv erspart :verdacht:

 

 

 

was ist dann der Unterschied zwischen Tüv-Gutachten und ABE oder besser gesagt bei welchem muss ich nicht extra zum Tüv oder muss man das aufjedenfall bei allen Lenkern?

 

 

 

...auf der Lucas Seite werben sie ja damit dass die Lenker neuerdings ABE haben und man sich somit den Weg zum Tüv erspart. stimmt das jetzt oder stimmt das nicht?

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Ich habe zugeschlagen und diesen Lenker verbaut. man fährt damit etwas breiter und tiefer als mit dem original. Mir selber gefällt es so. Viel hat sich vom Gefühl nicht verändert, weil ich mich schon daran gewöhnt habe. Die breitere Haltung ist leicht bequemer, so war mein Gefühl nach einer 2000 km langer Tour.

 

 

 

Qualitativ wüsste ich nicht wieso die "Five Star" nicht mit den anderen Alulenker mithalten kann. :verdacht:

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@ExTl1000

 

 

 

erstmal danke für deine Antwort

 

 

 

wenn dieser Lenker 120mm hoch ist und somit wie du sagst tiefer als der Originale, wie hoch ist dann der Originale? weiss das jemand?

 

 

 

ich dachte SB-Lenker sind allgemein etwas höher.

 

 

 

...und was ist mit dem TüV-Besuch? ja oder nein?

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StVZO

 

 

 

§ 22 Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile.

 

 

 

(1) Die Betriebserlaubnis kann auch gesondert für Teile von Fahrzeugen erteilt werden, wenn der Teil eine technische Einheit bildet, die im Erlaubnisverfahren selbständig behandelt werden kann. Dürfen die Teile nur an Fahrzeugen bestimmter Art, eines bestimmten Typs oder nur bei einer bestimmten Art des Ein- oder Anbaus verwendet werden, ist die Betriebserlaubnis dahingehend zu beschränken. Die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis kann davon abhängig gemacht werden, dass der Ein- oder Anbau abgenommen worden ist. Die Abnahme ist von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder von einem Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb durchführen zu lassen. In den Fällen des Satzes 3 ist durch die abnehmende Stelle nach Satz 4 dem Nachweis (§ 19 Abs. 4 Satz 1) darüber der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau unter Angabe des Fahrzeugherstellers und -typs sowie der Fahrzeug-Identifizierungsnummer zu bestätigen.

 

 

 

(2) Für das Verfahren gelten die Vorschriften über die Erteilung der Betriebserlaubnis für Fahrzeuge entsprechend. Bei reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Teilen ist sinngemäß nach § 20 zu verfahren; der Inhaber einer Allgemeinen Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile hat durch Anbringung des ihm vorgeschriebenen Typzeichens auf jedem dem Typ entsprechenden Teil dessen Übereinstimmung mit dem genehmigten Typ zu bestätigen. Außerdem hat er jedem gefertigten Teil einen Abdruck oder eine Ablichtung der Betriebserlaubnis oder den Auszug davon und gegebenenfalls den Nachweis darüber (§ 19 Abs. 4 Satz 1) beizufügen. Bei Fahrzeugteilen, die nicht zu einem genehmigten Typ gehören, ist nach § 21 zu verfahren; das Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr ist, falls es sich nicht gegen die Erteilung der Betriebserlaubnis ausspricht, in den Fahrzeugbrief einzutragen, wenn der Teil an einem bestimmten zulassungspflichtigen Fahrzeug an- oder eingebaut werden soll. Unter dem Gutachten hat die Zulassungsbehörde gegebenenfalls einzutragen:

 

 

 

"Betriebserlaubnis erteilt".

 

 

 

Im Fahrzeugschein oder in dem nach § 18 Abs. 5 oder 6 erforderlichen Nachweis, ferner in den etwa ausgestellten Anhängerverzeichnissen ist der gleiche Vermerk unter kurzer Bezeichnung des genehmigten Teils zu machen.

 

 

 

(3) Anstelle einer Betriebserlaubnis nach Absatz 1 können auch Teile zum nachträglichen An- oder Einbau (§ 19 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe b oder Nr. 3) im Rahmen einer Allgemeinen Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug oder eines Nachtrags dazu (§ 20) genehmigt werden; die Absätze 1, 2 Satz 2 und 3 gelten entsprechend. Der Nachtrag kann sich insoweit auch auf Fahrzeuge erstrecken, die vor Genehmigung des Nachtrags hergestellt worden sind.

 

 

 

Alles Klar????

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der lenker ist ähnlich dem Lucas MCL, weil der innen auch nur 12 mm ist !!!

 

 

 

schau doch mal auf die ABE, wenn er bei Dir angekommen ist !!!

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Ex Tl1000 schrieb am 05.08.2005 23:49

 

Ich habe zugeschlagen und diesen Lenker verbaut. man fährt damit etwas breiter und tiefer als mit dem original. Mir selber gefällt es so.

 

 

 

Qualitativ wüsste ich nicht wieso die "Five Star" nicht mit den anderen Alulenker mithalten kann. :clap:

 

 

 

:cop:

 

 

 

Habe ihn auch verbaut. Sehr zufrieden. Keine Vibs und angenehm zu fahren. Der TÜV muß trotz ABE den Ordnungsgemäßen Verbau bescheinigen!!!

 

Hab ich aber auch nicht. Die Nummer ist genau unter dem Klemmbock (@ procto: Für unseren Klemmbock 22mm), und ich glaube nicht das die Rennleitung alle Moppeds mit Lenker kennen. Übrigens, ebend erst montiert und jetzt Probefahrt. :verdacht:

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procto schrieb am 06.08.2005 11:26

 

Welcher Außendurchmesser ist den für die Kleine notwendig ohne das die Klemmung geändert werden muß

 

22mm glaube, die anderen sind glaube Zoll Lenker.

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@ bad.orange:

 

 

 

In der ABE zum von mir verbauten Alu-SB-Lenker von Lucas heißt es, eine Abnahme nach 19(3) StVZO wird nicht für erforderlich gehalten, wenn zum Beispiel keine geänderten Bremsleitungen verbaut wurden.

 

 

 

 

 

 

 

Die ABE ist zwischenzeitlich bei Lucas im Downloadbereich zu bekommen:

 

 

 

http://www.lucas-bikersworld.com/de/service/index.cfm/page/downloads/id/2/cfid/987381/cftoken/61140446

 

 

 

Gruß Stefan

 

 

 

Z750_005.jpg

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Hillman schrieb am 07.08.2005 13:20

 

@ bad.orange:

 

 

 

In der ABE zum von mir verbauten Alu-SB-Lenker von Lucas heißt es, eine Abnahme nach 19(3) StVZO wird nicht für erforderlich gehalten, wenn zum Beispiel keine geänderten Bremsleitungen verbaut wurden.

 

 

 

 

 

 

 

Die ABE ist zwischenzeitlich bei Lucas im Downloadbereich zu bekommen:

 

 

 

http://www.lucas-bikersworld.com/de/service/index.cfm/page/downloads/id/2/cfid/987381/cftoken/61140446

 

 

 

Gruß Stefan

 

 

 

Z750_005.jpg

 

 

 

Das sehen die Herrn in grün aber anders, jedenfalls die von der kleinkarierten Fraktion.

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Gast Silversurfer

so meine Herren hab heute endlich meinen Superbikelenker von LSL (84cm) verbaut. soweit alles super verlaufen nur die Bremsleitung passt nicht so wie es passen soll (drückt ein wenig auf der Kanzel). Ich glaub ich werde mir noch zusätzlich Stahlflexleitungen verbauen. Ansonsten sieht er extrem breit aus und die sitzhaltung is auch ok, nur muss ich mich ein wenig umgewöhnen :verdacht:

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bad.orange schrieb am 07.08.2005 17:22

 

 

 

 

 

Das sehen die Herrn in grün aber anders, jedenfalls die von der kleinkarierten Fraktion.

 

 

 

Ne ne, bei einer derartig klaren Aussage wie in der ABE (Wird grundsätzlich nicht für erforderlich gehalten) habe ich vor einer derartigen Konfrontation keinen Bammel. Ist schon was anderes wie so ein unbestimmter Rechtsbegriff z. B. bei der Hinterradabdeckung (ausreichende Hinterradabdeckung). Wo kämen wir den hin, wenn trotz erteilter ABE die Götter in Grün das letzte Wort hätten.

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