Dumpi Geschrieben 31. März 2008 Teilen Geschrieben 31. März 2008 Hi Leute ! Hab da mal ne Frage. Da ja die Mopedsaison neu losgeht hab ich mir, da meine nicht mehr ganz in Ordnung waren, am Freitag neue STiefel von Kochmann geholt. Ladenpreis 159,- Euro. Jetzt bin ich gestern einmal gefahren und siehe da ?! es lösen sich am linken Stiefel die Nähte um den Protektor und der Stiefel hat ein Loch ..... Gut wollte ich heute umtauschen, jetzt erzählen die mir was von muss eingeschickt werden um nachzubessern ?! Ich mein das sind neue Stiefel und ich hab nicht wirklich Bock nachgebesserte Schuhe zu bekommen ... Jetzt meine Frage muss ich das so machen lassen oder kann ich auf neue bestehen ? Greetz Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Black Mass Geschrieben 31. März 2008 Teilen Geschrieben 31. März 2008 Würde ich mich auf gar keinen Fall drauf einlassen. Ist doch fehlerhafte Ware und da haste doch Umtauschrecht ! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
JG33 Geschrieben 31. März 2008 Teilen Geschrieben 31. März 2008 soweit ich weiß hat ein händler das recht einen artikel zwei mal nachbessern zu lassen. ob es bei schuhen oder stiefeln anders ist kann ich nicht sagen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Geschrieben 31. März 2008 Teilen Geschrieben 31. März 2008 Ich glaube, dass der Händler auch nachbessern darf, solange der Schuh hinterher wieder seine Funktion richtig erfüllt. Erst bei mehrmaligen Fehlschlagen des Nachbesserns muss er glaube dir einen neuen Schuh besorgen. Wie oben grade schon geschrieben wurde, darf er wohl 2 mal nachbessern. Hatte die Zahl grade nimmer im Kopf Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gamble Geschrieben 31. März 2008 Teilen Geschrieben 31. März 2008 Alternative: Rückgabe wegen nichtgefallen (i.d.R. innerhalb 14 Tagen möglich). Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
RedDevil Geschrieben 31. März 2008 Teilen Geschrieben 31. März 2008 geb sie zurück und kauf dir woanders neue .... sie sind NEU und nicht benutzt und somit muß er sie dir wieder abnehmen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Dumpi Geschrieben 31. März 2008 Autor Teilen Geschrieben 31. März 2008 mein Problem ist ja dass ich schonmal damit gefahren bin ..... und dann gingen die eben hops man man der scheiß passiert immer nur mir ^^ kenn das nämlich auch mit dem Umbessern. Aber ich mein 160 Euronen und dann beim ersten mal futsch ? Dasis doch schon ein schwerwiegender Fehler ?! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frontplayer Geschrieben 31. März 2008 Teilen Geschrieben 31. März 2008 Widerrufsrecht gibts nur im Fernabsatz, d.h. wenn du sie dir vor Ort *nicht* vorher hättest anschauen können. Nun darf er 2mal nachbessern. Aber mal ehrlich, was will der denn da machen? Es muss ja nachher wieder aussehen, als ob nichts gewesen wäre. Alles andere berechtigt dich einen neuen Stiefel zu erhalten. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 31. März 2008 Teilen Geschrieben 31. März 2008 Klarer Garantiefall, würde ich sagen. Ich hab schon einige normale Schuhe nach mehrmonatigen Gebrauch umgetauscht bekommen, nachdem sich eine Naht, Sohlen, etc. verabschiedet hatten. Das sich der Mangel erst bei der Nutzung zeigt, ist kein Problem, eher der Normalfall. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast garp Geschrieben 31. März 2008 Teilen Geschrieben 31. März 2008 frontplayer hat recht. es gibt kein recht auf rückgabe, umtausch usw.. das ist alles FREIWILLIG, außer beim fernabsatz. ansonsten gilt das zweimalige nachbesserungsrecht für den verkäufer. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Geschrieben 31. März 2008 Teilen Geschrieben 31. März 2008 ... sie sind NEU und nicht benutzt und somit muß er sie dir wieder abnehmen. grundsätzlich muss er einen scheisdreck.... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Dumpi Geschrieben 13. Juni 2008 Autor Teilen Geschrieben 13. Juni 2008 Achso hatte ganz vergessen zu erzählen wie es ausging Ab zum Händler und hab ihm erzählt dass ich keine nachgebesserte Ware will ... meinte er normal müsste er es nachbessern lassen. Hab ihm dann erzählt dass ich die dann wieder schön in Originalzustand haben möchte bla bla ansonsten schick ich sie gleich wieder zurück und schreib ne Beeschwerde an Kochmann Naja dann hab ich ihm angeboten wenn er sie zurücknimmt leg ich paar Euronen drauf und hol mir Sidis bei ihm und siehe da ! Kein Problem Händler nimmt die Dinger auf Kulanz zurück und ich hab wieder neue superbequeme Schuhe ! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Scooterman Geschrieben 13. Juni 2008 Teilen Geschrieben 13. Juni 2008 Den Kauf rückgängig machen, also Wandeln, kannst Du dann, wenn das Ergebnis der Nachbesserung ungenügend ist. -Die Chance dazu hat der Händler allerdings zunächst. Nicht selten ist die händische Nachbesserung teurer, als Dir gleich ein paar *niedelnagel* neue Stiefel in die Hand zu drücken. Darum: Wart´s erst einmal ab. Auf die Schnautze kannste später immer noch hauen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Dumpi Geschrieben 13. Juni 2008 Autor Teilen Geschrieben 13. Juni 2008 naja hat sich ja alles gehlärt dank super kulantem Händler Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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