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IGNORED

Euro 4 - Euro 5 - Euro 5b


Frank

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Von Kawasaki weis ich, das alle auslaufenden Bikes mit EUR3 unter die Sonderregelung fallen.

Zitat aus den IVM News: " Für alle anderen wie für die großen Hersteller gibt es daneben noch eine Hintertür, weil: keine Norm ohne Ausnahmeregelungen. Die Hersteller haben die Möglichkeit, beim Kraftfahrt-Bundesamt eine spezielle Ausnahmegenehmigung zu beantragen, die sogenannte „auslaufende Serie“. Unter ihr können die Motorradfabrikanten – egal ob große oder kleine – 2017 und sogar 2018 noch Euro 3-Modelle verkaufen. Aber nicht unendlich viele. Pro Typ dürfen das zehn Prozent der Neuzulassungen aus den Jahren 2015 und 2016 sein. Falls diese Summe kleiner als 100 Stück ausfällt, kann auf ebenjene 100 Stück aufgerundet werden. "

 

Und das sind theoretisch nach der Regelung noch jede Menge Euro3 Bikes die Kawasaki in aller Ruhe verkaufen kann. Alleine von den Motorrädern die unter 1000x verkauft wurden und das sind alle bis auf die Er6 und Z800, jeweils bis zu 100St.

 

Also nicht wundern, wenn noch ein buntes Sammelsurium aus nagelneuen Z300, Er6, Z800, Z1000, SX, ZX6R, Vulcans, usw. bei den Händlern steht. Grade die Moppeds ohne Nachfolger, wie die ZX6R muss und wird Kawa deswegen nicht halb verschenken.

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  • 3 Wochen später...
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  • 1 Monat später...

Von BOS noch etwas zum lesen bzgl. der Euro 4 wo auch auf die Gangwahl eingegangen wird. Liest sich ab und an etwas seltsam da der Goggle Übersetzer bemüht wurde. Im Original siehe http://www.bos-exhausts.company/

 

Teil 1. https://translate.google.de/translate?hl=de&sl=en&u=http://www.bos-exhausts.company/&prev=search

 

für Teil 2 dann unten auf - Lesen sie mehr über den Kompletten Test - gehen.

Bearbeitet von Alex-Z1000
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Da wird eh noch einiges auf uns zu kommen ..... EURO 5 ist ja schon da und soll 2020 für alle Fahrzeuge gelten.

Vermute mal das einige Hersteller das "Handtuch" werfen und diese Entwicklung nicht mehr tragen wollen oder können.

 

Irgend wann werden sie die KFZ Steuererhebung von der EURO Norm abhängig machen wie beim PKW Bereich ..... dann wird es mal wieder teurer werden für die dann etwas älteren Mopi´s

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Der Weg zur Euro 4 war für die meisten Moppeds der großen Hersteller ja scheinbar locker zu nehmen.

 

Auf der Strecke bleiben eher so Nischenhersteller, die die Weiterentwicklung finanziell und von den techn. Möglichkeiten her nicht mehr stemmen können.

 

Ich seh's bei uns in der Bahntechnik. Die aktuellen EU-Normen für große Bahn-Dieselmotoren schaffen grade noch MTU und evtl Caterpiller. Der Rest hat den Anschluß verpasst und dann meist für immer. Die Entwicklungen kosten ein Schweinegeld und ohne Großauftrag im Nacken investiert keiner der Hersteller so ins Blaue rein.

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  • 4 Wochen später...

Klappensysteme scheinen auch in Euro 4 noch Konjunktur zu haben. Siehe Schnittbild vom 2017er Aprilia RSV4 Auspuff. Scheint so eine Art Bypass System zu sein. Dazu ein waschechter Absorptionsdämpfer.

if4gol42.jpg

tabd8s3n.jpg

 

 

Auch Honda hat bei der 2017er Fireblade was konstruiert.

hd2iz6gr.jpg

 

Bilder von 1000PS.de

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Wenn keine Testzyklus-Erkennung verbaut ist sind die Klappen nach wie vor legal. Bei der Aprilia ist im Fahrbericht bei MOTORRAD im Text bei den Bildern aufgeführt das bei 5500 U/min die Klappe öffnet. Bei der langen Übersetzung wird bei der Prüfung nach Euro 4 (Ganggewichtung,Bezugsbeschleunigung, etc.) die genannte Drehzahl vermutlich nicht mal ansatzweise angekratzt.

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  • 2 Monate später...

Mal ein Einwurf in die Runde.

 

Kawasaki unterbietet ja offensichtlich die neuen Geräuschgrenzwerte unter Euro 4 locker.

Die Z650 hat 72db, Z900 und Z1000 74db Fahrgeräusch eingetragen. Grenzwert sind 77db.

Also könnten die Dinger auch lauter sein.

 

Wie ist das bei der Homologation und Nachmessung von Nachrüstanlagen? Zählt der Grenzwert, oder der eingetragene Wert?

 

Unter Euro 3 war das keine große Diskussion. Da war man eh immer knapp dran am Grenzwert von 80db.

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Bei einem Auspuff mit EG-BE bezieht sich der zulässige Geräuschpegel immer auf den Serienwert wo eingetragen ist für das Fahrzeug wo er eine Zulassung erhalten hat.

 

Bei einem Auspuff mit Gutachten kann man den maximalen Fahrgeräuschwert anheben welcher dann Baujahr und Abgasnorm abhängig ist.

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Zum Thema entfernbarer DB Killer an Euro 4 zugelassenen Motorrädern (diese müssen nach Euro 4 so verbaut sein, dass ein einfaches Entfernen ohne Zerstörung nicht mehr möglich ist) hier die Aussage der ADAC Rechtsabteilung:

"[...]

 

Die Manipulation von Auspuffanlagen, egal ob Serie oder vom Zubehörmarkt, soll überdies erheblich erschwert werden. Das Entfernen des dB-Eater wird dann kaum noch ohne Zerstörung des Schalldämpfers möglich sein.

Achten Sie beim Kauf eines Sportschalldämpfers für Ihr Motorrad daher stets darauf, dass die entsprechenden Bescheinigungen beigelegt sind. Hierzu gehören insbesondere die ABE und ein Gutachten für Fahrzeugteile. Diese beiden Nachweise sind in der Regel nur dann zugänglich, wenn der Sportschalldämpfer mit dem entsprechenden dB-Eater versehen ist. Das Teilegutachten müssen Sie bei TÜV, DEKRA und Co. vorzeigen um die Änderung an Ihrem Fahrzeug abnehmen zu lassen. Der Prüfer untersucht das Bauteil hinsichtlich der korrekten Anbringung am Fahrzeug und der korrekten Funktionsweise. Erst ein Prüfzeugnis bescheinigt Ihnen, dass alle Änderungen rechtskonform gestaltet sind.

Im Zubehör angebotene Schalldämpfer mit entfernbaren dB-Eater sind in aller Regel nur für die “alten“ Motorräder/ Modelle zulässig, die EG-Genehmigung muss zu Ihrem Motorrad passen. Aus unserer Sicht dürfen diese Systeme nicht zu Euro 4 Motorräder genehmigt sein.

[...]

"

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Mal ein Einwurf in die Runde.

 

Kawasaki unterbietet ja offensichtlich die neuen Geräuschgrenzwerte unter Euro 4 locker.

Die Z650 hat 72db, Z900 und Z1000 74db Fahrgeräusch eingetragen. Grenzwert sind 77db.

Also könnten die Dinger auch lauter sein.

 

 

Hi,

 

Ist nicht ganz richtig mit den 74 dB die du geschrieben hast. Bei mir steht was anderes.

 

Was versteht man unter Fahrgeräusch? Auf dem Aufkleber der auf der Schwinge der Z900 dran ist steht. Im vierten Gang bei 39km/h dürfen es 78,6 dB sein. Im Stand bei 4750 U/min dürfen es 91dB sein.

Während der Fahrt geht es sowieso nicht zu messen zumindestens nicht von der Polizei. Also kommt sowieso nur das Standgeräusch in Frage.

In der EU Übereinstimmungsbescheinigung steht Fahrgeräusch 74,2dB.Standgeräusch stimmt mit dem Aufkleber überein.

Was ist denn nun Richtig? Das was auf dem Aufkleber steht oder die EU-Bescheinigung. Sind ja doch über 4dB was das Fahrgeräusch betrifft.

 

Kann da jemand was richtig stellen auf was ich mich da berufen kann?

 

hgs32b5z.jpg

 

gydv2d4g.jpg

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Die 74db in der Übereinstimmungserklärung ist der amtliche Wert fürs Fahrgeräusch nach dem neuen Euro 4,Testzyklus. Sehr aufwändig mit dem Durchbeschleunigen in mehreren Gängen und nicht so ohne weiteres auf die schnelle nachprüfbar. Grenzwert 77db

 

Das Fahrgeräusch auf dem Typenschild ist m.W. gedacht, dass man einen Referenzwert hat, denn man neben dem Standgeräusch auch einfach nachprüfen kann. Wahrscheinlich gibts da einen einfachen Testaufbau für Den TÜV oder die Dekra.

 

Hat ja oft den Fall gegeben, dass das Standgeräusch in der Toleranz liegt, aber das Fahrgeräusch trotzdem zu hoch ist.

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Danke für die Antwort. So hab ich mir das auch in etwa vorgestellt.

 

 

Gesendet von iPhone mit Tapatalk Pro

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Wobei man sagen muss das die Grenzwerte der Schallpegel von den Bikes in 3 Klassen eingeteilt sind welche sich aus dem Leistungs-Masse-Verhältnis (PMR) ergeben. Sprich nicht jedes Bike darf maximal 77 db(A) rauspressen. 

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