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IGNORED

Xenon


Gast

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Ja aber wie viele Moppeds kennst du mit nem Niveauliftfahrwerk? Denke mal das wird der springende Punkt sein.

 

Hab da was gefunden:

 

 

 

Eine legale Möglichkeit, ein Motorrad mit einem geprüften Xenon-Abblendlicht Scheinwerfer NACHZURÜSTEN, gibt es seit 24.10.2009. Seit spätestens Frühjahr 2010 sollten die Prüfstellen informiert worden sein.

 

Die Beleuchtung am Mopped und ihr Anbau muss der der StVZO § 49a ff., oder der RL 93/92/EWG entsprechen. Die ECE-R 53.01 wird nach Art. 3 der RL 93/92/EWG als gleichwertig anerkannt. Somit ist auch im Bereich der StVZO der Anbau von Abblendscheinwerfern mit einem Lichtstrom von mehr als 2000 Lumen zulässig,

 

Allerdings:

 

Die Randbedingungen der ECE 53.01 müssen eingehalten werden. Eine Scheinwerferreinigungsanlage ist nicht erforderlich

 

Eine Änderungsabnahme nach § 19Abs. 2 ist unbedingt erforderlich.

 

 

 

Daher:

 

Vorher beim Sachverständigen informieren, erst dann umbauen.

 

 

 

Der Ersatz einer Glühlampe gegen einen Xenon-Brenner mit entsprechendem Sockel ist nicht zulässig. Hier erlischt die Betriebserlaubnis mit allen Konsequenzen. Selbst ein "Briefeintrag" oder eine entsprechende Anbaubestätigung, sofern sie denn ausgestellt wären, sind in diesem Zusammenhang illegal.

 

 

 

 

 

An der gesetzlichen Lage hat sich nichts Wesentliches geändert lieber XXXXX. Das BMW die LT 1200 mit Xenon Abblendlicht ausstatten konnte (nur ein spezielles Baujahr) ist durch eine temporäre Gesetzesunsicherheit entstanden. Die Lücke wurde nun geschlossen und auch BMW darf so etwas nicht mehr bauen. Unberührt davon sind Xenon Fernlichtscheinwerfer.

 

Für den Testbetrieb sind aus meiner Sicht die Bi-Xenon-Brenner am besten geeignet, weil man damit nicht so stark Gefahr läuft, mit nicht geprüften H4- Scheinwerfern zu blenden. Illegal bleibt es aus den oben genannten Gründen aber sowieso.

 

 

 

Unser Leser XXXXXX. fragte an, wie denn der Stand der Dinge ist, da es doch inzwischen serienmäßig Motorräder mit Xenonlicht gibt (z.B. die BMW K 1200 GT). Wir fragten sinniger Weise direkt beim Fachmann nach, ob man jetzt legal nachrüsten darf: Roger Eggers, Leiter des Produktmanagement beim TÜV-Nord in Hannover zum Thema Xenonscheinwerfer an Motorrädern: „Dies ist etwas kompliziert, da hier zwei unterschiedliche Genehmigungsvoraussetzungen vorliegen, einerseits das deutsche Straßenverkehrsrecht nach StVZO und andererseits das EU-Recht nach den maßgeblichen EG-Richtlinien und ECE-Regelungen. In § 50 Abs. 10 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) wird gefordert: (10) Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit 1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8, 2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und 3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt, ausgerüstet sein. Motorräder zählen zu den Kraftfahrzeugen und deshalb sind die Anforderungen des o.a. Absatzes grundsätzlich auch auf sie anzuwenden. Auf neue Motorradtypen sind seit Juni 1999 die einschlägigen Richtlinien für zwei- und dreirädrige Fahrzeuge anzuwenden. Für diese gibt es derzeit in den EG-Richtlinien und mitgeltenden ECE-Regelungen keine konkreten Vorschriften für Scheinwerfer mit Gasentladungslampen. Ein neuer Motorradtyp muss die zutreffenden Bestimmungen aller EU-Richtlinien erfüllen, während ein bereits zugelassenes Motorrad, das nachträglich umgerüstet wird, wahlweise nach den Bau- und Betriebsvorschriften der StVZO oder den Vorgaben der EG begutachtet werden kann. Nach der Auffassung der TÜV NORD Mobilität wäre die Nachrüstung eines bauartgenehmigten Scheinwerfersystems mit Gasentladungslampen in ein bereits zugelassenes Motorrad zulässig, sofern das Fahrzeug mit einer Niveauregelung oder einer dynamisch regelnden Leuchtweitenregelung ausgerüstet wird. Eine Scheinwerferreinigungsanlage muss aus unserer Sicht nicht nachgerüstet werden, weil dies technisch in der Regel nicht möglich ist und es im EG-Recht keine diesbezügliche konkrete Anforderung gibt. Fahrzeuge mit dynamischen Niveauregelungen benötigen keine zusätzlichen Einrichtungen, um die Leuchtweite zu regeln, weil die Neigung des Fahrzeugs zur Fahrbahn durch dieses System geregelt wird. Das ist auch bei der von Ihnen angesprochenen BMW K 1200 GT so. Unseres Wissens ist das bisher auch das einzige Motorrad, das serienmäßig mit Scheinwerfern für Abblend- und Fernlicht mit Gasentladungslampen ausgerüstet ist. Der Einbau eines Xenon-Brenners in einen konventionellen Halogenscheinwerfer wäre auf jeden Fall unzulässig, weil durch diesen Eingriff die ursprüngliche Bauartgenehmigung des Scheinwerfers erlischt.” Stand der Informationen: 19.11.2008

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Der Scheinwerfer ist doch überhaupt nicht für Xenon zugelassen... trotz TÜV gibts da mächtig ärger, wenn was passiert.

 

 

 

Xenonscheinwerfer werden immer mit Linse verbaut ... ich glaub nicht das dein Reflektor jemals die Auflagen erfüllen kann... im Endeffekt wirst du die Leute schön Blenden ...

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Xenonscheinwerfer werden immer mit Linse verbaut ....

 

 

 

Dem ist nicht so. Es gibt diverse PKW bei denen ein Reflektornscheinwefer mit Xenonichtl ausgestattet ist (z.B. MINI). Dieser hat dann aber auch eine Xenonzulassung, erkennbar an der D2S-Kennung an der Streuscheibe.

 

 

 

Da die Z definitiv keinen Scheinwerfer mit Xenon-Zulassung hat ist dieses auch mit Eintragung Illegal.

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Also ich hab mir in xenon Kit von Lichtex für 80 € gekauft, Brenner mit H7 Fassung passt also wie die original Birne in den Scheinwerfer.

 

Und die zwei Steuergeräte hab ich unter der Windscheibe verbaut, bissel eng aber es ging.

 

 

 

Gasentladungslampe wird nicht so heiß wie eine herkömmliche Glühbirne, hält länger und hat mehr Lichtausbeute.

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ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es zum einen so günstig ist, eine den gesetzlichen Anforderungen gewachsene Xenontechnik für´s Moped zu bekommen, die anstandslos eingetragen wird. Zum andren gibt es immer wieder Firmen und Prüfer, die skurile Dinge möglich machen, aber standart ist das auf keinen Fall und ich denke des weiteren, dass ein Xenonscheinwefer ohne Linse unzulässig sein müsste. Wer das im Alltag schon mal hat entgegenkommen sehen, der weiß, weshalb...

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so günstig ist das schau nach unter lichtex, und ich denke lieber mal einen bissel blenden als übersehen zu werden, auserdem an dem reflektor wird nix verändert, der lichtkegel bleibt der selbe.

 

 

 

natürlich ohne eintragung

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@NRW: das ohne Linse kein Xenon ist Unsinn. Ich fahre einen Toyota Verso D-CAT, der hat Xenon und Reflektor (s.o.) und blendet definitiv weniger als die vielen BMWs mit Xenon ...

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Hijo,

 

 

 

Habe mich jetzt mal in viele Richtungen über die legalität erkundigt und Heute eine wirklich interessante Info bekommen.

 

Es sind wohl zum einen gefälschte Gutachten ect. im Umlauf auf Grund dessen Eintragungen durchgeführt werden. Es ist definitiv nicht möglich Xenon in ein vorhandenen Halogen Scheinwerfer legal einzutragen.

 

Viel wichtiger war für mich aber folgende Info. In Berlin wurde ein Motorradfahrer mit eingetragenem Xenon(350€ für Einbau und Abnahme in Berlin...) angehalten, musste alles zurückbauen und erneut sein Mopped beim Tüv vorführen. Trotz Eintragung durfte er Strafe bezahlen...

 

Ich für meinen Teil werde drauf verzichten;)

 

 

 

Gruß MyFrag

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Z1000-FIGHTER
Hijo,

 

 

 

Habe mich jetzt mal in viele Richtungen über die legalität erkundigt und Heute eine wirklich interessante Info bekommen.

 

Es sind wohl zum einen gefälschte Gutachten ect. im Umlauf auf Grund dessen Eintragungen durchgeführt werden. Es ist definitiv nicht möglich Xenon in ein vorhandenen Halogen Scheinwerfer legal einzutragen.

 

Viel wichtiger war für mich aber folgende Info. In Berlin wurde ein Motorradfahrer mit eingetragenem Xenon(350€ für Einbau und Abnahme in Berlin...) angehalten, musste alles zurückbauen und erneut sein Mopped beim Tüv vorführen. Trotz Eintragung durfte er Strafe bezahlen...

 

Ich für meinen Teil werde drauf verzichten;)

 

 

 

Gruß MyFrag

 

 

 

das mit dem legal war doch klar und die firma ,die das in berlin macht,wurde hier ja auch schon mal genannt.....

 

nicht alles was eingetragen ist muss akzeptiert werden :popcorn::pepsi:

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das mit dem legal war doch klar und die firma ,die das in berlin macht,wurde hier ja auch schon mal genannt.....

 

nicht alles was eingetragen ist muss akzeptiert werden :popcorn::pepsi:

 

 

 

Per "ich kenn einen der kennt einen" wird ja so manches aufs Papier gebracht, bei dem der Leihe nur staunen und sich der Fachmann wundern kann. Und gefäsclhte Gutachten etc. sind auch schon nichts neues mehr. Es gibt halt Dinge, die es nicht legal zu verbauen möglich ist.

 

 

 

Gerät man damit dann an einen Kontrolleur mit Ahnung, ist der Tag perfekt... :)

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Hijo,

 

 

 

Habe mich jetzt mal in viele Richtungen über die legalität erkundigt und Heute eine wirklich interessante Info bekommen.

 

Es sind wohl zum einen gefälschte Gutachten ect. im Umlauf auf Grund dessen Eintragungen durchgeführt werden. Es ist definitiv nicht möglich Xenon in ein vorhandenen Halogen Scheinwerfer legal einzutragen.

 

Viel wichtiger war für mich aber folgende Info. In Berlin wurde ein Motorradfahrer mit eingetragenem Xenon(350€ für Einbau und Abnahme in Berlin...) angehalten, musste alles zurückbauen und erneut sein Mopped beim Tüv vorführen. Trotz Eintragung durfte er Strafe bezahlen...

 

Ich für meinen Teil werde drauf verzichten;)

 

 

 

Gruß MyFrag

 

 

 

 

 

 

 

hmmm ich kenne die Geschichte anders: Der soll nicht mit einer Eintragung unterwegs gewesen sein sondern hatte eine ECE Bescheinigung dabei...

 

 

 

Es gibt noch eine Firma in Berlin die Xenon umbaut aber ohne Eintragung sondern der gibt dir einen Zettel wo ECE Zulassung draufsteht.

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Also eindeutig verboten die Sache... auf deinem Scheinwerfer müsste folgende Nummer stehen um für Xenon zugelassen zu sein:

 

 

 

- natürlich eine E-Nummer und ECE R98

 

 

 

Da mich das ganze doch schon intressiert und ich die selbe Zett in der Garage habe, habe ich dort mal geschaut und davon ist nichts zu finden.

 

Da hat dir die Firma aber ganzschön scheiß erzählt und ich würde mein Geld wieder zurück fordern!!!

 

Im Falle eines Unfalls (Gott bewahre) bist du 100 Prozentig dranne, da das Xenon ja nun wirklich schnell gefunden ist!

 

Das soll jetzt auch kein Mecker-Beitrag sein, das soll dich nur nochmal zum überlegen anregen ob du das nun wirklich so verbaut lassen willst!

 

 

 

mfg

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Z1000-FIGHTER

@DarkGeeStar

 

 

 

deine tage der eintragung sind auch schon gezählt,is nur ne frage der zeit,wann du post von der zulassungsstelle kriegst :popcorn::pepsi:

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Z1000-FIGHTER
Wieso das ???

 

 

 

weil seine xenon eintragung nicht ganz legal ist :popcorn::pepsi:

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