nono Geschrieben 9. August 2005 Teilen Geschrieben 9. August 2005 Hey, den hab ich auch drauf. Haltung und Handling ist wesentlich besser. Zum ABE: wenn ein Bauteil ABE hat muss es nicht eingetragen werden, auch wenn der grüne Trachtenverein mosert. Ein TÜV Gutachten reicht nicht, da muss das Teil eingetragen werden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Michi1 Geschrieben 9. August 2005 Teilen Geschrieben 9. August 2005 Ich habe einen LSL. Gibts da eigentlich auch ABE für? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
KawaMirko Geschrieben 9. August 2005 Teilen Geschrieben 9. August 2005 mom. nur Tüv Gutachten, könnte sich aber noch ändern Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Silversurfer Geschrieben 10. August 2005 Teilen Geschrieben 10. August 2005 es gibt da ein tüv gutachten kriegst du beim händler! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ZMan Geschrieben 10. August 2005 Teilen Geschrieben 10. August 2005 @angelaver2 den Five-Stars-Lenker habe ich auch im Auge. Der Preis is heiß. Aber Liefertermin 37.KW. Das is Ende September, also fast Ende der Saison Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Anonymous Geschrieben 10. August 2005 Teilen Geschrieben 10. August 2005 das mit dem liefertermin ist aber erst seit heute oder gestern ...denn als ich ihn gesehen habe war das noch nicht so... ...aber wenn er eh niedriger sein soll als der originale finde ich ihn nicht mehr ganz so interessant. er sollte für mich mindestens gleich hoch sein und breiter. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Zwiebelkretze Geschrieben 15. August 2005 Teilen Geschrieben 15. August 2005 Hallo zusammen, @Badorange: Danke für die Nachricht..war im Urlaub :biggrin: nochmal zum Thema ABE oder Teilegutachten und die Grünen . Liegt eine ABE vor, wie bei dem besagten Lenker. Hier muss zu 100% kein Tüv-Mensch drübergucken....das wäre nur GELDMACHEREI!!! Den Grünen ist egal. Wenn die eine mitgeführte ABE sehen reicht das...einige die ggefährliches Halbwissen haben werden sich bestimmt wundern. Aber ABE ist ABE, das wissen die auch. Nur die TEILEGUTACHTEN, können evtl. eine Vorstellung beim Tüv erfortderlich machen. Dann nämlich, wenn es sich, wie badorange gesagt hat um "wesentliche Teile" handelt (Fahrwerk, Lenkrad...) In diesen steht es dann auch drin, ...berufen wird sich hier auf §19 III StVZO. "...müssen von einem amtlich anerkannten Sachverständigen Abgenommen werden..." Es gibt 3 Arten von Teilegutachten (steht so nicht in der StVZO, aber in Verwaltungsvorschriften zu dieser9 1. Teilegutachten muss mitgeführt werden 2. Teilegutachten + Tüv 3. Teilegutachten + Einbau von amtlich anerkannter Werkstatt + Tüv Jetzt zu der NUMMER die GUT LESBAR angebracht sein muss. Ja, dass muss so sein...(Bsp. auf Zubehöralufelgen eingestanzte Nummer) Um aus einer Kontrolle wieder Heil herauszukommen: Ein 100%iger Grüner kann euch da was, denn das Problem ist unser Klemmblock, der die Nummer verdeckt. Aber um denen etwas entgegenzuhalten, würde ich ein Foto während des Einbaus machen, auf dem die Nummer zu sehen ist. Ausserdem kann man ja mal die "Spiegel dran/drunterhalt Methode" erwähnen. Machts gut Zwiebelkretze Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Anonymous Geschrieben 15. August 2005 Teilen Geschrieben 15. August 2005 Zwiebelkretze schrieb am 15.08.2005 17:51 Hallo zusammen, @Badorange: Danke für die Nachricht..war im Urlaub :biggrin: nochmal zum Thema ABE oder Teilegutachten und die Grünen . Liegt eine ABE vor, wie bei dem besagten Lenker. Hier muss zu 100% kein Tüv-Mensch drübergucken....das wäre nur GELDMACHEREI!!! Den Grünen ist egal. Wenn die eine mitgeführte ABE sehen reicht das...einige die ggefährliches Halbwissen haben werden sich bestimmt wundern. Aber ABE ist ABE, das wissen die auch. Nur die TEILEGUTACHTEN, können evtl. eine Vorstellung beim Tüv erfortderlich machen. Dann nämlich, wenn es sich, wie badorange gesagt hat um "wesentliche Teile" handelt (Fahrwerk, Lenkrad...) In diesen steht es dann auch drin, ...berufen wird sich hier auf §19 III StVZO. "...müssen von einem amtlich anerkannten Sachverständigen Abgenommen werden..." Es gibt 3 Arten von Teilegutachten (steht so nicht in der StVZO, aber in Verwaltungsvorschriften zu dieser9 1. Teilegutachten muss mitgeführt werden 2. Teilegutachten + Tüv 3. Teilegutachten + Einbau von amtlich anerkannter Werkstatt + Tüv Jetzt zu der NUMMER die GUT LESBAR angebracht sein muss. Ja, dass muss so sein...(Bsp. auf Zubehöralufelgen eingestanzte Nummer) Um aus einer Kontrolle wieder Heil herauszukommen: Ein 100%iger Grüner kann euch da was, denn das Problem ist unser Klemmblock, der die Nummer verdeckt. Aber um denen etwas entgegenzuhalten, würde ich ein Foto während des Einbaus machen, auf dem die Nummer zu sehen ist. Ausserdem kann man ja mal die "Spiegel dran/drunterhalt Methode" erwähnen. Machts gut Zwiebelkretze Na dann lies dir mal die ABE auf der LUCAS-Seite durch, wenn du zum Beispiel Stahlflex verbaut hast, ist eine Vorführung beim Gutachter notwendig! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Zwiebelkretze Geschrieben 16. August 2005 Teilen Geschrieben 16. August 2005 @Hillmann Ja na klar ist dann eine Vorführung nötig!!! Du hast dann ja nicht nur den Lenker verbaut, sondern eben auch andere Leitungen. Diese sind "Vorführungspflichtig". Die werden nicht einfach durch die Lenker-Abe mit abgedeckt nur weil sie am Lenker mitdranhängen... Ich habe in meinem Beitrag jedoch nur von den Lenkern gesprochen. Tschö Zwiebelkretze Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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