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IGNORED

Kamera durch Polizei beschlagnahmt ...


Schedde

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Ich verstehe das sowieso nicht, das man jede Fahrt mit ner Kamera aufnehmen muß. Bekomme jedensmal zuviel, wenn ich Die Herren an einem Bikertreff oder im Urlaub sehe. Finde es absoluter Quatsch.

Dito!

Irgendwie ist das auch alles Widersprüchlich. Bei dem Thema Unfalldatenspeicher gehen bei vielen die Alarmglocken an, wie man unlängst hier gesehen hat. Gleichzeitig sendet man via Navi ständig seine Daten in die weite Welt und dreht dazu fleissig onboard Filmchen.

Sind wahrscheinlich solche Typen, denen der Datenschutz nicht weit genug geht, die aber gleichzeigtig in Facebook ihr Mitteilungsbedürfnis stillen müssen. ;)

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Ich wüsste auch nicht, was ich mit den Filmchen machen sollte.

Ich fahre lieber in der wenigen freien Zeit, als mir die Filme zuhause anzuschauen.

Urlaubsfilmchen und Bilder sind natürlich was anderes, aber die YouTuberei ist für mich was für Poser.

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Ich verstehe das sowieso nicht, das man jede Fahrt mit ner Kamera aufnehmen muß. Bekomme jedensmal zuviel, wenn ich Die Herren an einem Bikertreff oder im Urlaub sehe. Finde es absoluter Quatsch.

 

 

bin selber (noch) kein Kamera Fahrer.....aber mich würds schon reizen...einfach mal sich selber beim fahren zu sehen..oder verschiedene Blickwinkel.....ich würd das aber nicht sofort immer auf YT stellen....warum auch.

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 So würde ich das jedenfalls verstehen ....

 

Allerdings könnte die Frage ob der Verwertung vor Gericht eine Ecke zu spät sein. Wenn die Polizei das Material beschlagnahmt (mangels genauer Kenntnis der Gesetzeslage könnte sich der Beamte im Recht sehen) und auswertet ("Holla, der war aber schnell unterwegs!"), dann könnte sämtliche darauf folgenden Gutachten schon auf Basis eines Materials erfolgen, auch wenn es dann später gar nicht als Beweis herangezogen wird (auch behördliche Gutachter machen sich das Leben auch sicher lieber leicht, wenn sie vorab Einblick in das Videomaterial bekommen).

 

Wenn du also verhindern willst, dass jemand das Video sieht und daraus (für dich ungünstige) Schlüsse zieht, dann solltest du ausreichend Argumente parat haben, um dich gegen die Beschlagnahmung zu wehren.

Klassisches Beispiel für viel zu viel 007-Filmchen :ditsch:  Zu Unrecht beschlagnahmte bzw verwendete Beweismittel sind aus dem Rennen. Ebenso alle Verfahren welche darauf aufbauen. Die Grütze von den "behördlichen Gutachter" lass ich mal gänzlich unkommentiert :pfeif:

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Für Orvellisten sicher kein Problem. Ein Navi hat zwar keinen Sender, aber ein Smartfon schon - und schon kannst du deine Koordinaten ständig in die Welt hinausmorsen. Wäre sicher ein geiles Addon für Googel Maps, damit kannst du deine Reiseroute und deine gesamten Fahr-Parameter live ins FB oder Twitter laden und Google Maps generiert die 3D-Ansicht in Echtzeit dazu. Ein Feature, auf das die ganze Welt gewartet hat - keiner braucht's, aber jeder will einmal damit spielen. :sport5:

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Hab da wohl schon etwas zu weit gedacht und bin davon ausgegangen, dass die normalen Navis nicht nur Empfangen können. :verwirrt:

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Also ich hab einige Videos schon aufgenommen und tu das auch weiterhin.

 

Ich nehm vorallem nicht die Runde am Wochenende auf von einer Strecke die ich kenne, sondern wenn ich in die Alpen, Südtirol, Urlaub oder Kawa-Treffen fahre.

 

Das Material wird dann mit den schönsten Momenten zusammen geschnitten und wenn man sich mit Freunden trifft etc. angeschaut.

Im Winter werden dann spätestens die Videos nochmal angeschaut als Gegenmittel für Winterdeppressionen.

 

Am Ring habe ich immer die Kamera laufen und das bei fast allen Turns ... hier werden die Videos zur Analyse danach verwendet, sowie im Winter immer wieder angeschaut.

Auch an Stammtischen wurden schon Videos angeschaut.

 

Online hochladen würde höchstens eine Ringrunde oder ein kurzer Einblick aus der letzten großen Tour.

Da kann man höchsten den Vorwurf machen, dass man dort gefahren ist, mehr nicht.

 

Auch wenn mir wer vor Ort die Kamera abnehmen würde ... man sieht keinen Tacho etc. nur die Landschaft.

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Also ich bin echt auf die Sendung heute in WISO gespannt.

 

Was mir dazu allerdings noch einfällt und ich hoffe das ich nicht unrecht habe ist...

 

Wenn die Kamera zb. einen Unfall oder eine Straftat aufnimmt, kann sie meiner Meinung nach auch gegen den Willen des Betroffenen/Beschuldigten gem. §§ 94,98 StPO als Beweismittel sichergestellt werden.

 

Hab mich allerdings mit diesem Thema auch noch nicht großartig (außer hier im Forum) auseinandergesetzt.

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hab sie geschaut. Ging aber um etwas anders. Ohne auf die Details einzugehen, wurde nur gesagt, das Richter die Filmaufnahmen (wenn man es möchte) verwenden können aber nicht müssen. Von Filmaufnahmen die gegen meinen Willen beschlagnahmt werden war keine Rede.

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nicht wenn man es möchte sondern wenn der Richter es möchte. Also man kann zwar den Videobeweis vorbringen muss aber auch darauf hoffen, dass der Richter diesen als Beweismittel anerkennt. Trotzallem bleibe ich bei meinem vorherigen Post. Zumindest wenn es sich hier um Straftaten handelt, wie zb. in dem Video von WISO...

 

Das Urteil gegen den BMW Fahrer ist aber auch gut happig, also ich finds in dem Fall auch ok, aber die Höhe... oha .... 3 Monatsgehälter und 21 Monate Fahrerlaubnisentzug wegen Nötigung und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr

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nicht wenn man es möchte sondern wenn der Richter es möchte. Also man kann zwar den Videobeweis vorbringen muss aber auch darauf hoffen, dass der Richter diesen als Beweismittel anerkennt. Trotzallem bleibe ich bei meinem vorherigen Post. Zumindest wenn es sich hier um Straftaten handelt, wie zb. in dem Video von WISO...

 

Das Urteil gegen den BMW Fahrer ist aber auch gut happig, also ich finds in dem Fall auch ok, aber die Höhe... oha .... 3 Monatsgehälter und 21 Monate Fahrerlaubnisentzug wegen Nötigung und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr

 

hier der Beitrag falls es noch wer sehen will:

 

http://www.zdf.de/ZDFmediathek#/beitrag/video/1854380/Dashcam:-Videokamera-am-Auto

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