Gast DefconOne Geschrieben 24. Januar 2005 Teilen Geschrieben 24. Januar 2005 Werner schrieb am 24.01.2005 15:24 Jo, die Heckblinker sind zu nah zusammen. Der vorgeschriebene Abstand ist 24 cm. "Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind an Krafträdern paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muß von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen." nur mess mal bei den originalen nach, die erüllen den abstand auch nicht! ich glaub nicht das da einer in grün mit dem messtab nachmessen wird! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Anonymous Geschrieben 24. Januar 2005 Teilen Geschrieben 24. Januar 2005 Hier im Umkreis hat keiner mehr Orginalblinker drauf. Da kann ich nirgends nachschauen. :biggrin: Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast DefconOne Geschrieben 24. Januar 2005 Teilen Geschrieben 24. Januar 2005 Werner schrieb am 24.01.2005 16:01 Hier im Umkreis hat keiner mehr Orginalblinker drauf. Da kann ich nirgends nachschauen. :biggrin: versteh ich jetzt gar nicht! :biggrin: mein komplettes heckteil liegt samt blinkern zuhause, da kann ich ja mal am abend nachmessen, aber soweit ich weiß bzw. hier mal geschrieben wurde, ist der abstand geringer! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Anonymous Geschrieben 14. April 2005 Teilen Geschrieben 14. April 2005 Werner schrieb am 24.01.2005 15:24 Jo, die Heckblinker sind zu nah zusammen. Der vorgeschriebene Abstand ist 24 cm. "Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind an Krafträdern paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muß von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen." Bundesnorm bei deutschen Zulassungen 24 cm . Nach EU Norm, gilt für alle neuen Z Zulassungen, 18 cm. Allein schon daran zu erkennen das die original Blinker keine 24cm auseinander sind. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MaPi Geschrieben 14. April 2005 Teilen Geschrieben 14. April 2005 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ice Geschrieben 14. April 2005 Teilen Geschrieben 14. April 2005 Also bei meiner ist auch der Abstand der vorderen Blinker viel zu gering (ca. 5cm vom Scheinwerfer entfernt. Hat den TÜV-Mann nicht interessiert und wird erst recht keinem Cop negativ auffallen. Zu den blinkenden Kühlerblenden: Grundsätzlich ne witzige Idee, finde sie nur etwas klobig. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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