Spätzle Geschrieben 30. November 2005 Teilen Geschrieben 30. November 2005 in dem paragraphen von gerry steht doch aber nur das es auf so und so viel meter sichtbar sein muß... naja..wer weiß in was für einem § das versteckt ist...aber ich wette das wissen dann nichtmal die bullen so genau, wenn die §cracks hier das schon nicht 100% ig sagen können... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Spätzle Geschrieben 30. November 2005 Teilen Geschrieben 30. November 2005 Red Thunder schrieb am 30.11.2005 12:34 Bei mir kommt auf jeden Fall keine kz-beleuchtung dran Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Gedankenkrieger Geschrieben 30. November 2005 Teilen Geschrieben 30. November 2005 Eierfeile schrieb am 30.11.2005 13:53 @steve.... könnte mir vorstellen der knackpunkt liegt in der beleuchtungsfarbe..... die darf glaube ich eben net rot sein so wie du auch zb. nicht blau blinken darfst Genau das ist es. Kennzeichenbeleuchtung muss "weißlichtig" sein. Allein wegen der hinreichenden Sichtbarkeit des Kennzeichens. Denn es könnte ja passieren, dass durch das rote Licht das Kennzeichen anders reflektiert o.ä.. (Orginalton Dekra-Prüfer-Ostthüringen) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Spätzle Geschrieben 30. November 2005 Teilen Geschrieben 30. November 2005 ok..ich glaub das gerne..nur sagt wahrscheinlich eh jeder prüfer was anderes..was helfen würde, wäre der § wo das genau drin steht... agesehen davon... lies dochmal was du da schreibst...prüfer aus OST-THÜRINGEN.... :biggrin: wer dem glaubt ist selbst schuld...hehehe :biggrin: Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Gedankenkrieger Geschrieben 30. November 2005 Teilen Geschrieben 30. November 2005 Special-Steve schrieb am 30.11.2005 14:02 ok..ich glaub das gerne..nur sagt wahrscheinlich eh jeder prüfer was anderes..was helfen würde, wäre der § wo das genau drin steht... agesehen davon... lies dochmal was du da schreibst...prüfer aus OST-THÜRINGEN.... :biggrin: wer dem glaubt ist selbst schuld...hehehe :biggrin: EBEN!!! Denn auf mein Nachfragen wo das gesetzlich geregelt ist kam nur ein: Ähmm, naja, also irgendwo in ner Richtlinie... Hab mir dann weiteres Nachfragen erspart Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Spätzle Geschrieben 30. November 2005 Teilen Geschrieben 30. November 2005 siehste..... sag ich doch...die ham doch auch alle kein plan... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Anonymous Geschrieben 30. November 2005 Teilen Geschrieben 30. November 2005 Da ich beruflich mit Gesetztestexten zu tun habe :biggrin: StVZO §60 Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen (4) Hintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben, die das ganze Kennzeichen bei Fahrzeugen der Gattung a der Anlage V in der bis zum 1. November 2000 geltenden Fassung auf 20m, bei Fahrzeugen der Gattungen c und d dieser Anlage auf 25 m - bei reflektierenden Kennzeichen auf 20 m; bei Fahrzeugen mit Kennzeichen nach Anlagen Va, Vb, Vc und Vd auf 20 m - lesbar macht. Bei Kleinkrafträdern, Fahrrädern mit Hilfsmotor und motorisierten Krankenfahrstühlen, die ein amtliches Kennzeichen führen, ist eine Einrichtung zur Beleuchtung des Kennzeichens zulässig, jedoch nicht erforderlich. Die Beleuchtungseinrichtung darf kein Licht unmittelbar nach hinten austreten lassen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Spätzle Geschrieben 30. November 2005 Teilen Geschrieben 30. November 2005 danke meister z.. lies mal 10 posts weiter oben....du nase... :biggrin: Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Anonymous Geschrieben 30. November 2005 Teilen Geschrieben 30. November 2005 UPS Gloobste ick hab die Zeit, hier alles von oben bis unten zu lesen :biggrin: Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Spätzle Geschrieben 30. November 2005 Teilen Geschrieben 30. November 2005 hahaha..deshalb ja mein hinweis...ich hab die zeit ja... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Anonymous Geschrieben 30. November 2005 Teilen Geschrieben 30. November 2005 Da heisst es dann wohl diskutieren mit dem TÜV Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Spocki Geschrieben 30. November 2005 Teilen Geschrieben 30. November 2005 Special-Steve schrieb am 30.11.2005 12:16 Zitat von gerry: ......Die Beleuchtungseinrichtung darf kein Licht unmittelbar nach hinten austreten lassen. demnach bräuchte man bei der Z sogar gar keine Beleuchtung, da die Rückleuchte schon hell genug ist, oder? Kann das mal jemand beim TÜV abklären? ist aus diesem thread... http:///www.z1000-forum.de/topic=102081673374&search=stvzo&startid=2 doch. das rücklicht strahlt ja nach hinten aus, also muss noch eine kz-leuchte dran, die aufs kz strahlt. gruss Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Spätzle Geschrieben 30. November 2005 Teilen Geschrieben 30. November 2005 sehe ich auch so....bei sowas (nicht be-erlöschend), würde ich mir die arbeit und das geld sparen und dann lieber mit der bullerei oder dem dekra prüfer aus ost-thüringen diskutieren.... :biggrin: Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Anonymous Geschrieben 30. November 2005 Teilen Geschrieben 30. November 2005 Isch kenn da in Berlin nen "Türken-TÜV" :biggrin: Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Spätzle Geschrieben 30. November 2005 Teilen Geschrieben 30. November 2005 gut zu wissen.... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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