Unplugged Geschrieben 3. Dezember 2004 Teilen Geschrieben 3. Dezember 2004 Hallo Leute, Hab im Online schop von Louis ein FAQ der firma Kellermann gefunden in dem steht, dass es evtl. möglich ist unter verwendung der Lenkerendenblinker die Heckblinker ganz weg zu lassen. Soll wohl auf den TUV- Prüfer ankommen... Hat das zufällig einer? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Mystic-Healer Geschrieben 3. Dezember 2004 Teilen Geschrieben 3. Dezember 2004 Schau mal hier rein, ich glaube, da findest du deine Antwort: http://www.fighters-forum.de/phpBB2/viewtopic.php?t=11114&start=0&postdays=0&postorder=asc&highlight= Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast adci Geschrieben 3. Dezember 2004 Teilen Geschrieben 3. Dezember 2004 Hab mich auch mal mit einem TÜV - Mann über dieses Thema unterhalten. Die Aussage war mit ABE brauchen die Kellermannlenkerblinker nicht eingetragen werden , aber die Heckblinker müsten vorhanden sein. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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