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IGNORED

Zulässiger Geräuschwert Z1000


Goody

Empfohlene Beiträge

Hallo,

 

Weshalb dürfen z.B. Ducs doppelt so laut sein

als z.B. meine Z1000SX?

In der Zul. Bescheinigung ist unter U.1 das zul.

Standgeräusch bei der unter U. 2 definierten Drehzahl

definiert.

Bei der Z1000SX finde ich 94dB bei 5000U/min,

bei der Duc 1199 Panigale 104dB

Damit darf die Duc doppelt so laut sein (10dB doppelte Lautstärke).

 

Um keine große Diskussionen loszutreten ist evtl.

folgende Frage sinnvoller.

 

Weshalb sind unterschiedliche Grenzwerte im Bereich der Bikes in EU zulässig? Leistung kann nicht

sein, wenn ich an die umgebauten 75PS Harleys oder auch evtl. besser vergleichbaren Diavel denke.

 

 

Noch was

Man könnte der Meinung sein ABE und Scheine dabei und ok bei Kontrollen, dem

war nicht so. Das wurde hier aber schon zu genüge diskutiert.

 

 

 

Gruß

 

Goody

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Die Grenzwerte sind für alle Bikes gleich, nämlich 80db Fahrgeräusch.

Das muss auch die Panigale einhalten. ;)

 

Für das von dir genannte Standgeräusch gibt es keine Grenzwerte.

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  • 3 Wochen später...

Doppelte Lautstärke --> Steigerung um 3dB ;) Sorry für's Klugscheißen, aber nur der Richtigkeit halber!

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Habe auch schon mal daran gedacht das die Unterschiede riesig sind.

Vielleicht kann jemand erklären wieso das so ist.

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Wie gesagt. Das Fahrgeräusch ist mit 80db als Grenzwert für alle gleich.

 

Um das zu erreichen wird eben bei machen Bikes mit einer Klappensteuerung, Elektronik, langer Übersetzung  usw. "getrickst".

 

Die Standgeräusch ist nur das Nebenprodukt. Da sind diese technischen Faktoren außer Kraft gesetzt.

 

 

Ich traue mich aber schon zu behaupten, dass bestimmte Hersteller nichts gegen hohe Standgeräuschwerte in den Papieren haben. Erspart bei der Überprüfung dem Besitzer und letztendlich dem Hersteller so manchen Ärger.

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Und man kann sich beim TÜV auch ein höheres Standgeräusch eintragen lassen.

Hab ich mit meiner Kilo Z von 05 mit der Laser X-Treme Anlage  auch machen lassen (von 94 auf 97dB).

Ging ganz einfach, der nette Kittelmensch wollte nur die Papiere von Laser sehen in denen das geänderte Standgeräusch steht  :thumbs_up:

 

Ja beantwortet nicht deine Frage aber hörte sich für mich so an als ob du mit den  :cop:  Ärger hattest...  :pfeif:

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Das Standgeräusch gibt der Hersteller an wie er es für richtig hält. Es gibt dafür keine gesetzlich einzuhaltenden Vorgaben.

 

Und dieses dient den Überwachungsorganen als Kontrollwert plus 5 dB.

 

So wie der Hersteller die Werte für den erhöhten Leerlauf und CO für die UMA (AU) festlegt, die dann in die SW der Messgeräte eingepflegt wird.

 

1000 SX , max 0,3 Vol/% bei 1.800 - 2.100 Umin

 

RSV 4, max 1,5 Vol/% bei 2.400. - 2.800 Umin

 

 

 

 

 

Einzig das Fahrgeräusch IST gesetzlich für alle geregelt.

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Ja sorry 3dB doppelte Lautstärke war natürlich richtig

 

Ok fralind, ist klar - danke

Bearbeitet von Goody
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muss unbedingt klugscheißen.

@Basco82 + goddy 

habt beide Recht, bei der physikalischen (messbare) Größe entsprechen 3db eine Verdopplung, Bei der gefühlten Lautstärke kann man als Faustformel 10db einer Verdopplung gleichsetzen.

Dobbel

:shock:  :shock:  :shock:

Quelle: in my brain irgendwann im Technikerstudium...

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  • 2 Wochen später...

Der Artikel ist etwas merkwürdig. Es geht um zu laute Motorräder und ein neues Messverfahren, das Fazit ist allerdings nicht, dass z.B. x% der Motorräder zu laut sind, sondern viele tödlich Unfälle von "rasenden Motorradfahren" verursacht werden

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