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IGNORED

kühlerverkleidung mit LED


Gast Ice

Empfohlene Beiträge

Werner schrieb am 24.01.2005 15:24

 

Jo, die Heckblinker sind zu nah zusammen. Der vorgeschriebene Abstand ist 24 cm.

 

 

 

"Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind an Krafträdern paarweise angebrachte

 

Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite.

 

Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muß von

 

der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den

 

an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, an der

 

Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der

 

Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen."

 

nur mess mal bei den originalen nach, die erüllen den abstand auch nicht! ich glaub nicht das da einer in grün mit dem messtab nachmessen wird!

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Werner schrieb am 24.01.2005 16:01

 

Hier im Umkreis hat keiner mehr Orginalblinker drauf. Da kann ich nirgends nachschauen. :biggrin:

 

 

versteh ich jetzt gar nicht! :biggrin: mein komplettes heckteil liegt samt blinkern zuhause, da kann ich ja mal am abend nachmessen, aber soweit ich weiß bzw. hier mal geschrieben wurde, ist der abstand geringer!

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  • 2 Monate später...
Werner schrieb am 24.01.2005 15:24

 

Jo, die Heckblinker sind zu nah zusammen. Der vorgeschriebene Abstand ist 24 cm.

 

 

 

"Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind an Krafträdern paarweise angebrachte

 

Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite.

 

Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muß von

 

der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den

 

an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, an der

 

Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der

 

Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen."

 

 

 

Bundesnorm bei deutschen Zulassungen 24 cm . Nach EU Norm, gilt für alle neuen Z Zulassungen, 18 cm.

 

Allein schon daran zu erkennen das die original Blinker keine 24cm auseinander sind.

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Also bei meiner ist auch der Abstand der vorderen Blinker viel zu gering (ca. 5cm vom Scheinwerfer entfernt. Hat den TÜV-Mann nicht interessiert und wird erst recht keinem Cop negativ auffallen.

 

 

 

Zu den blinkenden Kühlerblenden: Grundsätzlich ne witzige Idee, finde sie nur etwas klobig.

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