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Kennzeichenhalter an der Schwinge


Gast Traxxon

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Moin,

ich hab auf der Website von Accessdesign.fr einen Kennzeichenhalter für die Montage an der rechten Schwinge gefunden. Damit kriegt die Z was von der Brutale von MV Agusta (die das Teil serienmäßig dran hat).

 

http://www.z1000-forum.de/uploads/imgs/forums_1460291083__accessdesign-kennzeichenhalter.jpg

forums_1460291083__accessdesign-kennzeic

 

Nun folgendes Problem - wer hat ne Idee?!

Die Franzosen verticken das Teil ohne ABE für Deutschland. Der Schrauber in meiner Werkstatt meint: kannste vergessen, dass das genehmigt wird (warum, kann er mir aber auch ned sagen). Also lass ich mich davon erstmal nicht entmutigen. Nur: was und wie ist jetzt vorzugehen?

 

Klar, dranschrauben und nichts drum geben - hält aber im Zweifel nur bis zur nächsten Kontrolle bzw. TÜV-Vorstellung. Dafür ist mir die Kohle zu schade. Also den offiziellen Weg einschlagen. Gutachten, was auch immer und dann eintragen lassen.

 

Muss ich jetzt erst zum Verkehrsamt und fragen, wenn ja: wen da? Oder gehts erstmal zum TÜV und die sagen: geht oder geht nicht?!

Ich steh da ne Runde aufm Schlauch...

 

Danke für Eure Anregung dazu.

 

Gruß aus HH,

Jay

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Für Kennzeichenhalter braucht man keine ABE.

Solange die maßlichen Vorgaben und Beleuchtung eingehalten werden und das vernünftig befestigt ist,

hat da niemand was gegen einzuwenden.

 

Du meinst das hier ?

 

http://www.accessdesign.fr/epages/box2212.sf/fr_FR/?ObjectPath=/Shops/box2212/Products/SPLRK004

 

 

Das wär mir das Geld nicht wert, schon gar net die Optik von dem Trumm :shock:

Bearbeitet von ride on
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Schlimmer geht immer, und dann hast du noch das ganze Gerödel mit der Kennzeichenbeleuchtung. Ich bevorzuge die klassische Variante

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Gibts da auch Bilder von links? Auf der Seite ist ja nur von rechts und hinten.

Interessant ist das ganze ja schon mal abgesehen von Preis und Optik.

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Wenn man sich jetzt noch das höhere deutsche Kennzeichen vorstellt, wird die Optik noch mal anders und zwar nicht zum Vorteil.

Mir persönlich gefällt die Kennzeichenlösung sowieso überhaupt nicht. Muss es auch nicht.

Würde mich aber wundern, wenn so eine massive Veränderung Genehmigungsfrei ist. Hat ja nichts mit einem normalem Kennz. Halter Umbau zu tun.

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Danke für Eure Meinung dazu. Ich wollt was anderes machen, als die üblichen Kurzversionen, wo das Kennzeichen direkt am Heck klebt. Das ist mir schon zu häufig verbaut. Und ja, es ist n Klopper - bei der Brutale800 sieht das ein bisschen eleganter aus.

 

Dennoch: Eintragungspflichtig oder nicht? Ich glaube kaum, dass dass ich mir das Ding einfach so ans Bike schrauben darf... du musst ja schon bei nem Supersportler für n bescheuertes nicht-serienmäßiges Windschild ne Genehmigung haben. Wen frag' ich denn?

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Mach nen Ausdruck davon, geh zu deinem TÜV und frag da freundlich nach, ob du den Halter eintragen lassen musst oder nicht. Kostet fast nix (ausser die Druckkosten und die Zeit).

 

P.S. Geschmäcker sind ja zum Glück verschieden. Ich würde evtl. bei der SX so ein ähnliches Teil anbauen, damit ich mit dem Koffersystem und den Blinkern keine Probleme hätte.

Bearbeitet von Bahlim
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Die seitlichen Kennzeichenhalter welche meistens bei der Chopperfraktion verbaut werden haben wenn sie mit Zulassung sind eine ABE (wo der Fahrzeugtyp aufgeführt ist, eh klar) oder ein TÜV Gutachten zum eintragen. Da die Befestigung des Bauteils einer der Knackpunkte ist würde an den TÜV Süd oder TÜV Nord mal eine Anfrage via E-Mail machen was die dazu sagen.

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An einer Harley schaut so ein Kennzeichenhalter bestimmt gut aus,

aber an der KAWA nicht.............

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Freigängigkeit am Reifen ist sicher auch ein Thema. Deswegen brauchen wahrscheinlich auch die Bodystyle Radabdeckungen eine ABE.

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Es gibt genug Fighter Fahrer die so etwas selber bauen oder gar nen seitlichen ..von daher ists immer ne Auslegungssache des Tüvers ob oder ob nicht  ...

 

Lass es lieber ,da es einfach nur zum  :kotz:  :kotz:  :kotz: aussieht 

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  • 2 Wochen später...

So... nun ist das Thema für mich auch Tot: TÜV wills erst freigeben, wenn ihm ein Teilegutachten vorliegt (ich dachte immer, das machen die im Zweifel gegen Geld, aber gut). Und der Landesbetrieb Verkehr verweist an den TÜV. Da die Franzosen eben kein Gutachten bzw. ABE für Deutschland erstellt haben, hat es sich damit jetzt ohnehin erledigt.

 

Dann gibt's - wie offenbar hier in der Mehrheit auch als "stylischer" empfunden wird - die Kurzversion unter der Heckleuchte.

Bearbeitet von Traxxon
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