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Reifenfreigabe für die Z1000 2014 - Fehlanzeige


Degude

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So habe mal sämtliche Hersteller mal Angeschrieben wie es mit den Freigaben aus sieht mal sehen was raus kommt oder besser zurück :nomail: !! 

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Laut meinen Informationen wird es auf die Schnelle keine Freigaben für die Z1000/14 (auch für die SX) geben. Scheinbar sind kaum andere Reifen auf der Kiste fahrbar.

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was hat sich denn an der SX von 2013 auf 2014 geändert, das es plötzlich so schwer ist neue Reifen freigeben zu können?

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also habe nun für die rennstrecke nen sportmax qulifire aufzihen lassen wenn auch nicht die beste wahl hatte mein freundlicher keine andere alternative und den oe reifen lasse ich im anschluss wieder DRAUFZIEHEN (denn ich mir selbst besorgen musste)berichte dann ..

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So die ersten Antworten kommen zurück :mail:  von Metzeler /Pirelli komisch ist stellt Metzeler auch Pirelli her :question:

 

Vielen Dank für das Interesse an unserem Produkt.

 

Die Reifentests für die Kawasaki Z 1000 (MY 2014) sind im 2. Quartal geplant. Bitte haben Sie noch etwas Geduld, da wir erst nach den abgeschlossen und positiven Testergebnissen die Reifen für Ihr Modell empfehlen und eine Reifenfreigabe erstellen können. Diese hinterlegen wir zeitnahe auf unsere Homepage unter http://www.metzeler.com/site/de/products/tyres-catalogue.html und http://www.pirelli.com/tyre/de/de/motorcycle/genericContent/fitment.html. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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Alles mit ECE Kennung auf dem Reifen in der Größe die in den COC Papieren stehen kann gefahren werden.

 

Hier (und übrigens Überall) wird unnötig Wind wegen Reifenfreigaben gemacht. Es gibt in der Eu keine Markenbindung, ist unzulässig. Die können zusätzlich mitgeführt werden,müssen es aber nicht.

 

Ich weiss, jetzt geht es hier los, aber das ist Fakt.

 

 

 

 

An der Antwort erkennt man das zudem sehr gut.

 

Eine Reifenfreigabe ist eine Emphelung, da getestet.

 

Und der späte Zeitpunkt zeigt, wenn man verkaufen will, weil gezwungen, gäb es die Freigaben schon.

 

Und was macht der, der in zwei Wochen 6.000 km runterreisst mit dem 2014 Modell, und keiner der Anbieter hat eine Reifenfreigabe, stehen lassen ?

 

 

Die Reifentests für die Kawasaki Z 1000 (MY 2014) sind im 2. Quartal geplant. Bitte haben Sie noch etwas Geduld, da wir erst nach den abgeschlossen und positiven Testergebnissen die Reifen für Ihr Modell empfehlen und eine Reifenfreigabe erstellen können.

Bearbeitet von Fralind.
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Und wieso hat mein Dekra Prüfer, den ich Ende 2013 dazu befragt habe (hatte ein paar Eintragungen zu machen) die Reifenbindung nicht aus den Papieren ausgetragen als ich sowas in die Richtung zu ihm sagte?

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Wir sind hier im Thema der 2014 er ohne Fabrikatsbindung.

 

Auf Motorrädern, für die keine Reifenbindung besteht, dürfen alle ECE-geprüften Reifen mit der
vorgeschriebenen Dimension gefahren werden.
 
Aktuelle Anmerkung zu Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei Motorrädern:
Mit einem Schreiben vom 1.7.2008 hat das Bundesverkehrsministerium (BMVBS) den rechtlichen Sachverhalt im Zusammenhang mitReifenumrüstungen bei Motorräder erläutert. Hierbei werden vier Fälle von Änderungen an der Bereifung vonMotorrädern unterschieden. In allen diesen Fällen ist eine Fahrzeugvorführung bei einem Sachverständigen oder einer Überwachungsorganisation bzw. eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere
nicht erforderlich.
 
1. Es gibt keine Reifenbindung:
Es dürfen alle ECE- geprüften Reifen der vorgeschriebenen Dimension gefahren werden. Es sind keine zusätzlichen Dokumente mitzuführen.
 
2. Es gibt eine Reifenbindung: Für die Umrüstung auf ein anderes Reifenmodell/-fabrikat in dervorgeschriebenen Dimension ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Fahrzeug- oder Reifenhersteller vorhanden und wird mitgeführt.
 
3. Es gibt keine Reifenbindung,aber der Fahrzeughalter will bei sonst serienmäßigem Fahrzeugzustand auf eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten: Für die Umrüstung auf eine andere Reifendimension liegt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeug- oder Reifenherstellers vor. Siewird mitgeführt. Eine Änderungsabnahme oder Eintragung der geänderten Dimension in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden.
 
4. Eine Reifenbindung für die Serienbereifung ist gegeben, zusätzlich will der Fahrzeughalter bei sonstserienmäßigem Fahrzeugzustand auf eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten:
Für die Umrüstung muss vom Reifenhersteller eineUnbedenklichkeitbescheinigung vorliegen. Sie muss mit den übrigen Fahrzeugpapieren mitgeführt werden. Eine Änderungsabnahme oder Eintragung der geänderten Dimension in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden.

 

 

 

 

 

 

Das hat mit der Haftungsfrage ( Zulassungsverordnung, Halterhaftung und Produkthaftung) zu tun.

 

Beispiel:

Vor rund 6 Monaten hat z.b KTM die durch Bridgestone für die KTM SM990ABS / BT016Pro erteilte Freigabe sogar zurückgezogen und Bridgestone aufgefordert diese Freigabe umgehen aus dem Verkehr zu ziehen!!!!
Warum?  Höchstgeschindigkeitspendeln und ABS Probleme !!! (= Produkthaftung BRI und KTM !!)

 

 

 

Bei den Modellen 2010 - 2013 mit Fabrikatsbindung im Falle Kawasaki, ABS, ist das anders.

 

Es gibt durch Kawaski angestossen (der reinzige Hersteller der bis dhin aktuell noch Reifenbindungen in den COC einträgt) eine nicht unerhebliche Diskussionen zum Thema ABS Bremsen nass. Hier gibt es zwischen verschiedenen Reifentpen Bremswegunterschiede von über 20 % bis zu Totalausfall des ABS.

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Ich weiß in welchem Thema wir sind, aber wenn sich deine Aussage nur auf das Modell 2014 bezieht, die laut deiner Aussage keine Reifenbindung hat, dann sollte das in deinem Beitrag auch explizit noch mal erwähnt werden, denn so kommen Missverständnisse auf. Deine ersten beiden Sätze klingen ja nach Rundumschlag - was sie mit deinem Zitat aus dem BMVBS offensichtlich nicht sind.
 

Alles mit ECE Kennung auf dem Reifen in der Größe die in den COC Papieren stehen kann gefahren werden.

Hier (und übrigens Überall) wird unnötig Wind wegen Reifenfreigaben gemacht. Es gibt in der Eu keine Markenbindung, ist unzulässig. Die können zusätzlich mitgeführt werden,müssen es aber nicht.

Ich weiss, jetzt geht es hier los, aber das ist Fakt.

 
Und eine Markenbindung != Reifenbindung - sofern man Marke = Reifenhersteller und Reifen = Reifenmodell in einer Dimension eines Herstellers setzt.
 
Evtl. kann ein 2014er Z1000 Fahrer das ja mal überprüfen und bestätigen ob es keine Reifenbindung gibt.

 

Für alle anderen Modelle gilt aus deinem BMVBS-Zitat Punkt 2 - bis die Reifenbindung ausgetragen werden darf (wurde bei meiner Z750 ein paar Jahre später bei der Dekra gemacht)

 

Punkt 3 habe ich erst ein Mal bei den Zetts gesehen, denn der MPR3 ist in 180/55 für die Z1000 (190/50) freigegeben

 

Und Punkt 4 ist ja wohl ein Witz. Als ob sich ein Reifenhersteller die Arbeit macht und Zubehörfelgen mit seinen Reifen testet. Und solange die Reifenhersteller keine Felgen selbst vertreiben wird das wohl auch so bleiben.


Tante Edit: Ich habe jemanden, der mir bestätigt, die Z1000 ab 14 hat eine Reifenbindung auf den Dunlop D214

 

gallery_1621_1339_26390.jpg

 

 

Kannst du mir jetzt erklären was nun richtig ist?

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Also ich habe eine 014er Probegefahren und die hatte keine Bindung eingetragen.

 

Was nicht bedeutet, dass spätere welche eingetragen haben. Wobei ich den Dunlop schrecklich finde.

 

Und du hast recht, das habe ich schlecht dargestellt.

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So die ersten Antworten kommen zurück :mail:  von Metzeler /Pirelli komisch ist stellt Metzeler auch Pirelli her :question:

 

Vielen Dank für das Interesse an unserem Produkt.

 

Die Reifentests für die Kawasaki Z 1000 (MY 2014) sind im 2. Quartal geplant. Bitte haben Sie noch etwas Geduld, da wir erst nach den abgeschlossen und positiven Testergebnissen die Reifen für Ihr Modell empfehlen und eine Reifenfreigabe erstellen können. Diese hinterlegen wir zeitnahe auf unsere Homepage unter http://www.metzeler.com/site/de/products/tyres-catalogue.html und http://www.pirelli.com/tyre/de/de/motorcycle/genericContent/fitment.html. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

So antwort von Bridgestone !!

 

Wir werden ihr Fahrzeug im Mai testen und danach eine Freigabe erstellen.

 

 

Kind regards,

Customer service department

Bridgestone-Logo.jpg

Bearbeitet von Der_Michel
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Also was bedeutet des jetzt ganz genau?

Wenn der Dunlop im Typenschein nicht explizit angeführt ist hat man keine Reifenbindung????

phobak53.jpg

 

Ist jetzt nur der Zulassungsschein! Aber da steht nur die Dimension! Ich denke des sollt so passen!

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Das ist ein österreichisches Zulassungspapier, gelle ?

Eine deutsche Zulassungsbescheinigung wäre jetzt auch noch interessant.

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