§ 56 StVZO (Rückspiegel und andere Einrichtungen für indirekte Sicht)

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 21. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Vorschriften zu Rückspiegel und Außenspiegel

In der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) finden sich nicht nur Vorschriften zu Beleuchtungen, Reifen und Co. Paragraph 56 StVZO beschäftigt sich umfassend mit der Beschaffenheit von Spiegeln an und in Fahrzeugen. Hierzu zählen insbesondere Rückspiegel und Außenspiegel. Sie sollen der indirekten Sicht dienen und die Bereiche für den Fahrer einsehbar machen, die er selbst nicht einsehen kann – etwa weil sie sich hinter ihm und dem Fahrzeug befinden. Welche Bestimmungen finden sich genau? Und welche Strafen können bei einem Verstoß gegen § 56 StVZO drohen?

Bußgeldtabelle zu § 56 StVZO

TBNRTatbestandStrafe (€)
356000Sie führten das Fahrzeug, dessen Rückspiegel fehlte/nicht den Vorschriften entsprach.15

„Kraftfahrzeuge müssen […] Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug – auch beim Mitführen von Anhängern – alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.“ (§ 56 Absatz 1 StVZO)

Nicht nur im Auto sind Innenspiegel und Außenspiegel Pflicht.
Nicht nur im Auto sind Innenspiegel und Außenspiegel Pflicht.

Die an Personenkraftwagen vorgeschriebenen Spiegel sind vor allem der Rückspiegel und die Außenspiegel. Es ist Vorschrift, diese Einrichtungen der Kraftfahrzeuge vor Fahrtantritt auf Ihre Funktionsfähigkeit hin zu prüfen. Gegebenenfalls müssen die Fahrer die Autospiegel richtig einstellen.

An Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen und Kraftomnibussen müssen die üblichen Seitenspiegel noch um weitere Einrichtungen ergänzt sein. Hierbei handelt es sich um zusätzliche Außenspiegel, die den toten Winkel besser abdecken. Im Grunde ist der tote Winkel bei allen Fahrzeugen vorhanden. Hierbei handelt es sich um einen Bereich, den der Fahrer nur schwer einsehen kann – meist auf der hinteren Seite der Fahrzeuge und hinter den Kfz selbst.

FAQ: Rückspiegel

Welche Spiegel muss ein Auto haben?

Jeder Pkw muss laut der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) über einen Rückspiegel und zwei Außenspiegel verfügen. Vor Fahrtantritt müssen diese auf ihre Funktionalität hin überprüft und ggf. richtig eingestellt werden.

Was gilt für schwerere Kraftfahrzeuge?

Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen benötigen zusätzlich zu den regulären Seitenspiegeln noch weitere Außenspiegel, die den sogenannten „toten Winkel“ besser abdecken. So soll Unfällen vorgebeugt werden.

Was passiert, wenn mein Auto keinen Rückspiegel hat oder dieser nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht?

In solchen Fällen kann ein Verwarnungsgeld von 15 Euro auf Sie zukommen.

Während bei Pkw und Fahrzeugen ohne Anhänger der Rückspiegel die Fläche hinter den Kraftfahrzeugen einsehbar macht, sind besonders bei großen Fahrzeugen die toten Winkel zur Seite des Wagens größer. Normale Seitenspiegel genügen dann in der Regel nicht, um gegebenenfalls Radfahrer oder Passanten, die sich im toten Winkel des Kraftfahrzeugs befinden, rechtzeitig zu sehen. Dann kann es zu schweren und teils tödlichen Unfällen kommen.


Um den toten Winkel der Fahrzeuge insgesamt weiter zu verkleinern und die einsehbaren Bereich damit zu erweitern, müssen die Außenspiegel um zusätzliche Spiegelflächen erweitert sein.

Fahrer von Lastkraftwagen und Zugmaschinen, die einen Anhänger ziehen, können den Innenspiegel zumeist nicht mehr nutzen, da die Sicht nach hinten durch die massigen Fahrzeuganhänger verdeckt ist. Auch aus diesem Grunde bedarf es dann der zusätzlichen Seitenspiegel entsprechend den Bestimmungen. Ähnliches gilt im Übrigen auch, wenn Sie mit Ihrem Wagen einen Wohnwagen ziehen. Im Rückspiegel sehen Sie dann nur noch den Anhänger. Zudem verhindert die Anhängerbreite, dass beim Auto die Außenspiegel noch von ausreichendem Nutzen sind. Daher müssen Sie in diesem Falle laut Vorschrift zusätzliche Außenspiegel anbringen, die eine Sicht über die Breite des Wohnwagens hinaus ermöglichen.

Prüfen Sie vor jeder Fahrt die Spiegel. Gegebenenfalls müssen Sie am Auto Rückspiegel und Seitenspiegel richtig einstellen.

Übrigens: Bei jedem Fahrerwechsel müssen Sie Rück- und Außenspiegel erneut richtig einstellen. Grund hierfür ist, dass jeder Fahrer sich in Körpergröße und Sitzposition unterscheidet. Um den richtigen Einblick zu haben, müssen sämtliche Spiegel an die individuellen Vorgaben angepasst werden.

Doch nicht nur die richtige Spiegeleinstellung ist bei Auto, Lkw und Co. wichtig. Außenspiegel und Rückfahrspiegel dürfen zudem weder verdeckt, abgeklebt noch defekt sein. In derlei Fälle könnten die Spiegel der Kraftfahrzeuge nicht mehr ihren eigentlichen Nutzen erfüllen.

Bei Bussen und Lkw genügen die regulären Außenspiegel nicht - es müssen Ergänzungsspiegel angebracht sein.
Bei Bussen und Lkw genügen die regulären Außenspiegel nicht – es müssen Ergänzungsspiegel angebracht sein.

Stellen Beamte bei einer Verkehrskontrolle einen Defekt der Spiegel fest bzw. gar ein Fehlen, können Sie ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro erheben.

Allerdings sind die Ausmaße eines Verstoßes viel weitgehender. Nicht nur die Sicherheit anderer Verkehrsteil­nehmer ist gemindert, wenn die Einrichtungen für die indirekte Sicht an Ihrem Fahrzeug nicht den Vorgaben entsprechen.

Auch die Eigengefährdung steigt, da Sie wesentlich schneller in einen Verkehrsunfall verwickelt werden können. Vor allem beim Überholen und Einordnen auf der Autobahn benötigen Sie Seiten- und Rückspiegel an Ihrem Auto.

Andernfalls können schnell Auffahrunfälle provoziert werden, die bei den hohen Geschwindigkeiten der Fahrzeuge ein enormes Gefährdungspotential bergen.

Während beim Auto Innenspiegel vorhanden sind, haben Motorradfahrer nur die Seitenspiegel zur Verfügung. Bis 1990 genügte ein Lenkradspiegel zur Linken des Fahrers. Seither ist aber auch der rechte Außenspiegel Pflicht! Das Fahren ohne rechten Außenspiegel kann in jedem Fall ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro nach sich ziehen.

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.net-Teams. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seitdem, um verbraucherfreundliche Texte zu verschiedensten Rechtsfragen im Verkehrsrecht zu schreiben.

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§ 56 StVZO (Rückspiegel und andere Einrichtungen für indirekte Sicht)
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Kommentare

  1. Seppel aus dem schönen Odenwald sagt:

    Vorschriften über Vorschriften.
    Vieles Unsinnig. Manches nicht schlecht..Aber auch viele Sinnfreie Fragen..Leute lest die Vorschriften durch . Und kommt nicht mit solchen Fragen…

  2. Christian sagt:

    Hallo, ich habe noch nicht verstanden, warum man einen Innenspiegel im KFZ haben muss, wenn man durch diesen nichts sieht. Meiner Meining birgt der Innenspiegel mehr Gefahren als er Nutzen bringt. Bei mir ist es bisher in allen Autos (VW, Ford, Opel, etc.) so gewesen, das ich in Rechtskurven immer gesehen habe was hinter mir passiert, aber viel zu wenig von dem wo ich gerade hinfahren will. Meiner Meinung nach sind die Innenspiegel der Hersteller viel zu groß dimensioniert. Gibt es Vorschriften zu der Größe des Innenspiegels? Darf ich den Werks-Innenspielgel gegen einen kleineren Innenspiegel tauschen?

  3. Gerhard sagt:

    Ich habe ein teilintegriertes Wohnmobil mit 2,30 m Breite und Außenspiegel mit langem Arm die möchte ich gerne tauschen gegen Spiegel mit kurzen Arm . Die Sicht nach hinten ist nicht eingeschränkt aber ist das rechtlich erlaubt ?

  4. KLE sagt:

    Mich würde interessieren, ab welcher EZ der Innenspiegel eine Bauratgenehmigung haben muss. Oldtimer haben das ja nicht, bei modernen Fahrzeugen ist ein E Prüfzeichen angebracht. Aber ab wann ist es Vorschrift?

  5. BlackZero sagt:

    Also ist fakt, egal wenn z.b nachts jemand mein Spiegel einklappt und ich am nächsten tag losfahre und ein Unfall mache bin ich immer Schuld da ich als der Fahrer ja immer bei jedem Antritt kontrollieren muss ob die Spiegel ausgeklappt sind auch wenn ich weiß wer es gewesen sein könnte, verstehe ich das so richtig?

  6. Becker sagt:

    Durch einen unglücklichen Umstand haben wir nun eine gerissene Scheibe und keinen Innenspiegel mehr daran. Ein Termin zum Scheibe auswechseln ist bereits für Donnerstag gemacht. Wir können so gut wie alle Wege ohne Auto bewältigen, jedoch haben wir morgen einen wichtigen Termin beim Tierarzt, den wir zeitlich nur mit Auto schaffen können. Dürfen wir zu diesem Termin ohne Innenspiegel fahren? Beide Außenspiegel sind intakt.

  7. thomas sagt:

    Kann man einen zusätzlichen Klappbaren Spiegel im Auto installieren um diese Xenonblender selber zu blenden?

  8. Fabian sagt:

    Hallo, ich habe seit kurzem eine S50 muss man da einen Spiegel dran haben.

  9. Jasmin sagt:

    Ich fahre ein Opel Kadett und habe eine große Heckscheibe, kann also ausschauen, muss ich dann ein innenspiegel haben bzw wie lange hab ich Zeit den zu ersetzen?

  10. Jasmin sagt:

    Hallo ,mir ist mein innenspiegel abgebrochen ! Muss ich den ersetzen bzw ist der innenspiegel Pflicht?

  11. Jutta H. sagt:

    Guten Tag,
    Wir haben einen Esterel Klappwohnwagen mit einer Breite von 208 cm und einer Höhe von 138 cm . Benötigen wir Zusatzspiegel ?

  12. Gutberlet sagt:

    Benötige ich einen rechten aussenspiegel an einem Pkw? Danke für die Info….Gruß walter

  13. Konrad sagt:

    Hallo,

    Ist es erlaubt auch ohne Caravan einen Caravanspiegel zu verwenden?

    Hintergrund: Aufgrund eines Reboarders auf dem Beifahrersitz ist der rechte Außenspiegel nur noch schwer einsehbar. Das möchte ich durch einen kurzen Caravanspiegel ausgleichen

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Konrad,

      Sie dürfen bzw. müssen sogar zusätzliche Spiegel anbringen, wenn die Sicht sonst versperrt wäre.

      – Die Redaktion

  14. Kai sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    leider konnte ich im Artikel keine konkreten Passus finden aus dem hervorgeht ob beide Außenspiegel Pflicht sind? Wir haben einen Kunden der an einem Kleinwagen einen defekten Seitenspiegel auf der Fahrerseite hat, nun waren ältere Mitarbeiter der Meinung früher brauchten Oldtimer auch nur einen Außenspiegel auf der Beifahrerseite, ein Mitarbeiter war unabhängig davon ebenfalls der Meinung ein Spiegel genüge, laut meinem Verständnis gibt der Paragraf hierfür nur wachsweiche Angaben da es nur heisst der tote Winkel soll hierdurch minimiert werden hierzu sind auch reine Kamerasysteme zulässig sozusagen komplett ohne Spiegel stattdessen mit Kameras aber die Anzahl wie auch bei den Außenspiegeln ist nicht angegeben?! Benötigt nun ein PKW zwei Außenspiegel (Fahrer,- + Beifahrerseite) oder nicht? Ich kann dem Paragrafen hierüber nichts konkretes entnehmen oder habe ich dies überlesen? Wie sieht es mit einer weiterfahrt mit nur einem Spiegel aus wenn eine Reparatur nicht möglich ist? Laut Paragraf heißt es bis zur nächsten Werkstatt, wass ist wenn die Karosserie beschädigt ist und ein Spiegel nicht mehr auf die schnelle für die Fahrt > 100km nach Hause angebracht werden kann? Gelten nur bei Verstoß die 15€ Strafe oder bei Wiederholung ein Untersagung der Weiterfahrt?

    Vielen Dank.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Kai,

      § 56 Absatz 1 StVZO regelt, dass Sie während der Fahrt zu allen Seiten jeden Vorgang beobachten können müssen. Fehlt ein Seitenspiegel, ist das nicht der Fall. Ob Sie neben den 15 Euro Verwarngeld weitere Sanktionen zu erwarten haben, hängt von individuellen Umständen ab.

      – Die Redaktion

  15. Quad sagt:

    Hallo ich bin eben mit meinem quad angehalten worden.
    Weil meine rückspiegel angeblich zu klein sind der Beamte hat mich netterweise verwandt und ich konnte weiter fahren.

    Jetzt meine Frage gibt es da eine vorgegebene Größe die, die Spiegel haben müssen konnte da online keine Masse finden.

  16. Trevor sagt:

    Hallo zusammen.ich habe ein Hymer swing wohnmobil.ohne hintere fenster .daher kein blick nach hinten. Aber auch ein rückspiegel ohne sinn.ich kann sehen ob jemand ins kleider schrank versteckt :-)’möchte gern ein video/rücksichtkamera anbringen.spricht was dagegen .? Stvo mässig??

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Trevor,

      die Kamera sollte eine CE-Kennzeichnung besitzen und vom TÜV abgenommen worden sein. Dann sollte nichts dagegen sprechen.

      – Die Redaktion

  17. Andreas sagt:

    Es wäre noch schön, wenn es Infos zur Notwendigkeit von Rückspiegeln an Mofas gäbe.

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