Frank Geschrieben 20. Juli 2013 Teilen Geschrieben 20. Juli 2013 (bearbeitet) Ich zitiere die NEWS aus MOTORRAD Ausgabe 16 vom 19.7.2013:In Deutschland dürfen A2 Führerscheininhaber eine auf 48PS gedrosselte Maschine fahren, wenn das Leistungsgewicht 0,2 kW pro KG nicht übersteigt. Zusätzlich darf in Österreich wie in fast allen Mitgliedsländern der EU das gedrosselte Motorrad für die A2 Lizenz nicht von Bikes mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sein.Das sind 70kw oder 95PS. Wie sich die Unterschiede auswirken, war bislang unklar. Jetzt hat ein MOTORRAD-Leser bei der Landespolizeidirektion in Innsbruck nachgefragt.Darf mein Sohn mit A2 Führerschein eine auf 48PS gedrosselte Honda CBR600RR, die er in Deutschland bewegen darf, in Österreich fahren?NEIN, lautet die Antwort. Das sei ein "verwaltungsstrafrechtlicher Tatbestand". Bearbeitet 16. Mai 2016 von BusDriver Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Buschi Geschrieben 20. Juli 2013 Teilen Geschrieben 20. Juli 2013 Frechheit! Aber gut das man davon auch nicht in der Fahrschule hört. Naja, auf jedenfall mal gut zu wissen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Underdog Geschrieben 20. Juli 2013 Teilen Geschrieben 20. Juli 2013 Wieso Frechheit?Die Regelung gilt in der ganzen EU, nur Deutschland hat sie nicht übernommen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nulli Geschrieben 20. Juli 2013 Teilen Geschrieben 20. Juli 2013 (bearbeitet) Gut, dass ich erst über österreich in die slowakei gefahren bin naja mein paps hatt jetzt auch seinen 50.Geb gefeiert. Als Geschenk gehts den großglockner hoch, wenns mich erwischt, erwischts mich halt nur zur Frechheit: ich erkenne den sinn der Regel nicht. Wieso sollte man eine über 100PS maschine nicht drosseln dürfen?... gehts ja wieder nur ums Geld... Bearbeitet 20. Juli 2013 von Nulli Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gobbel Geschrieben 21. Juli 2013 Teilen Geschrieben 21. Juli 2013 Weil damit sinnvoller die gängige Praxis verhindert wird, dass ne 135PS+ Maschine angeschafft wird, mit 34 PS rumgekurvt wird, nur um sie nach der 2/3 Ausfahrt aufzumachen. Das geht nicht und damit geht auch ein Stück weit der Reiz flöten, wenn das Mopped selbst offen nicht mehr als 95 PS hat. Ich finde das ist ne gute Regelung. Viele Grüße Rene Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MP_Z750 Geschrieben 21. Juli 2013 Teilen Geschrieben 21. Juli 2013 Betrifft mich leider auch, wir wollen mit den Mopeds zum Gardasee, jetzt stellt sich mir die Frage ob ich das Risiko eingehen soll oder lieber mit dem Auto runterfahre.... Gruß PM Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nulli Geschrieben 21. Juli 2013 Teilen Geschrieben 21. Juli 2013 Weil damit sinnvoller die gängige Praxis verhindert wird, dass ne 135PS+ Maschine angeschafft wird, mit 34 PS rumgekurvt wird, nur um sie nach der 2/3 Ausfahrt aufzumachen. Das geht nicht und damit geht auch ein Stück weit der Reiz flöten, wenn das Mopped selbst offen nicht mehr als 95 PS hat. Ich finde das ist ne gute Regelung. Viele Grüße Rene naja wenn du, dass so siehst, dass deshalb weniger schwarz rumfahren, ohne drossel, nur weil ihr moped nicht mehr 95 PS hat.... für mich macht das keinen sinn... die die drossel entfernen und eigentlich nicht dürfen machens auch bei einer 77PS oder sonst was maschine.. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gobbel Geschrieben 22. Juli 2013 Teilen Geschrieben 22. Juli 2013 Klar kann man da immer noch die Drossel rausnehmen. Aber wenn man dann keine 130+ PS mehr unterm Hinnern hat und einen auf dicke Hose machen kann, ist der Reiz weit kleiner. Das ist zumindest meine Erfahrung. Ich fände eine Hubraumbeschränkung zusammen mit ner PS-Beschränkung am sinnvollsten. Für Fahranfänger aller Altersklassen. Allerdings frag ich mich eh, wie man zum 18. die Kohle haben kann um sich direkt ne dicke 10+ k€ Maschine zulegen zu können. Und wie will man sich dann noch steigern, wenn man schon das Beste vom Besten zu Beginn hat. Aber das ist wieder ein anderes Thema. Viele Grüße Rene Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Bgriffin Geschrieben 22. Juli 2013 Teilen Geschrieben 22. Juli 2013 Ich denke die Regelung soll einfach dafür sorgen das der Leistungsunterschied beim entdrosseln nicht so groß ausfällt. Naja ich finds Blödsinn, weil wenn ich unbedingt ein Mopped mit viel Leistung haben will, dann verkauf ich halt die gedrosselte und kauf mir dann was größeres. Das Ergebnis ist das gleiche.... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Bahlim Geschrieben 22. Juli 2013 Teilen Geschrieben 22. Juli 2013 (bearbeitet) Ich zitiere die NEWS aus MOTORRAD Ausgabe 16 vom 19.7.2013: In Deutschland dürfen A2 Führerscheininhaber eine auf 48PS gedrosselte Maschine fahren, wenn das Leistungsgewicht 0,2 kW pro KG nicht übersteigt. Zusätzlich darf in Österreich wie in fast allen Mitgliedsländern der EU das gedrosselte Motorrad für die A2 Lizenz nicht von Bikes mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sein. Das sind 70kw oder 95PS. Wie sich die Unterschiede auswirken, war bislang unklar. Jetzt hat ein MOTORRAD-Leser bei der Landespolizeidirektion in Innsbruck nachgefragt. Darf mein Sohn mit A2 Führerschein eine auf 48PS gedrosselte Honda CBR600RR, die er in Deutschland bewegen darf, in Österreich fahren? NEIN, lautet die Antwort. Das sei ein "verwaltungsstrafrechtlicher Tatbestand". Wenn ich das richtig lese, gehen die von einer Maschine aus, die eine österreichische Zulassung hat. Das heisst, ich geh mit meinem deutschen A2-Schein nach Österreich und leih mir dort eine auf 48 PS gedrosselte CBR600RR. Und genau das ist nicht erlaubt. Aber ist die Maschine in Deutschland zugelassen, ist das kein Problem. Betrifft mich leider auch, wir wollen mit den Mopeds zum Gardasee, jetzt stellt sich mir die Frage ob ich das Risiko eingehen soll oder lieber mit dem Auto runterfahre.... Gruß PM Steig auf und fahr zum See Bearbeitet 22. Juli 2013 von Bahlim Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Kami One Geschrieben 22. Juli 2013 Teilen Geschrieben 22. Juli 2013 Wo steht denn da was von ner östereichischen Zulassung? Für mich liest sich das so, als wenn ein Deutscher der in Deutschland wohnhaft ist und die Motorräder zugelassen hat, die Frage an die Polizei Inssbruck gestellt hat. Warum sollte die Maschine ne Zulassung in Österreich haben? Nach der neuen EU Führerscheinregelung geht genau das nicht mehr (außer in Dt.), da die CBR mehr als 95 PS Ausgangsleistung hat. In Östereich wirst du keine auf 48 PS gedrosselte CBR finden zum mieten, da das dort nicht zulässig ist. Wäre ja der Vermieter schön blöd. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Jozet Geschrieben 22. Juli 2013 Teilen Geschrieben 22. Juli 2013 Wenn ich das richtig lese, gehen die von einer Maschine aus, die eine österreichische Zulassung hat. Das heisst, ich geh mit meinem deutschen A2-Schein nach Österreich und leih mir dort eine auf 48 PS gedrosselte CBR600RR. Und genau das ist nicht erlaubt. Aber ist die Maschine in Deutschland zugelassen, ist das kein Problem. Steig auf und fahr zum See genauso sehe ich das auch! Alles andere wäre absoluter Humbuck! Wenn der Führerschein in Deutschland gemacht wurde, das Bike in Deutschland zugelassen ist dann bewegst du dich mit gültiger Zulassung und Führerschein in der EG........ Das wär ja noch schöner wenn man die 48PS-Fahrer mit so einer Regelung im Bundesgebiet einsperren würde! Vielleicht sollten wir mal über ein generelles Einreiseverbot aller EG-Nachbarländer nachdenken - außer Umweltbelastung bringen die uns ja eh nix....... vor Allem weil unsere Regierung nach wie vor zu BLÖD ist ne Maut für PKW´s und Motorräder zu verlangen......... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Matze_BLN Geschrieben 22. Juli 2013 Teilen Geschrieben 22. Juli 2013 Also auch wenn mich das Thema nicht wirklich betrifft, ist die Fragestellung durchaus interessant. Ich vertrete hier auch die Meinung, dass ein deutscher mit deutschem A2 und in Detuschland zugelassner Maschine auch in den Nachbarländern mit dieser fahren darf. Situation dürfte hier ähnlich sein, wie bei meinem Autoführerschein früher. Ich habe den in den USA gemacht und durfte hier in Deutschland damit 1 Jahr fahren bis der umgeschrieben sein musste. Dabei war es auch irrelevant, dass ich mit 17 zurückgekommen bin und somit auch mit 17 hier schon legal fahren durfte. Endgültige Sicherheit wird es aber wohl erst nach dem ersten Gerichtsverfahren zu diesem Thema geben Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sparky0815 Geschrieben 22. Juli 2013 Teilen Geschrieben 22. Juli 2013 (bearbeitet) Einige verkennen eindeutig die Situation: Deutschland stellt sich hier gegen eine EU-Regelung. Kein anderes Land ging diesen Weg mit. Man kann sich also ausmalen wie erfolgversprechend entsprechende Klagen sein dürften. Und wenn ich unsere A2 Fahrer hier so reden höre wird diese Ausnahme wohl auch bald rückgängig gemacht werden. Bearbeitet 22. Juli 2013 von Sparky0180 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Matze_BLN Geschrieben 22. Juli 2013 Teilen Geschrieben 22. Juli 2013 (bearbeitet) Einige verkennen eindeutig die Situation: Deutschland stellt sich hier gegen eine EU-Regelung. Kein anderes Land ging diesen Weg mit. Man kann sich also ausmalen wie erfolgversprechend entsprechende Klagen sein dürften. Naja, wenn ein Deutscher mit A2 und entsprechender Maschine rüberfährt und erwischt wird, sollte das doch eigentlich zwangsläufig vor Gericht landen, oder? Dürfte dann ja Fahren ohne gültigen FS sein, zumindest wenn es denn beanstandet wird. Und falls es nicht beanstandet wird, ist die Frage Gericht oder nicht ja auch hinfällig Und wenn ich unsere A2 Fahrer hier so reden höre wird diese Ausnahme wohl auch bald rückgängig gemacht werden. Das würde einiges leichter machen Bearbeitet 22. Juli 2013 von Matze_BLN Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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