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IGNORED

schon wieder Heckumbau!!!


tralf

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Ich hab keine Kennzeichenbeleuchtug dran. Wenn mich einer fragt sag ich, ich hätte kein Platz :user2:

 

 

 

Mal im Ernst: Ich hab bei meinen letzten Tüv-Besuch (mit Auto) gefragt wie es aussieht mit der KZ-Beleuchtung. Der Tüv-Fuzzi hat mich dann gefragt ob sie nicht geht. Ich sagte das ich keine habe. Da meinte er dann: Achso, wenn eine dran ist muss sie gehen, wenn keine dran ist ist es für ihn ein "geringer Mängel" was aber nicht dazu führt das ich keinen Tüv bekomme.

 

 

 

Und zu dem Katzenauge: Hab eins dran, ohne EG-Nummer. Aber den Grünen möcht ich noch sehen der sich daran stört.

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Special-Steve schrieb am 30.11.2005 12:16

 

Zitat von gerry:

 

§ 60 Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen.

 

(4) Hintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben, die das ganze Kennzeichen bei Fahrzeugen der Gattung a der Anlage V in der bis zum 1. November 2000 geltenden Fassung auf 20 m, bei Fahrzeugen der Gattungen c und d dieser Anlage auf 25 m - bei reflektierenden Kennzeichen auf 20 m; bei Fahrzeugen mit Kennzeichen nach Anlagen Va, Vb, Vc und Vd auf 20 m - lesbar macht. Bei Kleinkrafträdern, Fahrrädern mit Hilfsmotor und motorisierten Krankenfahrstühlen, die ein amtliches Kennzeichen führen, ist eine Einrichtung zur Beleuchtung des Kennzeichens zulässig, jedoch nicht erforderlich. Die Beleuchtungseinrichtung darf kein Licht unmittelbar nach hinten austreten lassen.

 

 

 

demnach bräuchte man bei der Z sogar gar keine Beleuchtung, da die Rückleuchte schon hell genug ist, oder?

 

Kann das mal jemand beim TÜV abklären?

 

 

 

 

 

 

 

ist aus diesem thread...

 

 

 

http:///www.z1000-forum.de/topic=102081673374&search=stvzo&startid=2

 

hab meinen TÜVi gefragt und er meinte das es nicht zulässig ist, da die Rückleuchte der Z keine Zulassung als Kennzeichenleuchte besitzt :user2: ja ja, die deutschen Vorschriften :thumbs_up: :biggrin:

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...deswegen sind ja auch bei Louis, Polo und Co. die Kennzeichenleuchten mit Zulassung als Kennzeichenleuchte i. A. teurer als die Kennzeichenleuchten ohne Zulassung als Kennzeichenleuchte :user2::thumbs_up::verwirrt:

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Special-Steve schrieb am 30.11.2005 13:55

 

kann sein..mir aber egal....leg ich halt bei ner kontrolle den rückwärtsgang rein..hehehe..

 

 

 

:thumbs_up::user2:

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Gast Badmanklaus
Red Thunder schrieb am 30.11.2005 22:35

 

Special-Steve schrieb am 30.11.2005 13:55

 

kann sein..mir aber egal....leg ich halt bei ner kontrolle den rückwärtsgang rein..hehehe..

 

 

 

:thumbs_up::user2:

:verwirrt: :biggrin: :biggrin: :biggrin:
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Special-Steve schrieb am 30.11.2005 13:55

 

kann sein..mir aber egal....leg ich halt bei ner kontrolle den rückwärtsgang rein..hehehe..

 

 

 

 

 

 

Was macht denn der Gold Wing treiber hier :user2::thumbs_up:

 

 

 

he he he

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Also ... ich hab auch keine Kennzeichenleuchte drunter :thumbs_up:

 

hab mitr unserem Tüver gesprochen ......

 

Der sagt: Das geht in Ordnung! :user2: Da das Kennzeichen angestrahlt wird und nirgens eindeutig steht wie das Kennzeichen zu beleuchten ist.

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