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Deutscher A2 Führerschein im Ausland - Änderung auch in D?


Frank

Empfohlene Beiträge

Als Auswärtiger bekommste ne Strafe und gut ist. Gerichtsverhandlung wird es da keine geben. Es sei denn man zeigt sich uneinsichtig und möchte dagegen angehen.

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Klar ist, dass wohl nichts so richtig eindeutig geregelt ist und somit eine gewisse Unsicherheit bleibt.

 

Siehe auch hier im letzten Absatz:

 

http://www.fahren-lernen.de/Fahrlehrer/News/Detail/tabid/386/ArticleId/1370/Vorsicht-bei-Auslandsfahrten-mit-Fuhrerschein-der-Klasse-A2.aspx

 

Also, Z800e kaufen und auf 48PS drosseln lassen

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Als Auswärtiger bekommste ne Strafe und gut ist. Gerichtsverhandlung wird es da keine geben. Es sei denn man zeigt sich uneinsichtig und möchte dagegen angehen.

Trotzdem ist es fahren ohne Fahrerlaubnis.

Demnach wird dir die Weiterfahrt untersagt und du stehst einsam und verlassen mit deinem Möpp in den Weiten eines fremden Landes.

Nach Hause schieben dürfte wegen des vielen Auf und Ab's der Gegend auch eine langwierige Geschichte werden  :)

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Trotzdem ist es fahren ohne Fahrerlaubnis.

Demnach wird dir die Weiterfahrt untersagt und du stehst einsam und verlassen mit deinem Möpp in den Weiten eines fremden Landes.

Nach Hause schieben dürfte wegen des vielen Auf und Ab's der Gegend auch eine langwierige Geschichte werden  :)

 

Dem hab ich auch keinesfalls widersprochen. Eine Beschlagnahme des Bikes und kostenpflichtiger Transport zur Landesgrenze kann auch die Folge sein. Und die Kosten dafür lassen sich sehr einfach eintreiben, auch über deutsche Behörden wenn es sein muss. Also mir wäre es allemal zu heiß

Klar ist, dass wohl nichts so richtig eindeutig geregelt ist und somit eine gewisse Unsicherheit bleibt.

 

 

Das ist doch garnicht wahr. Alle länder haben ihre A2-Bestimmungen abschliessend geregelt. Einzig Deutschland fährt eine etwas andere Schiene und gibt seinen A2lern ein paar Rechte mehr. Diese gelten aber nur im Bereich der BRD. Was ist denn daran jetzt so schwer ?

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Wir haben jetzt einfach umdisponiert und machen einen 5-Tages Ausflug in die Fränkische Schweiz.

Ist mir alles zu unsicher mit der Regelung, da warte ich dann lieber bevor ich dann ordentlich zahlen darf....

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fränkische Schweiz - ein schönes Fleckchen Erde zum Mopedfahren........ aberrrrrr Achtung -> da sind die grünen Männchen besonders aktiv........ Motorradtreff Katy, Rund um Pottenstein usw... lieber nen Gang runter...... ansonsten viel Spaß!

Gruß

Werner

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Hab mich nochmal bisschen kundig gemacht und ich muss wohl meine Aussage zurückziehen. So wie es aussieht darfst bis zur Grenze fahren und musst dann laufen, ist ähnlich/genauso wie mit der BF17 Bescheinigung.

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fränkische Schweiz - ein schönes Fleckchen Erde zum Mopedfahren........ aberrrrrr Achtung -> da sind die grünen Männchen besonders aktiv........ Motorradtreff Katy, Rund um Pottenstein usw... lieber nen Gang runter...... ansonsten viel Spaß!

Gruß

Werner

 

also ich wurde in der fränkischen bis jetzt nur einmal gelasert und auch rausgezogen, wobei nichts passiert ist, wegen fehlmessung,und das in ca 10 jahren.

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Das ist doch mal wieder typisch Deutschland, da wird eine EU-weite Regelung angestrebt, es wird eine Extra-Tour gefahren und schon ist man als Fahranfänger mit bestimmten Maschinen im Land quasi eingeschlossen. Erinnert mich irgendwie an die Wechselkennzeichen-Totgeburt vor ein paar Jahren.

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So nachdem ich das hier mal alles gelesen habe, muss ich manchmal den Kopf schütteln.

Es gibt doch Motorräder, die du auch im Ausland gedrosselt fahren darfst. Man muss sich halt vorher informieren wo man hin will, ist wie bei allen Reisen so. Ich finde den Weg den Deutschland geht nicht schlecht! Somit wird den Fahranfängern ein möglicher Doppelkauf vorweg genommen. Du kannst dir nen Bike aussuchen was dir gefällt und baust ne Drossel rein und gut! Die Regelung ist in meinen Augen klippundklar.

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Zugegeben, vorher informiert über die Regelung ob ich mit der Z750 fahren darf habe ich mich nicht. Hätte mich aber auch nicht vom Kauf abgehalten.

Muss ich eben die 2 Jahre absitzen, gibt genügend andere schöne Strecken

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Bei aller Kritik an der deutschen Sonderregelung sollte man nicht vergessen, dass wir hier einen Bonus haben im Vergleich zu den anderen EU Ländern.

 

Wir können frei drüber entscheiden, ob wir uns ein Motorrad mit max. 95PS zulegen und dann auf der sicheren Seite sind, oder die Möglichkeit nutzen ein leistungsstärkeres Mopped zu drosseln. Nur ist es halt dann eingeschränkt auslandstauglich. 

 

Man kann nicht alles haben ;)

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  • 2 Wochen später...

Die große Preisfrage ist wieviel Pech du haben musst das du auf dem Stück das du hier bei uns fährst A kontrolliert wirst B das ein Prüfbus ist und C da wirklich einer dabei ist der sich die mühe macht das nachzukontrollieren wenn du normal fährst und ned unbedingt die Motorradstrecken rauf und runter rast ist das ein vernachlässigbares Risiko würd mich wenn ich angehalten werde einfach dumm stellen nett bleiben dann drücken die Herren auch mal ein Auge zu :cop: glaub nicht das dich die das Bike wegen ein paar Ps die eh gedrosselt sind das Ding heimschieben lassen oder?

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Kawasaki schreibt folgendes: (da ist sicher auch ein bisschen Panikmache und Verkaufsförderung für die e-Version versteckt) ;)

 

 

Kawasaki Z800 e version
Ideal für die neue Führerscheinregelung

10.Juni 2013

In Deutschland geht man bei der Drosselung von Motorrädern für die 48-PS-Klasse wieder einmal eigene Wege und pfeift auf die Konformität zur neuen EU-Führerschein-Richtlinie. EU-weit – bis auf Deutschland – dürfen Motorräder nur maximal um die Hälfte ihrer Ausgangsleistung auf 35 kW (48 PS) gekappt werden, um legal zu sein. Die deutsche Bundesregierung hat diese Einschränkung zur Einführung des neuen A2-Führerscheins in Deutschland nicht übernommen, sondern schlicht und einfach gestrichen.

Dies mag für Motorradfahrer in Deutschland auf den ersten Blick ein Vorteil sein, kann sich aber unter Umständen extrem nachteilig auswirken. Wer zum Beispiel mit einer auf 35 kW (48 PS) gedrosselten Supersportmaschine, die ursprünglich mal weit über 100 PS stark war, nun im Ausland unterwegs ist, fährt streng genommen illegal und kann von den dortigen Rechtshütern wegen Fahrens eines nicht legalen Motorrads bzw. Fahrens ohne korrekten Führerschein zu einer saftigen Strafe mit rechtlichen Konsequenzen verdonnert werden. Und derartige Vergehen werden schließlich EU-einheitlich und grenzübergreifend geahndet.

Daher entwickelte man bei Kawasaki die Z800 e version, die mit 70 kW (95 PS) zwar etwas weniger leistet als ihre stärkere Schwester Z800, dafür aber europaweit für die Drosselung auf A2-Niveau zugelassen ist. Hier ist man auch im EU-Ausland auf der sicheren Seite. In Deutschland wird die Z800 e version nur als ABS-Version angeboten (interner Modellcode ZR800D).

Ob Deutschland in Sachen A2-Führerschein hier auf Dauer einen eigenen Weg entgegen der EU-Richtlinie beschreiten kann, bleibt zu bezweifeln. Insider gehen davon aus, dass sich die Bundesregierung in absehbarer Zeit wohl wegen einer Klage der EU vor dem europäischen Gerichtshof zu verantworten haben wird.

Alle weiteren Details zum A2-Führerschein auf der Infoseite des IVM: http://www.zweiradfuehrerschein.de/

Bearbeitet von BusDriver
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