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Xenon


Gast

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Hallo zusammen

 

 

 

Ich habe letzte Woche mein Abblendlicht und Fernlicht auf Xenon umbauen lassen. Natürlich mit Eintragung vom TüV.

 

 

 

Die Steuereinheiten sind in der nähe der Batterie eingebaut und sind so groß wie eine Zigarettenschachtel...

 

 

 

[/img]ghud62g2.jpg

 

 

 

<a href=http://s7.directupload.net/images/110526/kg9xhhkz.jpg' alt='kg9xhhkz.jpg'>

 

 

 

 

 

Ich hatte vorher die H7 MT-440 Super White von MTec drin ist ein totaler Witz dageben....

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Xenon fürs Moped?

 

 

 

Ich dachte es ist nur erlaubt, bei aut. höhenregulierung, Scheinwerferreinigungsanlage....

 

 

 

Ist das eine legale Eintragung?

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Na klar ist das eine legale Eintragung.

 

 

 

Es gibt ein paar auflagen

 

 

 

1. eine automatische oder eine manuelle Höhenregulierung.

 

2. Die Scheinwerferreinigungsanlage entfällt bei Motorrädern

 

3. Eine Prüfnummer muss auf dem Scheinwerfer sein die fast alle haben.

 

 

 

Der Text von der Eintragung vom TüV Rheinland:

 

 

 

Fz. ausgerüstet mit Xenon Abblend- u. Fernlicht H7, Steuergerät E4 Bike Xenon HID 3573/21878; Auflage: Scheinwerferhöhenverstellung im Sozius-Betrieb nachjustieren

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Das is' ja cool :mrgreen:

 

 

 

Und wie justierst Du die Scheinwerfer im Soziusbetrieb?

 

 

 

Und was hat Dich der Spass gekostet?

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Megagut!

 

Die Verstellung ist doch kompliziert aber möglich, oder täusche ich mich?

 

Mit einem Handgriff auf jeden Fall nicht gemacht!

 

 

 

Aber das find ich doch mal genial, so legal.

 

 

 

Abblendlicht verstehe ich ja, Fernlich im Betrieb auch, für die Lichthupe kannst das doch aber vergessen, oder?

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am scheinwerfer haste 2 kleine verstellrädchen damit könnte man die Höhe verstellen...

 

 

 

Gerüchte nach wird es bald eine Gesetzesänderung zum Thema Xenon fürs Motorrad geben... Für alle die eine Eintragung haben gibt es dann Bestandsschutz.

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Megagut!

 

Die Verstellung ist doch kompliziert aber möglich, oder täusche ich mich?

 

Mit einem Handgriff auf jeden Fall nicht gemacht!

 

 

 

Aber das find ich doch mal genial, so legal.

 

 

 

Abblendlicht verstehe ich ja, Fernlich im Betrieb auch, für die Lichthupe kannst das doch aber vergessen, oder?

 

 

 

 

 

Ja Lichthupe funktioniert nicht so wie mit H7 aber mit getönten Visier und Fernlicht kannste gut fahren.

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Hat das jmd. schon bei nem Süd-TÜV eingetragen bekommen? Ich bin da leider auch eher skeptisch, da ich schon mehrfach gelesen habe, dass unzulässig ist.

 

 

 

Begründung: nicht das Licht selbst, sondern in Kombination mit dem Scheinwerfer ist die Verwendung unzulässig, da der Scheinwerfer nicht mit der höheren Lichtausbeute (Streulicht-Problem etc) getestet wurde.

 

 

 

Bzgl. den BMW-Krads habe ich erfahren, dass BMW da eine Gesetzeslücke genutzt hat - ich hab aber leider keine Ahnung, wie die Gesetzeslücke so aussieht ...

 

 

 

 

 

Aber wenn ich das bei nem TÜV nähe München eingetragen kriege, lass ich das auch machen, das Z750-Standard-Licht ist ja echt mies.

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Zu den Kosten:

 

 

 

Xenon Kit Abblend und Fernlicht: 208,00€

 

Verlängerungskabel für Brenner: 33,50€

 

Einbau + vorführung beim TüV: 120,00€

 

Eintragung TüV Gebuhr: 55,70€

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BPC in Berlin hat das für mich gemacht... Die Jungs sind fit und haben einen Plan...

 

 

 

Da könnt ihr auch gerne anrufen und Fragen stellen.

 

 

 

<a href=http://s1.directupload.net/images/110526/y33wpnyw.jpg' alt='y33wpnyw.jpg'>

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