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IGNORED

Unfalldatenspeicher in der Z800


bolbotos

Empfohlene Beiträge

Hi,
 
mittlerweile sind die Bedienungsanleitungen für die Z800 und Z800e online. Die verfügen beide über einen Unfalldatenschreiber, welcher die Geschwindigkeit, Drehzahl und Drosselöffnung aufzeichnet. Gab es sowas schon vorher?
Sollte man vor dem Kauf überlegen, ob man dauerhaft überwacht werden will.
 
VG

Quelle (Betriebsanleitung Z800, S. 80).

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Das ist ja interessant. Ist das eine freiwillige Maßnahme oder Pflicht?

 

Kann natürlich nicht nur Fluch sein, sondern auch Segen. Nämlich falls, wie fast immer bei den Motorradfahrern, überhöhte Geschwindigkeit vorgeworfen wird.

Allerdings stimmts auch oft. :pfeif:

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Das ist ja wie "Big Brother is watching you". Mag ich nicht!

Kann mir auch nicht vorstellen das es Pflicht ist, ansonsten hätte man davon schon gehört.

In den meisten Fällen ist es nunmal so das man mit dem Mopped etwas zu schnell unterwegs ist und mit diesem Datenschreiber hackt man sich dann selbst ins Bein.

Wüsste ich nach einem Unfall das ich zu schnell war würde ich diese Daten dann sicherlich nicht rausrücken, umgekehrt schon. :pfeif:

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Ich habe daraus mal ein eigenes Thema gemacht.

 

 

Im letzten Jahr gab es schon Artikel dazu, die zeigen, dass es wohl bald Gesetz werden könnte.

 

 


 

 

 

Zwecks Aufzeichnungszeit steht hier was von 15 Minuten. Da jedoch anscheinend keine GPS Daten gespeichert werden sind natürlich die ganzen 15 Minuten nur bedingt aussagekräftig, sondern in der Regel nur der letzte direkte Zeitraum vor einem Unfall. Denn nur da kann man gesichert sagen, dass diese oder jene Straße befahren wurde.

 

 

 

 

Für die ganz Interessierten hier eine Dissertation dazu. Ab S. 176 gibts Ergebnisse zu Meinungsumfragen bzgl. UDS Ausstattung eines Fahrzeugs.

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Der Überwachungsappart wird immer aufdringlicher. Ist das eigentlich zulässig?

beim Verweigern der Dateneinsicht: währe das sowas wie ein Schuldgeständnis- ähnlich wie das verweigern der Alkoholkontrolle...?

 

geht mir jetzt schon auf n Keks.

 

Oh tut mir leid marco- haben gleichzeitig geschrieben...

Bearbeitet von KAWAMAN
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Find ich vom Prinzip nicht schlecht.

 

Offtopic: Bin auch am überlegen,ob ich mich im LKW "selbst überwache" um einen deutlichen beweis zu zu haben im Falles eines Unfalls,wenn mir die Schuld in die Schuhe geschoben werden soll.

 

Weil LKW Fahrer sind ja die Bösen und Motorradfahrer sowieso.

 

Also von mir aus sollen sie machen.aber bitte dann mit einem ausgereiften System.Inkl. GPS DAten und den ganzen kram.Aber dann wiegen die möps wahrscheinlich bald 300 kg oder so

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Solangs wirklich nur für Unfälle benutzt wird gehts ja noch....

 

Aber wenns mal soweit ist, dass die Polzei dich rauszieht, den Laptop anklemmt und nachschauen kann wie die letzten 30 min gefahren bist um dir damit nen Strafzettel aufzubrummen....

 

1984 ist nicht mehr so weit weg

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Aber wenns mal soweit ist, dass die Polzei dich rauszieht, den Laptop anklemmt und nachschauen kann wie die letzten 30 min gefahren bist um dir damit nen Strafzettel aufzubrummen....

 

 

Ich glaube kaum, dass die Beamten ein Recht dazu hätten - das wäre ja Willkür.

Aber man sollte sich nichts vormachen, die meisten Motorradunfälle passieren aufgrund von überhöhter Geschwindigkeit. Ein langer Rechtsstreit hinsichtlich der Schuldfrage ist somit hinfällig. Ob man als Motorradfahrer langsamer unterwegs ist, wenn man weiß, dass der "UDS" am Bike verbaut ist, wage ich zu bezweifeln.

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Ist doch bei Autos schon ewig so, das der Tacho bei einem Unfall stehen bleibt.

Also so neu ist das nun auch wieder nicht :thumbs_up:

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Wo endet das?

Wird demnächst die ganze Tour aufgezeichnet? Mit GPS-Daten und Geschwindigkeit an jedem einzelnem Punkt der Tour.

Die Daten werden dann über Internet direkt an die zuständige Stelle übermittelt.

 

Um die ganze Sache für die Behöhrden noch zu vereinfachen, gibt man gleich eine Bankeinzugsermächtigung ab,

damit die Knöllchen direckt abgebucht werden können.

Das spart Verwaltungskosten und die Einnahmen sprudeln. :mrgreen:

Bearbeitet von Niro Z
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..und solange eine ein, eindeutige Rechtsgrundlage fehlt, solange wird ein Auslesen

und Verwerten wohl nur freiwillig möglich sein, wer's denn will :)

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UDS finde ich garnich übel. Hat mich an anderer Stelle schonmal aus der Patsche geholfen. Die Nutzung der Daten ist übrigens grundsätzlich freiwillig, solange es sich um dein privates Fahrzeug handelt.

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z750erLöwinBändiger
.......

 

1984 ist nicht mehr so weit weg...........

 

Ist schon lange da und keiner hat´s gemerkt!

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Heute auf der Messe in Hamburg hatte ich interessenhalber am Kawa-Stand mal nachgefragt, was es nun mit dem "UDS" in der aktuellen Z800 auf sich hat. Die Antwort des Mitarbeiters war zugleich ernüchternd, wie nicht zufriedenstellend. Man wisse schlichtweg noch nichts über einen verbauten "Datenspeicher", weil die Schulungen der Mechaniker erst im Februar beginnen. Und weiter hieß es, wenn ein Datenspeicher verbaut ist, bedarf es einer rechtlichen Grundlage, die Aufzeichnungen z. B. in einem Rechtsstreit verwenden zu dürfen. Mal schauen, wie die rechtliche Grundlage im Frühjahr aussehen wird.

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