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IGNORED

Braucht es noch Reifenfreigaben für die Euro4 Modelle?


Frank

Empfohlene Beiträge

Anscheinend ist bei den neuen Kawas keine Reifenbindung mehr in den Papieren eingetragen.

Bedeutet das freie Reifenwahl, sofern die Größe passt?

Oder sind es zukünftig die Reifenhersteller diejenigen, die eine Freigabe erwirken?

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Wenn nix in den Papieren steht, hast freie Reifenwahl.

Und brauchst auch keine andere Papiere, Freigaben bzw Unbedenklichkeitsbescheinigung mitführen.

 

Trotz alledem kann ein Reifenhersteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erstellen, wenn er möchte.

Heißt dann nur, dass der Reifen auf der Maschine getestet wurde.

 

Gesendet von meinem SGP612 mit Tapatalk

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Wenn nix in den Papieren steht, hast freie Reifenwahl.

Und brauchst auch keine andere Papiere, Freigaben bzw Unbedenklichkeitsbescheinigung mitführen.

 

Trotz alledem kann ein Reifenhersteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erstellen, wenn er möchte.

Heißt dann nur, dass der Reifen auf der Maschine getestet wurde.

 

Gesendet von meinem SGP612 mit Tapatalk

Genau und sehr Gut beschrieben.

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Klingt gut. Kann gar nicht glauben, dass Kawasaki den Schritt freiwillig gegangen ist. Die bevorzugen sonst ja die Hosenträger+Gürtel Lösung.

Ist das wirkich bei allen neuen Modellen so, z.B. auch die Z1000 ab 2017?

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  • 6 Monate später...

Ist ohne Reifenbindung eigentlich auch eine Mischbereifung erlaubt? Zum Beispiel vorne Metzeler M7RR und hinten Roadtec 01. (Betrifft jetzt nicht direkt Kawa, sondern KTM)

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Mischbereifung ist nur dann erlaubt wenn es in der Freigabe vom Reifenhersteller steht.

z.B bei Michelin .... man kann vorne den Pilot Sport fahren und hinten den Pilot Sport 2CT oder den Pilot 3  usw. (oder umgekehrt)  

 

Eine Mischung von verschiedenen Herstellern ist vor wie nach nicht zulässig außer es steht klar und deutlich in der Freigabe die du ja bei dir zu führen hast.

Bearbeitet von ZX9R-treiber
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Sag ich doch .... alles Erlaubt so lange eine gültige Freigabe für Deutschland vom Reifenhersteller vor liegt und zum Motorrad passt.

 

Ohne gültige Freigabe läuft da nix.

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Wo liest du das?
​Ich lese in der Mitte des Dokuments diesen Fett markierten Satz: "Bei Fahrzeugen ohne eine Reifenfabrikatsbindung bestehen keine Einschränkungen"
​Es wird lediglich darauf hingewiesen, dass man aus Sicherheitsaspekten trotzdem Reifen mit Freigabe fahren sollte, um keine Überraschung zu Erleben.
​Rein rechtlich darfst du also fahren was du willst, wenn keine Reifenbindung in den CoC-Papiern steht.

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Wird -wenn keine Reifenfabrikatsbindung vorliegt- gehandhabt wie bei den PKW´s und ist vom Gesetzgeber nicht verboten. Einzige Ausnahme: Mischung (sofern überhaupt im Angebot) von Diagonal- und Radialreifen. Das ist auch was der Gesetzgeber unter Mischbereifung versteht. Beim Bike verschiedene Hersteller und Profile zu mischen wird der Sicherheit und Fahrdynamik nicht zuträglich sein.

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Underdog .....

 

Das stimmt natürlich und steht da auch klar und deutlich !!!

 

Bin von mir (halt gesunder Menschenverstand wie ich meine) aus gegangen da ich nie Reifen ohne Freigabe fahren würde. Die haben den Vorteil das sie bereits auf dem Motorradtype getestet wurden und somit keine all zu bösen Überraschungen entstehen können.

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  • 4 Wochen später...

Guten Abend zusammen,

 

ich bin mir jetzt etwas unsicher aber der ADAC sagt das wenn auch nur eine Empfehlung im Handbuch steht,

eine Freigabe "vorgeschrieben" ist seite2 1.2 (siehe Link). Und in der Kawa Anleitung steht als Reifenempfelung zwar nicht verbindlich? (Auslegungssache) der Dunlup...und an der Schwinge natürlich.

 

https://www.google.de/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.adac.de/_mmm/pdf/Reifenfreigaben_Motorrad_794KB_29840.pdf&ved=0ahUKEwj-hMLKhrzXAhXKWhoKHd3hD2MQFggrMAI&usg=AOvVaw0bAdbyCF5N5NOCrcoouB1p

 

unten schreiben Sie wieder wenn im Schein nichts eingetragen ist hätte man freie Reifenwahl.

Was den nun?

Bei Mopedreifen empfehlen Sie auch nur Freigegebene reifen dazu ein Schönes Video:

 

 

Kann es sein das wie im Video von Bodo geschildert, es hier, gerade wenn es zu einem richtigen Unfall kommt mit Staatsanwaltschaft usw. es gar keine Höchstrichterliche Rechtsprechung gibt? Klar bei einer Kontrolle oder beim TÜV alles kein Problem da ja nichts im Schein steht aber wenn die Kacke mal richtig am Dampfen ist... Die haben mit mehreren Fachanwaltskanzleien gesprochen und sind zu keinem eindeutigen Ergebniss gekommen, was eine eventuelle Haftungsfrage angeht.

Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen..kann einer von euch mehr sagen?

 

Gruß

Bearbeitet von KawaZett
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1.3. Absatz 1 sagt alles aus.

 

Das mit dem Handbuch vergiss wieder, da dieses keine Bedeutung hat sondern rein das was in den Fahrzeugpapieren steht. Sprich Zulassungsbescheinigung Teil I und II und das CoC- Dokument.

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