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IGNORED

Passt der Abstand mit folgenden Blinkern noch?


Gast Blackjack

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hab mir dieses Wochenende die oben genannten Blinker montier.

 

mich würd jetzt interessieren ob ich wegen den vorderen Blinkern (20mm) Stress bekommen könnte.

 

liegen recht nah an der Maske!

 

gibt es da irgtendwelche bestimmten Masse die man einhalten muss?

 

 

 

vielen Dank im vorraus!

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hab zwar jetzt was gefunden...

 

aber da wird es einem schon beim lesen schlecht. werd_zum_tier.gifsilly.gif

 

 

 

Zitat:
(4) Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind

 

 

 

an mehrspurigen Kraftfahrzeugen

 

 

 

an Krafträdern

 

 

 

paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muss mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen. Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagens angebracht sein,

 

 

 

 

 

und ich weiss immernoch nicht ob ich die Blinker jetzt so haben darf wie ich es jetzt habe.

 

denn so wie ich das hier verstehe dürfte ich ja nichtmal die Original Blinker fahren weil der Abstand von 100mm von Scheinwerferaussenkante zu Blinker nicht eingehalten wird. traurig016.gifdontknow.gif

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Bau sie einfach dran wenn sie Dir gefallen, kenne keinen der deswegen schonmal Streß bekommen hat. Bei den meisten Originalblinkern stimmen die 10cm ja schon nicht - also was solls!

 

 

 

Bei Green Woman haben wir auch die kurzen Blinker genommen - sieht eben am besten aus.

 

 

 

rauchen.gif

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  • 2 Monate später...

Hier mal die EU-Richtlinie 93/92/EWG des Rates vom 29. Oktober 1993 über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen an zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen

 

 

 

...

 

 

 

6.3. Fahrtrichtungsanzeiger

 

6.3.1. Anzahl: auf jeder Seite zwei.

 

6.3.2. Anbauschema: zwei Fahrtrichtungsanzeiger vorn und zwei Fahrtrichtungsanzeiger hinten.

 

6.3.3. Anordnung

 

6.3.3.1. In der Breite:

 

6.3.3.1.1. Für die vorderen Fahrtrichtungsanzeiger müssen gleichzeitig folgende Vorschriften erfüllt sein:

 

6.3.3.1.1.1. Der Mindestabstand zwischen ihren leuchtenden Flächen muß 240 mm betragen;

 

6.3.3.1.1.2. sie müssen sich ausserhalb der senkrechten Längsebenen befinden, die die Aussenkanten der leuchtenden Fläche des (der) Scheinwerfer berühren;

 

6.3.3.1.1.3. zwischen den leuchtenden Flächen der Fahrtrichtungsanzeiger und den am nächsten liegenden Scheinwerfern für Abblendlicht muß folgender Mindestabstand eingehalten werden:

 

- 75 mm, wenn die Mindeststärke des Anzeigers 90 cd beträgt,

 

- 40 mm, wenn die Mindeststärke des Anzeigers 175 cd beträgt,

 

- 20 mm, wenn die Mindeststärke des Anzeigers 250 cd beträgt,

 

- & le; 20 mm, wenn die Mindeststärke des Anzeigers 400 cd beträgt.

 

6.3.3.1.2. Bei den hinteren Fahrtrichtungsanzeigern muß der Abstand zwischen den Innenrändern der beiden leuchtenden Flächen mindestens 180 mm sein.

 

6.3.3.2. In der Höhe: mindestens 350 mm und höchstens 1 200 mm über dem Boden.

 

 

 

...

 

 

 

 

 

Die EU-Richtlinie laesst einen geringeren Abstand zu als die StVZO. Im Notfall auf die EU-Richtlinie berufen!

 

 

 

bazille

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Candela - das ist die Lichtstaerke

 

 

 

Candela ist uebrigens eine SI-Einheit, also eine der sieben Grund-Masseinheiten!

 

 

 

bazille

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Aha! Man lernt nie aus! :happy:

 

 

 

Und woher weiß ich jetzt, was mein Blinker für eine Lichtstärke hat? Steht das irgendwo auf dem Glas oder so?

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Ich gehe mal davon aus das z.B. die neuen Kellermänner LED einen sehr hohen cd-Wert haben - sonst hätte es bestimmt Schwierigkeiten bei der Erteilung eines E-Zeichen gegeben. Evtl. kann Dir nur der Hersteller weiterhelfen.

 

 

 

Wie ich aber schon einmal gepostet habe - wäre ich in dieser Hinsicht nicht päbstlicher als der Pabst. Glaube kaum das sich jeder Hilfssherrif mit cd-Werten und EU-Richtlinien auskennt.

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Hast ja recht! Aber ich hab immer gern ein paar Argumente parat, falls mich die Rennleitung wieder mal rauszieht.

 

 

 

Für die Blinker mit E-Nummer gibts meines wissens keine ABE!

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https://www3.polo-expressversand.com/Shop/templates/product_techItem_text.asp?ProductGuid=50170003150&groupguid=5347&Productguidr=50170003150&grouproot=Technik&modell=

 

 

 

 

 

ich hab die dran und zwar vorn die kurzen und hinten die langen und mir kam noch kein bulle mit irgendwelchen richtlinen, wen dann eher wegen meines 81cm lenkers

 

 

 

schaut selbst: http:///www.z1000-forum.de/gallery/fighterzwerg/Unbenannt_Echtfarben_01

 

 

 

PS: hab die gummis und das plättchen der original blinker drunter gelassen und auf diesem bild waren se noch nich richtig festgezogen, wie man am leichten runterhängen der blinker vielleicht sehen kann.

 

--> jetzt sind se aber fest!

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Sieht gut aus!

 

Sind das hinten wirklich die langen? Bei mir schauen die auch grad so am Nummernschild vorbei (ES-XX XX) und mein sind die mit 2cm Armlänge.

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ja sind die langen, aber vielleicht gibts da längenunterschiede zw. hein gericke und polo, was ich nich glaube, weil meine sind von gericke...

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