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IGNORED

Rückruf von Reifenfreigaben


Frank

Empfohlene Beiträge

Ich habe sämtliche Freigaben von der kleinen und großen Z von Michelin gespeichert....

 

Für mich ist da aber immer noch die Frage, ob die Freigaben rechtlich gültig sind, wenn sie nicht mehr bei Michelin gelistet sind. Ich meine für eine normale Polizeikontrolle sehe ich da keine Probleme, wenn ich die Freigabe ausgedruckt habe, aber was ist im Falle eines Unfalls?

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Top-Benutzer in diesem Thema

Falsch, auch Reifenhersteller können einen Reifen für ein Motorrad testen und dann frei geben. Passiert jedes Jahr im Frühjahr, meistens in Spanien. Dann gibt es eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die ist für den Betrieb des Moped vollkommen ausreichend.

Richtig, eine Reifenbindung gibt der Hersteller des Moped raus.

Fakt ist, ca 90 % aller Motorräder fahren mit Unbedenklichkeitsbescheinigungen herum, da es die einzige Möglichkeit ist die Reifenbindung zu umgehen. Hier übernimmt der Reifenhersteller die Verantwortung dafür das das Moped mit den Reifen problemlos zu fahren ist, dafür werden die Testfahrten gemacht.

 

Natürlich können auch Reifenhersteller Unbedenklichkeitsbescheinigungenn ausstellen.

Die können sie aber, wie man ja sieht auch jeder Zeit wieder zurück nehmen.

Also bringt dir die Freigabe eines Reifenhersteller gar nix.

Er nimmt somit auch seine Haftung wieder zurück.

 

Der Hersteller hingegen lässt die Freigegebenen Reifen ins COC und somit in die Fahrzeugpapiere eintragen.

Die zu wiederrufen ist wohl unmöglich, und somit auch fast unmöglich sich der Haftung zu entziehen.

Bearbeitet von ride on
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Der normale Biker kauft sich ein paar Reifen beim Händler seines Vertrauens und bekommt eine Bescheinigung dazu.

Kaum jemand überprüft später noch mal die Gültigkeit der Freigaben, daher wird die erteilet Bescheinigung ihre Gültigkeit behalten. Anders sieht das aus wenn eine Freigabe öffentlich widerrufen wird, Fahrzeugbesitzer bzw Händler angeschrieben werden usw.

Trotzdem würde ich mir nur Reifen kaufen die am Tage des Kaufes eine Freigabe haben.

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Alle Freigaben liegen im Download-Bereich des Forums, da müssen keine PNs hier verschickt werden, wenn die Freigaben zurückgezogen werden, verschwinden sie auch nicht aus dem Download hier.

 

Wenn man einfach so eine Freigabe zurückziehen kann, bzw. Reifen auf einmal wieder bedenklich sind, dann müssten Freigaben ein automatisches Verfallsdatum haben, haben sie aber nicht, deshalb sind sie einmal erteilt auch weiterhin gültig.

 

Ob das nun jeder mit seinem Gewissen vereinbaren kann oder einfach zu freigegebenen Reifen wechselt, muss jeder für sich entscheiden. Ob ein Unfall auf einen ungeeigneten Reifen zurück zu führen ist, ist fraglich. Ob ein auf einmal nicht mehr freigegebener Reifen den Versicherungsschutz gefährdet müssen wohl erst Gerichte klären.

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Keine Ahnung was da los ist. Vor ner halben Stunde war bei Bridgestone keine einzige Freigabe mehr für meine SX drin, nun sind wieder alle drin die vorher auch freigegeben waren. Mittlerweile bin ich ja froh wenn ich überhaupt noch was bekomme und nicht auf blanken Felgen fahren muss :silly:

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Hi du redest hier die ganze Zeit über Haftung....

glaubst du dass wenn du dich mit dein Moped auf die Schnauze legst weil mit dem Reifen etwas war , du nur einen Cent von Kawasaki oder von dem Reifenhersteller bekommst ?? Die werden mit Sicherheit sagen dass du zu schnell warst oder einen Fahrfehler gemacht hast und um denen das Gegenteil zu beweisen wird nicht einfach sein.

Bei Kawasaki musst du wie blöd kämpfen wenn du noch in der Garantiezeit ein Problem hast :smile13:

 

Also wenn der Hersteller den Reifen getestet und freigegeben hat dann wird der Reifen aufgezogen und gefahren.Fertig. :pfeif:

 

 

Natürlich können auch Reifenhersteller Unbedenklichkeitsbescheinigungenn ausstellen.

Die können sie aber, wie man ja sieht auch jeder Zeit wieder zurück nehmen.

Also bringt dir die Freigabe eines Reifenhersteller gar nix.

Er nimmt somit auch seine Haftung wieder zurück.

 

Der Hersteller hingegen lässt die Freigegebenen Reifen ins COC und somit in die Fahrzeugpapiere eintragen.

Die zu wiederrufen ist wohl unmöglich, und somit auch fast unmöglich sich der Haftung zu entziehen.

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@tralf: Wäre es aus rechtlicher Sicht nicht sinnvoll darauf hinzuweisen, das bestimmte Freigaben nicht mehr vom Hersteller zu bekommen sind?

 

Hmm, wäre wohl besser wenn man was dazu schreibt - was ein Aufwand, können die nicht ordentlich testen? Bananenware - reift beim Kunden.

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  • 1 Monat später...

Ich habe heute mal bei Avon angefragt, warum sie keine Reifenfreigaben mehr für Modelle ab 2007 haben. Für die Z750 (04) ist auch noch das falsche PDF verlinkt.

 

Eine schnelle Antwort kam in der Besserung bis Ende des Monats gelobt wurde. Na mal sehen ob sie das einhalten.

 

Ich hatte auch gleich noch für eine Freigabe für meine Z gefragt, hätte ja sein können, dass diese zurück gezogen wurde. Aber nein, als Anhang hatte ich eine Freigabe für mein Modell.

 

Interessanterweise datiert auf den 8.2.12, während die alte Freigabe auf 2010 datiert ist. Einziger Unterschied ist in der Fußzeile die Geschäftsführung. Ich wusste gar nicht, dass man so was bei solchen Dokumenten pflegen muss.

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Hi tralf,

 

ich hab eine ähnliche Anfrage bereits Ende Januar an Avon geschickt und es hat geheißen, die Freigaben wären bis Mitte Februar wieder online. Auf die neuen Freigaben, die Mitte März kommen sollen, vertraue ich jetzt genauso stark... ;)

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Aber sagt mal, wenn ich nen Reifen kaufe der eine Freigabe hat und eine Woche später fällt denen ein die zurück zu ziehen. Dann muss ich mir doch nicht nen neuen Reifen kaufen, oder? Das kann doch nicht sein. :verwirrt:

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Nein musst du nicht, allerdings sollte man sich wohl doch Gedanken machen, warum der Hersteller eine Freigabe zurückzieht? Liegt es an rechtlichen Gründen, weil Kawasaki was andres bei dem Reifen sagt oder sind wirklich gefährliche Fahreigenschaften aufgefallen? Ich würd an deiner Stelle, in einem solchen Fall, mit deinem Reifenhändler bzw dem Hersteller reden, warum die Freigabe zurückgezogen wurde und ob es ratsam wäre die Reifen zu wechseln. Wie vorher schon geschrieben wurde, wenn du eine Freigabe hast, ist diese grundsätzlich auch dann noch gültig, wenn der Hersteller diese zurückzieht, anders im Fall, wenn der Hersteller einen Rückruf startet, aber ich hoffe, keiner ist dann so lebensmütig mit so einem Reifen weiterzufahren.

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Gast KawaRider88

der michelin pilot power ist ein hammerreifen ich finde keine fehler bei der fahr eigentschaft selbst über 200km/h nicht kein/flatter oder so

 

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