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DB killer


Gast Anonymous

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Gast Gedankenkrieger

@ Hombrez

 

 

 

Sicher kannst Du´s ja mal versuchen. Aber ich verweise da mal ganz gekonnt auf das Zitat von Dingens. :lach:

 

Außerdem ist es ja wunderschön, dass SO Produkts sagt dass die Anlage im Tolerenzbereich liegt. Darf man aber nicht vergessen, dass es sich hierbei um eine neue Anlage handelt! Der Toleranzbereich dient dazu den Fahrer bzw. Halter einen gewissen Spielraum zu verschaffen, wenn die Anlagen älter und automatisch lauter werden. Ist halt schwierig, wenn bereits eine fabrikneue Anlage so eng an den Grenzen kratzt. Denn dann bist Du als Halter mit fällig. Hast nämlich eine gewisse Sorgfaltspflicht. Sprich Du musst stets für den verkehrskonformen Zustand deines Fahrzeugs Sorge tragen.

 

 

 

Aber ist jetzt alles wieder mal nur rein theoretisch und gesponnen. Einfach mal drauf ankommen lassen.

 

 

 

Ach so...

 

 

 

@ Dingens

 

 

 

Richtig...

 

Denn neben den Kosten für SV, Unterstellung etc. kommt auch noch das nette Bußgeldverfahren inklusive Punkte. Wenn es wirklich hart auf hart kommt bist Du insgesamt locker mindestens 500 € los. Aber alles im Idealfall. Vorausgesetzt natürlich man kann einem die Ordnungswidrigkeit bzw. das Fehlverhalten nachweisen.

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@ Gedankenkrieger

 

 

 

Du als Polizist, wie würdest Du bei einer Kontrolle vorgehen, wenn Du jemanden mit ner Laser anhälst, der nichts dran manipuliert hat, nachdem Du schon viel über diese Anlage gelesen hast.

 

Würde mich einfach mal Interressieren.

 

 

 

Gruss

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die haben die Vorschriften doch selber vor Ort (sollten sie nur auch benutzen, siehe meine erste Messung :evil1: )

 

 

 

Das Motorrad muß auf einer freien asphaltierten Fläche stehen. Im direkten Umfeld darf nix sein (Mauer, Baum, Auto, ...). Dann muß der Prüfer erstmal das Gerät kalibrieren und danach eine Umgebungsmessung machen. Wenn die nicht min. 10dB leiser ist als die eigendliche Messung ist die Messung ungültig. Bei der 1000er sind 2 Messungen zu machen (eine pro Seite). Das Messgerät muß auf der Höhe des Auslaß der Endtöpfe (min. 20cm über dem Boden) sein und ca. 50cm vom Auslaß der Anlage sein. Das Messgerät muß in einen Winkel von 45° (±10°) zum Auspuff aufgestellt werden. Die Maschine sollte für die Messung warm sein da sie bei halber Nenndrehzahl (bei der 1000er 5000U/min) durchgeführt wird. Nun wird die Messung gestartet und die Maschine auf die halbe Nenndrehzahl hochgedreht und dann ruckartig wieder zur Lehrlaufdrehzahl. Das Ergebnis wird notiert und die Messung noch zwei mal wiederholt. der Mittelwert der drei Durchgänge ergibt das Standgeräusch. Die Messung wird dann auch auf der anderen Seite durchgeführt.

 

 

 

TIP:

 

Schau darauf daß kein Helfer das Messgerät hält werend der Messung da ja sonst jemand im direkten Umfeld der Maschine steht. Bei mir war das Messgerät auf einem Dreibein montiert. Zudem bietet es sich an die Messung an einem warmen Tag zu machen da Hochdruck den Schall dämpft, Regen dagegen die Messung zum negativen verändert. Beim Hochdrehen hab ich dem TÜVler auch auf die Finger geschaut oder besser den Drehzahlmesser damit er nicht "versehentlich" auf 6000 oder 7000 dreht :lach: soll ja mit rechten Dingen zugehen.

 

Zudem hab ich vor der Messung mal ganz unverbindlich nachgefragt wie eigendlich die Messung abläuft, da merkst du schnell ob die Ahnung haben oder sowas zum ersten Mal machen.

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HOMBREZ1000 schrieb am 27.04.2006 18:50

 

@ Gedankenkrieger

 

 

 

Du als Polizist, wie würdest Du bei einer Kontrolle vorgehen, wenn Du jemanden mit ner Laser anhälst, der nichts dran manipuliert hat, nachdem Du schon viel über diese Anlage gelesen hast.

 

Würde mich einfach mal Interressieren.

 

 

 

Gruss

 

 

 

Da er auch Z fahrer ist wird er evt ein auge :genial: zu drücken und dir ne schöne weiter

 

fahrt wünschen :lach::respekt:

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Gerry schrieb am 27.04.2006 19:55

 

die haben die Vorschriften doch selber vor Ort (sollten sie nur auch benutzen, siehe meine erste Messung :evil1: )

 

 

 

Das Motorrad muß auf einer freien asphaltierten Fläche stehen. Im direkten Umfeld darf nix sein (Mauer, Baum, Auto, ...). Dann muß der Prüfer erstmal das Gerät kalibrieren und danach eine Umgebungsmessung machen. Wenn die nicht min. 10dB leiser ist als die eigendliche Messung ist die Messung ungültig. Bei der 1000er sind 2 Messungen zu machen (eine pro Seite). Das Messgerät muß auf der Höhe des Auslaß der Endtöpfe (min. 20cm über dem Boden) sein und ca. 50cm vom Auslaß der Anlage sein. Das Messgerät muß in einen Winkel von 45° (±10°) zum Auspuff aufgestellt werden. Die Maschine sollte für die Messung warm sein da sie bei halber Nenndrehzahl (bei der 1000er 5000U/min) durchgeführt wird. Nun wird die Messung gestartet und die Maschine auf die halbe Nenndrehzahl hochgedreht und dann ruckartig wieder zur Lehrlaufdrehzahl. Das Ergebnis wird notiert und die Messung noch zwei mal wiederholt. der Mittelwert der drei Durchgänge ergibt das Standgeräusch. Die Messung wird dann auch auf der anderen Seite durchgeführt.

 

 

 

TIP:

 

Schau darauf daß kein Helfer das Messgerät hält werend der Messung da ja sonst jemand im direkten Umfeld der Maschine steht. Bei mir war das Messgerät auf einem Dreibein montiert. Zudem bietet es sich an die Messung an einem warmen Tag zu machen da Hochdruck den Schall dämpft, Regen dagegen die Messung zum negativen verändert. Beim Hochdrehen hab ich dem TÜVler auch auf die Finger geschaut oder besser den Drehzahlmesser damit er nicht "versehentlich" auf 6000 oder 7000 dreht :respekt: soll ja mit rechten Dingen zugehen.

 

Zudem hab ich vor der Messung mal ganz unverbindlich nachgefragt wie eigendlich die Messung abläuft, da merkst du schnell ob die Ahnung haben oder sowas zum ersten Mal machen.

 

 

 

 

 

Danke!!! :lach:

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Gast Gedankenkrieger

Also hatte bis jetzt immer nur das Vergnügen mich mit den Grünen im Nachhinein zu ärgern und gegen ein geringes Entgelt Leuten zu Ihrem Recht zu helfen.

 

 

 

Aber kann daher nur aus meiner Erfahrung mit ähnlich gelagerten Fällen sprechen. Es kommt oftmals auf das Miteinander zwischen Biker und Polizist an. Wie Dingens dass schon schrieb. Wenn Du ein A... erwischst hast Du halt echt miese Karten. Denn wenn die etwas finden wollen, finden die zumeist etwas. Ob das dann im Nachgang haltbar ist ist erstmal zweitrangig. Fakt ist Du hast erstmal den Ärger und kannst Dich nur begrenzt dagegen wehren.

 

 

 

Daher stets mit den Grünen und nicht dagegen arbeiten. Ein freundliches Wort und lockere Stimmung (bis zu nem gewissen Grad) erleichtert vieles. Und da ist es auch unerheblich ob Du einen erwischst der Ahnung hat oder nicht. Wenn die Dich erwischen wollen oder nicht kriegen die Dich.

 

 

 

@ Fighter

 

 

 

Ich würde gar nicht erst Biker anhalten, sondern nur den Dosenfahrern die Fahrt am sonnigen We. auf Kurvenstrecken verbieten.

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@Hombre.....

 

oleone schrieb am 21.04.2006 12:44

 

So, hab meine Laser gerade gemessen(alte Version :biggrin: mit Kat)

 

99 dB gemessen, abzüglich Toleranz=i.O.

 

Hab dann nochmal den Schnorchel zwecks AUK reingesteckt.

 

Auch kein Thema. Linke Seite 0,3 und rechte Seite 1,3.

 

Obwohl mich der Unterschied rechts lins schon ein bisschen wundert.

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Gedankenkrieger schrieb am 27.04.2006 20:12

 

Ich würde gar nicht erst Biker anhalten, sondern nur den Dosenfahrern die Fahrt am sonnigen We. auf Kurvenstrecken verbieten.

:lach::respekt::genial:
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Gast Anonymous
Gerry schrieb am 27.04.2006 19:55

 

die haben die Vorschriften doch selber vor Ort (sollten sie nur auch benutzen, siehe meine erste Messung :evil1: )

 

 

 

Das Motorrad muß auf einer freien asphaltierten Fläche stehen. Im direkten Umfeld darf nix sein (Mauer, Baum, Auto, ...). Dann muß der Prüfer erstmal das Gerät kalibrieren und danach eine Umgebungsmessung machen. Wenn die nicht min. 10dB leiser ist als die eigendliche Messung ist die Messung ungültig. Bei der 1000er sind 2 Messungen zu machen (eine pro Seite). Das Messgerät muß auf der Höhe des Auslaß der Endtöpfe (min. 20cm über dem Boden) sein und ca. 50cm vom Auslaß der Anlage sein. Das Messgerät muß in einen Winkel von 45° (±10°) zum Auspuff aufgestellt werden. Die Maschine sollte für die Messung warm sein da sie bei halber Nenndrehzahl (bei der 1000er 5000U/min) durchgeführt wird. Nun wird die Messung gestartet und die Maschine auf die halbe Nenndrehzahl hochgedreht und dann ruckartig wieder zur Lehrlaufdrehzahl. Das Ergebnis wird notiert und die Messung noch zwei mal wiederholt. der Mittelwert der drei Durchgänge ergibt das Standgeräusch. Die Messung wird dann auch auf der anderen Seite durchgeführt.

 

 

 

TIP:

 

Schau darauf daß kein Helfer das Messgerät hält werend der Messung da ja sonst jemand im direkten Umfeld der Maschine steht. Bei mir war das Messgerät auf einem Dreibein montiert. Zudem bietet es sich an die Messung an einem warmen Tag zu machen da Hochdruck den Schall dämpft, Regen dagegen die Messung zum negativen verändert. Beim Hochdrehen hab ich dem TÜVler auch auf die Finger geschaut oder besser den Drehzahlmesser damit er nicht "versehentlich" auf 6000 oder 7000 dreht :lach: soll ja mit rechten Dingen zugehen.

 

Zudem hab ich vor der Messung mal ganz unverbindlich nachgefragt wie eigendlich die Messung abläuft, da merkst du schnell ob die Ahnung haben oder sowas zum ersten Mal machen.

 

 

 

 

 

Hallo.

 

Du schreibst: Halbe Nenndrehzahl.

 

Wenn ich eine Drossel (34 PS) drinhabe, ist die nenndrehzahl 7000U/min. Ist die Messung dann bei 3500U/min ?

 

Weil: Ich Fahrzeugschein wurden die Geräuschwerte nach unten korrigiert. Auf der Plakete am Rahmen jedoch nicht (macht ja auch kein Sinn)...

 

 

 

J.

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Jepp, 3500U/min. ist richtig.

 

Bis zu einer Nenndrehzahl von

 

5000U/min. wird 3/4 genommen

 

und über 5000U/min. die hälfte.

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  • 4 Wochen später...
Gast Anonymous

guat.

 

hatte schon schiss, weil son leo der brüllt doch ganz schön.

 

und dann noch die geräuschwerte nach unten korrrigiern, uiuiui

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