Dangermaus79 Geschrieben 12. September 2014 Teilen Geschrieben 12. September 2014 Hallo Brauche ich eigentlich eine ABE für den Auspuff, da er ja eine E-Nummer hat?? Wenn ja wo kann ich die bekommen vielleicht als Download. Bei meinem war leider keine dabei (ist auch nicht neu gewesen). Danke im Vorraus PS:bei Akrapovic HP Habe ich geschaut aber leider nix gefunden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast THE NAMELESS ONE Geschrieben 12. September 2014 Teilen Geschrieben 12. September 2014 (bearbeitet) Man benötigt schon seit 1997 keine ABE oder EG/BE mehr. Steht auch so in der STVZO. Die E-Nummer reicht völlg aus. Aber auf der Seite von akrapovic.de bzw akrapovic.com kann man doch die Genehmigung herunterladen! Geht einwandfrei. http://www.akrapovic.com/de/#!/motorrad/produkte?brandId=31&modelId=179&phaseId=1 Beispiel: http://az79640.vo.msecnd.net/akrapovicbppmultimedia/c23254883e354e1ebde89721ebb4184c.pdf Bearbeitet 12. September 2014 von THE NAMELESS ONE 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Dangermaus79 Geschrieben 12. September 2014 Autor Teilen Geschrieben 12. September 2014 hat sich damit erledigt. Danke Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Alex-Z1000 Geschrieben 12. September 2014 Teilen Geschrieben 12. September 2014 Man benötigt schon seit 1997 keine ABE oder EG/BE mehr. Steht auch so in der STVZO. Falsch, sind 2 verschiedene Dinge. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
s3th Geschrieben 12. September 2014 Teilen Geschrieben 12. September 2014 Bei uns in Österreich benötigt man bei einer Kontrolle zusätzlich zur E Nummer die ABE, sonst kann's ne Strafe geben. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast THE NAMELESS ONE Geschrieben 13. September 2014 Teilen Geschrieben 13. September 2014 Falsch, sind 2 verschiedene Dinge. Hast ja Recht , aber hier wird immer von einer ABE geschrieben, gemeint wird sicherlich aber die EG/BE! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Dragon84 Geschrieben 13. September 2014 Teilen Geschrieben 13. September 2014 Nur weil eine EG/BE Nummer auf dem Topf ist bedeutet das noch lange nicht das dieser Topf auch für das Fahrzeug zugelassen ist auf dem er montiert wurde. Ich hab immer noch die Papiere dabei damit mir bei den Kontrollen keiner auf den Sack gehen kann. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Bandit65 Geschrieben 13. September 2014 Teilen Geschrieben 13. September 2014 Das stimmt schon, aber die oder der Tüv müssen es einem nachweisen wofür der Auspuff genehmigt ist. Dafür ist die E-Prüfnummer ja schließlich da. Bei vielen Auspuffherstellern wie zB. Hurric, Shark oder Mivv, wird ja eine EG/BE schon garnicht mehr mitgeliefert. Und die Herren der sollten dies ja mittlerweile auch wissen, aber die Meisten wissen es halt nicht, oder wollen es nicht wissen. Das ist aber denen ihr Problem, nicht meins. Das sage ich denen auch bei jeder Kontrolle. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Alex-Z1000 Geschrieben 13. September 2014 Teilen Geschrieben 13. September 2014 Eine Karte mit dem Verwendungszweck mag helfen Diskussionen aus dem Weg zu gehen, aber erforderlich ist sie nicht und war sie auch nie. Warum soll was vom Käufer / Benutzer des besagten Bauteils verlangt werden was der Gesetzgeber nicht vorgesehen hat? Dieses Thema hatten wir schon zig mal, aber mehr wie auf die geltende Gesetzeslage kann man nicht hinweisen .... und die gibts ja schon etwas länger 97/24/EU Anhang 9Laut § 19 Absatz 2, StVZO, in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4, ist es nicht erforderlich, daß seitens des Inhabers der Betriebserlaubnis (Hersteller der Auspuffanlage) eine Kopie der Betriebserlaubnis bzw. eine Übereinstimmungsbescheinigung mitzuliefern ist, wenn die Auspuffanlagen mit Genehmigungszeichen gekennzeichnet sind.Damit steht dem Fahrzeughalter eine solche Unterlage nicht zur Verfügung. Demzufolge kann auch die Vorlage solcher Unterlagen nicht verlangt werden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast laxe Geschrieben 26. April 2016 Teilen Geschrieben 26. April 2016 (bearbeitet) Nabend interessiere mich für eine z800 die einen Akra Carbon Hexagonal ESD mit Klappensteuerung hat. Dazu gibt der verkäufer den originalen DB-Eater, einer mit größerem Durchmesser ist verbaut. ABE ist vorhanden. Muss der Akra im Fahrzeugschein eingetragen sein? Reicht es aus wenn ich einfach den orig. DB-Eater einbaue? Danke vorab Bearbeitet 26. April 2016 von laxe Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sparky0815 Geschrieben 26. April 2016 Teilen Geschrieben 26. April 2016 du hast den Thread gelesen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast laxe Geschrieben 26. April 2016 Teilen Geschrieben 26. April 2016 @sparky: ja aber genaue Antworten auf meine Fragen konnte ich nicht finden. Ich Versuchs mal selber: Solange der ESD eine E - Nummer hat und ich vorsichtshalber die ABE immer dabei habe kann mir niemand ans Leder? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
schorsch Geschrieben 27. April 2016 Teilen Geschrieben 27. April 2016 Man kann es wie in einer Gebetsmühle predigen, eine E-Nummer auf dem Topf reicht aus. Man muß keine ABE mit sich führen. Voraussetzung ist natürlich, daß herstellerseitig der Topf für das Mopped freigegeben ist und die E-Nummer einen Bezug zum Fahrzeugtyp hat. Eine Karte mit dem Verwendungszweck mag helfen Diskussionen aus dem Weg zu gehen, aber erforderlich ist sie nicht und war sie auch nie. Warum soll was vom Käufer / Benutzer des besagten Bauteils verlangt werden was der Gesetzgeber nicht vorgesehen hat? Dieses Thema hatten wir schon zig mal, aber mehr wie auf die geltende Gesetzeslage kann man nicht hinweisen .... und die gibts ja schon etwas länger 97/24/EU Anhang 9Laut § 19 Absatz 2, StVZO, in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4, ist es nicht erforderlich, daß seitens des Inhabers der Betriebserlaubnis (Hersteller der Auspuffanlage) eine Kopie der Betriebserlaubnis bzw. eine Übereinstimmungsbescheinigung mitzuliefern ist, wenn die Auspuffanlagen mit Genehmigungszeichen gekennzeichnet sind.Damit steht dem Fahrzeughalter eine solche Unterlage nicht zur Verfügung. Demzufolge kann auch die Vorlage solcher Unterlagen nicht verlangt werden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast laxe Geschrieben 27. April 2016 Teilen Geschrieben 27. April 2016 Alles klar danke Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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