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IGNORED

Angeblich Heckumbau, deshalb Bußgeld und 1 Punkt


Gast btronic

Empfohlene Beiträge

Hallo liebe Forengemeinde,

 

ich wurde letztens angehalten und es wurde der fehlende Ruckstrahler bemängelt. Zusätzlich befand der Polizist, dass nicht das originale Rücklicht eingebaut sei. Tatsächlich ist ein LED-Rücklicht verbaut. Ich hab das Mopped aber so 2014 gebraucht vom Händler gekauft. Es sind auch keine Papiere über Umbauten mitgegeben worden, da lediglich ein anderer Kennzeichenhalter verbaut war. Nach Sichtung mehrerer Bilder eines Hecks der ZRT00D musste ich feststellen, dass fast überall LED-Rückleuchten zu sehen waren. Hat jemand Bilder vom originalen Rücklicht?

Ich hab mal ein Bild von meinem Rücklicht angehängt. Ist das ein originales?

Es wär schön, wenn Ihr helfen könntet. Die Sache liegt derzeit beim Anwalt und der kennt sich da auch nicht so aus bzw. hat mich nach Papieren gefragt, die beweisen, dass das schon beim Kauf so war.

 

Ganz lieben Dank   

 

http://www.z1000-forum.de/uploads/imgs/forums_1476652654__rl_zrt00d.jpg

http://www.z1000-forum.de/uploads/imgs/forums_1476652605__rl_zrt00d_1.jpg

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Den einen Punkt kannst auch nur für den fehlenden Rückstrahler kassieren.

Hört sich zwar doof an, weil die meisten Beamten nur die kleinst mögliche Strafe kassieren aber möglich ist es. 

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Das ist das Originale.

Lässt sich aber auch leicht feststellen, es steht auch daruf.

 

Für was hast du denn den Punkt bekommen?

Ein fehlender Rückstrahler kostet 15€ Verwarngeld :verwirrt:

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Generell kann nach § 53 StvZO ausgelegt werden und kostet 15,- (222.5 BKatV)

Bei uns herunten sind sie auf den typischen Bikerstrecken so nett und nutzen ein "abstraktes Gefährdungsdelikt", womit eine wesentliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit nach § 30 StvZO konstruiert wird.

Man könnte ja in die Dunkelheit geraten und es könnte ja das Rücklicht ausfall und schon ist man beim beliebten § 214. BKatV, mit dem damals auch fehlende Eater bestraft wurden. Und schon bist bei nem Punkt und ca. 100,- Strafe. Das Nummernschildern mittlerweile ohne Ende reflektieren interessiert leider niemanden.

Also schnell reagieren und behaupten den haben man grad erst verloren, weil bei Fahrtbeginn war er noch da.

 

In Italien würden sie einem wohl wieder die Weiterfahrt untersagen.

Bearbeitet von DerZombie
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Danke für eure Antworten. Ich bekam einen Mängelzettel und hab da auch sofort nen RS angebaut. Ja die Argumentation der "Rennleitung" war eben genau die wie Zombie beschrieb. Ich hoffe, der Anwalt kann die "erhebliche Gefährdung der Verkehrssicherheit" entkräften und auf § 53 StvZO abstellen.

 

Bin schon wieder beruhigter, ob des angeblichen RL-Umbaus.

 

Guts Nächtle

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Selbst wenn das Rücklicht kein Original sein sollte,

solange es eine Zulassung (E-Kennzeichnung hat) und macht was es muss,

kann man da ja nix bemängeln. Ein Blick auf das Rücklicht hätte genügt um den

Vorwurf zu entkräften.

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Also ein Kollege von mir wurde auch mit fehlendem Rückstrahler angehalten. Es hieß das der fehlende Rückstrahler sein "Leben retten" könnte wenn im dunkeln sein Rücklicht ausfallen würde, da man ihn wenigstenz durch einen Rückstrahler wahrnehmen würde. 

Ende vom Lied war das er 120€ und 1 Punkt bekommen hat da dies eine Sicherheitstechnische Einrichtung ist die bei ihm gefehlt hat.

 

Total beknackt aber so sind die Gesetze... wenn man dafür 15 Euro Verwarnungsgeld bekommt dann hatten die Blau Weißen vielleicht nen guten Tag. Bei uns stellen die sich wegen jedem scheiß an. :cop:

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Frag mich nur, warum es dann überhaupt die 15 € Verwarnungen gibt, wenn gleich die Maximalstrafe von wegen Sicherheit angewandt wird.

Ich denke, da stecken so Anti Motorrad Dienstanweisungen dahinter.

 

Ob bei Beleuchtungsmängeln bei landwirtschaftlichen Nutzfahrzeugen wohl mit der gleichen Härte und Sorgfalt vorgegangen wird?

Bei dem was da auf unseren Straßen so rumfährt, darf man es bezweifeln.

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... naja. Ich erinnere mich da noch an Fragen aus der Führerscheinprüfung, wo darauf hingewiesen wird, dass man bei Traktoren und Anhängern stets mit Bremsen und Abbiegen gerechnet werden muss, ohne dass man die Lichter sehen würde, da diese oft durch Schmutz der Feldarbeit verdeckt sein könnten...

 

Die Regeln sind wohl bei allen die Selben, aber die Anwendung der Regeln eine Andere.

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Das E-Teichen samt Nr. ist drauf.

Man muss nur genau hinsehen :golly:

 

Und zwar da

 

rcklichtxn1aysiwk5.jpg

 

Das Strafmaß ist reine willkür.

Am hellichten Tag besteht keine unmittelbare Gefährdung durch den Fehlenden Rückstrahler.

Am Abend oder Nachts sieht das dann wieder anders aus.

 

Das Nummernschild reflektiert zwar auch, aber eben nicht rot.

 

Ich hab schon einige so diskussionen am Strassenrand hinter mir,

immer ruhig und sachlich bleiben hilft, auch wenn es schwer fällt,

und man kann auch vor Ort den BKatV ab Handy einsehen.

Und ruhig auf §5 Polizeigesetz verweisen, mit dem Hinweis da man das Strafmaß

überzogen findet und Einspruch dagegen einlegen wird.

Den meisten :cop: ist ein erscheinen bei Gericht das dann doch nicht Wert :pfeif:

Bearbeitet von ride on
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Das kann man dann gleich mal für die Seitenreflektoren ab Euro IV vormerken. Da wirds sicher auch einige Uniformierte geben, die ganz wild drauf sind, beim Fehlen dieser Teile einem die Höchststrafe reinzudrücken. Eine neue zusätzliche Spielwiese tut sich da auf und das beide Reflektoren am demontierten Kennzeichenhalter hängen, oder verloren sind, klingt auch irgendwie blöd. ;)

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...aber im Raum Nürnberg fällt man beim radeln MIT Licht auf, da ja fast alle OHNE Licht fahren,

man ist das alles gagga.

Bearbeitet von SpikeZ
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