Gast Anonymous Geschrieben 7. Februar 2004 Teilen Geschrieben 7. Februar 2004 Quote: Gerry schrieb am 01.02.2004 21:30 Soundvideo @Theo: Gerry hat die Soundprobe ins Netz gestellt.@fenrir: Mann, das ist heftig! Ich habe bisher die Erfahrung gemacht, unauffällig ist streßfrei !!! Kenne aber ein paar Leute, die ordentlich Rabbatz auf der Straße machen. Aber riesen Terror gab´s bisher noch nicht, ein paar mal "Mecker von Eckhardt", aber beschlagnahmt wurde meines Wissens nach schon lange keine mehr... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Anonymous Geschrieben 7. Februar 2004 Teilen Geschrieben 7. Februar 2004 @neocharlie glaube Theo wollte die Soundprobe von einer Racing Anlage haben und das Soundvideo ist von einer mit ABE . Matze Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Anonymous Geschrieben 8. Februar 2004 Teilen Geschrieben 8. Februar 2004 @Matze: Wenigstens Du verstehst mich ! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Anonymous Geschrieben 9. Februar 2004 Teilen Geschrieben 9. Februar 2004 Oh, da habe ich doch glatt was durcheinander gebracht... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Hicks Geschrieben 11. Februar 2004 Teilen Geschrieben 11. Februar 2004 Kannst ja nix dafür. Mich hat der wahnsinnig geile Klang auch erst ganz verrückt gemacht. Der Unterschied ist wirklich enorm. Klingt in meinen Ohren ein wenig nach den alten Guzzis. Ich kann nur hoffen das da auch bald ne Version für meine Z750 kommt. Den Klang will und kann ich nicht missen. Oh man Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Anonymous Geschrieben 24. Februar 2004 Teilen Geschrieben 24. Februar 2004 Hab meine gestern bekommen und gleich montiert. Das eine Rohr ging etwas schwer drauf aber sonst sag ich euch nur geil das Teil . Würde gern mal eine Probefahrt machen aber ohne Räder , hoffentlich ist die Kiste bald fertig und es wird April, hab jetzt keine Zeit mehr, muß nochmal an die Z und mir den geilen Klang reinziehen . Matze Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Anonymous Geschrieben 20. April 2004 Teilen Geschrieben 20. April 2004 Wie lange habt ihr so auf eure anlage gewartet? Habe mir letzte woche auch eine bestellt aber bis jetzt noch keine info wann sie kommen soll! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Anonymous Geschrieben 21. April 2004 Teilen Geschrieben 21. April 2004 @ Red Z ....Ich habe mal meine Beziehungen spielen lasse und den Jungs den Hinweis gegeben die sollen dich ein bisschen Zappeln lassen, wenn hier in Berlin einer mit seiner Z krach macht bin ich das gruß Blackghost Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Anonymous Geschrieben 21. April 2004 Teilen Geschrieben 21. April 2004 @Blackghost Na schönen dank auch! Und ich dachte immer du bist nen netter! Die macht doch keinen Krach!!! Also bidde bidde mach das ich sie bekommt! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast exicuter Geschrieben 21. April 2004 Teilen Geschrieben 21. April 2004 @Blackghost Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
RalfZ Geschrieben 21. April 2004 Teilen Geschrieben 21. April 2004 Mahlzeit, bin eben erst hierdrauf gestossen. In der Tat ist es so, dass nur ein Fahrzeug mit dem Straftaten begangen, bzw, welches als komplett oder in Teilen als gestohlen gemeldet wurde "beschlagnahmt" werden kann. Es gibt da auch ein mittlerweile beruehmtes Papier wo dies auch so beschrieben ist. Ebenso ist aber Tatsache, dass den meisten Polizisten eben dieses Papier grad mal am Hintern vorbeigeht. Die kontern naemlich dann mit dem Polizei-Aufgabengesetz sowie der Gefahrenabwehr im oeffentlichen Stassenverkehr. In einer derartig aufgeheizten Situation ist unsereins grundasetzlich immer am kuerzeren Hebel. Wie schon gesagt, der Bocjk kann NICHT beschlagnahmt werden hoechstens die Abgasanlage/Schalldaempfer sichergestellt. Da besteht schon ein Unterschied. In meinen bisher 25 Jahren Moppedzeit habe ich gute Erfahrungen mit folgender Vorgehensweise gemacht: (Racing)Bruelltuete ohne ABE drauf. Nur wenn die Luft rein ist das Gas ordentlich aufziehen. In der Stadt auesserste zurueckhaltung !. Immer dran denken, Deine Kinder sind vielleicht auch gerade eingeschlafen. Wenn Kontrolle, dann volle Kooperation mit der Exekutive! Kommt immer gut. ggf. sofort zugeben das es ne Tuete ohne ABE ist, und reuig zeigen. Auf keinen Fall dicke Fresse und rumpalavern. Im schlimmsten Fall wird dann die Tuete sichergestellt, also immer etwas Werkzeuch dabeihaben. Dann zuhause anrufen und das passende EG-BE- Rohr vorbeibringenlassen. Das einzige was mich richtig aergert sind halt die 3 Puenktchen. Gruss, Ralf Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast fenrir Geschrieben 21. April 2004 Teilen Geschrieben 21. April 2004 Hier was interessantes: von Geräuschgrenzwerten und Schalldämpfern... -------------------------------------------------------------------------------- Da immer wieder nach Zubehör-Auspuffanlagen und deren Eintragungsfähigkeit gefragt wird, möchte ich auf dieser Seite Artikel aus diversen Zeitschriften zu diesem Thema wiedergeben. Ich hoffe dadurch einige der Fragen klären zu können. -------------------------------------------------------------------------------- (BIKERS live! 3/1994) Frank-Albert Illg 'Das TÜV-Buch Motorrad' Übersichtstabelle zu Fahrgeräuschgrenzwerten Art des Fahrzeugs bei der Zulassung des KFZ in der Zeit (höchstzulässiges Fahrgeräusch in DIN-Phon / dB(A)) bis 14.09.1953 vom 14.09.1953 bis 20.05.1956 vom 21.05.1956 bis 31.12.1956 vom 01.01.1957 bis 31.12.1958 vom 01.01.1958 bis 12.09.1966 vom 13.09.1966 bis 30.09.1983 vom 01.10.1983 bis 30.09.1990 vom 01.10.1990 bis 30.09.1995 vom 01.10.1995 bis ? Krafträder bis 250ccm 88 85 82 80 80 84 86 82 80 über 250ccm 90 87 84 82 82 84 86 82 80 Zweitakter 90 85 82 80 80 84 86 82 80 zum Verständnis der Tabelle: - bis 1966 wurde in DIN-Phon gemessen - 1958, 1983, 1990 änderte sich das Meßverfahren, daher scheinen jüngere Fahrzeuge lauter sein zu dürfen... Messverfahren: bis 12.09.1966: DIN bis 30.09.1983: Nationale Richtlinie (Rili) bis 30.11.1984: EG bis 30.09.1990: Anlage XX StVZO seit 01.10.1990: EG und Anlage XX StVZO Neue Grenzwerte sind mir leider nicht bekannt. -------------------------------------------------------------------------------- Wann trat welche Änderung in Kraft? Anzuwendende Geräuschrichtlinien für das erstmalige Inverkehrbringen: 14.09.1953: Rili v. 14.09.1953 01.01.1959: Rili v. 14.07.1958 13.09.1966: Rili v. 13.09.1966 01.10.1983: Rili v. 07.11.1980 01.12.1984: Anlage XX jeweils Fassung der RL 78/1015/EWG: 01.10.1988: RL 87/56/EWG 01.04.1994: RL 89/235/EWG -------------------------------------------------------------------------------- Standgeräusch Für das Standgeräusch existieren keine Grenzwerte. Es wird nur gemessen und eingetragen. Bis 07.11.1980 wurde dieses aus 7m Entfernung, danach als Nahfeldmessung aus 0.5m und 45 Grad hinter dem Schalldämpfer gemessen. Die Standgeräusche dienen als Anhaltspunkt. Von einem erhöhten Standgeräuschwert kann auf ebenfalls erhöhte Fahrgeräusche geschlossen werden. Will die Polizei vor Ort eine Standgeräuschmessung für KFZ mit Baujahr vor dem 07.11.1980 durchführen, gilt folgendes: Auf den eingetragenen Wert werden 21dB(A) und 5 dB(A) Toleranz, also 26dB(A) aufaddiert. Beispiel für eine 53er BMW mit eingetragenen 84dB(A), bei der in der Nahfeldmessung vor Ort 105dB(A) gemessen wurden: 84dB(A)+26dB(A)=110dB(A) erlaubt - also legal. (wobei eine 53'er BMW eh ohne Schalldämpfer fahren dürfte - erst ab '54 gibt es Grenzwerte...) -------------------------------------------------------------------------------- Zusätze in den Fahrzeugpapieren D: steht für 'DIN-Phon' bei Baujahren bis 13.09.1966, da Phon-Werte kaum von Dezibel-Werten abweichen, kann heute auch mit Dezibel-Meßgeräten nach alten Methoden gemessen werden. N: steht für 'nationale Vorschrift' bei Baujahren bis 07.11.1980, kann auch weggelassen werden P: wie 'Polizei' bei Baujahren bis 16.11.1984, gibt an, daß das Standgeräusch in einer Nahfeldmessung ermittelt werden kann E: steht für 'EG-Richtlinie' Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast fenrir Geschrieben 21. April 2004 Teilen Geschrieben 21. April 2004 (MOTORRAD 21/1998) So muß die Polizei messen Bevor eine Standgeräuschmessung am Motorrad durchgeführt wird, muß der Beamte erst das Umgebungsgeräusch messen. Liegt dies weniger als 10dB(A) unter dem späteren Meßwert, so ist die Messung ungültig. Zur eigentlichen Standgeräuschmessung muß sich das Meßgerät im 45-Grad-Winkel und 50 Zentimeter hinter dem Schalldämpfer des Motorrads befinden. Die Messung muß auf einer freien Asphaltfläche durchgeführt werden, es dürfen keine Mauern oder andere Schallreflektoren in unmittelbarer Nähe sein. Motorräder mit einer Nenndrehzahl von über 5000/min werden bei halber Nenndrehzahl, solche mit Nenndrehzahl bis 5000/min bei Dreiviertel der Nenndrehzahl gemessen. Dabei wird erst die Drehzahl konstant gehalten, dann abrupt Gas weggenommen - es könnten Fehlzündungen auftreten (bes. bei Racing Schalldämpfer). Der lauteste Meßwert gilt. Wenn kein Drehzahlmesser am Motorrad ist, muß die Polizei einen Drehzahlmesser anbringen und am Zündkabel anschließen. Alle Meßwerte, auch das Umgebungsgeräusch, müssen protokolliert werden. -------------------------------------------------------------------------------- diverses aus MOTORRAD 21/1998: "Vorraussetzung für die rechtmäßige Sicherstellung (eines Motorrades) ist, daß der Polizist zumindest den hinreichenden Verdacht hat, daß das Motorrad eine Gefahr für andere oder für die Umwelt darstellt.", sagt der Berliner Anwalt Carsten Hoenig. Außer mit einem formalen Widerspruch kann man sich in einer solchen Situation nicht wehren. Der Jurist: "Ein Widerspruch wird von den Polizisten an der sofortigen Sicherstellung aber nicht hindern, da er als Rechtsmittel keine aufschiebende Wirkung hat. Langfristig bleibt nur der Weg zum Gericht." Und die vage Hoffnung auf einen Formfehler im Meßprotokoll. (siehe 'So muß die Polizei messen') Kann ein Anwalt dieses nachweisen, sind Messung und Bußgeld (bis 150 Mark und drei Punkte) hinfällig, alle anderen Kosten trägt das Land. Interview mit Manfred Woll, Homologations-Experte und Leiter der TÜV-Prüfstelle Landau/Pfalz: ?: Messen kann die Polizei vor Ort nur das Standgeräusch eines Motorrads. Für den Gesetzgeber ist aber das Fahrgeräusch für die Straßenverkehrszulässigkeit entscheidend. Was legitimiert die Polizei, ein Motorrad aufgrund einer Standgeräuschmessung zu beanstanden, im Extremfall zu beschlagnahmen beziehungsweise den Halter zum Abschrauben des Schalldämpfers zu verpflichten? !: Die Polizei kann vor Ort nur die Vorschriftsmäßigkeit der montierten Auspuffanlage überprüfen. Dazu dient der im Fahrzeugschein eingetragene Standgeräuschwert. Wird der um mehr als fünf Dezibel überschritten - sei es durch Korrosion, Beschädigung oder Manipulation -, entspricht das Motorrad nicht mehr den Vorschriften. Wenn eine andere, vom Fahrzeugschein abweichende Auspuffanlage montiert ist, kann es sehr wohl sein, daß diese eintragungsfähig ist, obwohl sie im Moment beanstandet werden muß. Dafür ist aber das Fahrgeräusch ausschlaggebend, und das kann vor Ort von der Polizei nicht ermittelt werden. ?: Darf die Polizei ein Motorrad beschlagnahmen allein aufgrund des bestehenden Verdachts einer Manipulation am Auspuff, die nicht durch eine Geräuschmessung untermauert ist? !: Wenn der begründete Verdacht auf die Überschreitung der Geräuschwerte besteht, ist dies ein Umweltrelevanter Punkt, ebenso wie das Abgasverhalten. In diesen Fällen liegt gemäß Paragraph 19 der StVZO immer ein Erlöschen der Betriebserlaubnis vor. Damit ist eine Sicherstellung des Motorrades durch die Polizei jederzeit möglich. ?: Wie aussagekräftig sind sogenannte EG-BE über die tatsächliche Zulässigkeit von Nachrüstanlagen? !: Sinn einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) oder Europa-Betriebserlaubnis (EG-BE) ist der, daß der Halter dieses Teil anbaut und weiter nichts zu veranlassen braucht. Die aufgeprägte Prüfnummer besagt, daß der Topf bei der Typprüfug die Vorgaben erfüllt hat. Wenn dieser Topf nun durch Korrosion, Beschädigung oder Manipulation zu laut wird, gilt wiederum, was ich bereits eingangs erwähnt habe. Aber auch wenn der Topf schon im Neuzustand wegen eventueller Fertigungsfehler zu laut wäre, bliebe der Halter verantwortlich und wäre bei der ganzen Sache der Dumme. ?: Wie steht es um die Zulässigkeit älterer Motorräder mit entsprechend lauten Auspuffanlagen, zum Beispiel einer Harley aus den 50er oder einer Ducati aus den 70er Jahren ? !: Das Erstzulassungsdatum aus den Papieren ist maßgebend. Wenn zum Zulassungszeitpunkt andere Meßwerte und Meßmethoden galten, genießen die Besitzer dieser Maschinen Besitzstandsschutz. Die heute durchgeführte Nahfeldgeräuschmessung gibt es erst seit Anfang der 80er Jahre. Früher wurde aus sieben Metern Entfernung gemessen. Motorräder mit Erstzulassung bis Ende der 70er Jahre sind vor Ort durch die Polizei nur schwer zu packen. Bis 1966 wurde die Lautstärke in Phon gemessen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Anonymous Geschrieben 21. April 2004 Teilen Geschrieben 21. April 2004 bin.... beim..........vielen............lesen.................eing......................................... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Anonymous Geschrieben 22. April 2004 Teilen Geschrieben 22. April 2004 Dann wird es zeit das ich meine bekomme! Dann komme ich mal bei dir vorbei BRUMBRUM und dann hast keine prob´s das du beim lesen einschläfst!!! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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