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IGNORED

"Gelasert" worden :(


Everson

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Also, ich würde es vielleicht versuchen anzufechten, wenn der Führerschein für 4 Wochen eingezogen werden soll.

 

Vorausgesetzt, die Sachlage ist etwas Zwiespältig.

 

 

 

Ansonsten einfach zahlen und darauf hoffen, dass die Strassen von deiner Spende vielleicht mal saniert werden. :wink:

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Puh, die Strafen sind ganz schön verschärft worden :wink: :headbang:

 


Ansonsten einfach zahlen und darauf hoffen, dass die Strassen von deiner Spende vielleicht mal saniert werden. 

 

Phantast! :wall::headbang:

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  • 7 Monate später...

An alle die heir die StVO verteidigen wollen, oder denken das zu müssen... Ich stehe zu meinen Fehlern und brauch im nachgang keine verkehrsrechtliche und -technische Erziehung!!!

 

 

 

so nun zu meiner HELDENTAT...

 

kann mich leider nicht in der Liste der geringfügig zu schnell gefahrenen Dosenfahrer einordnen... mus mich in der der vor-vor-letzen spalte der möglichen Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts einordnen lassen...

 

 

 

Erfolgt ist das malheur in DD auf der Verbindungsstrecke Klotzsche nach Weixdorf... (dort fährt selbst die Grün-Weiß, mittlerweile Blau-Weiß über 75 km/h... )

 

Auf der Geraden in182 m Entfernung gelasert! Ein Beamter am Laser der dann auch rausgewunken hat und ein weitere am Fahrzeug ein unglücklichen Frau die sie vor mir gekascht haben. Der hatte vorbildlich eine Warnweste an, der am Laser natülich nicht.

 

Bla bla bla... Dann fragte er mich ob ich die tat gestehe: ich natürlich !nein! und ich würde dann einen anhörungsbogen zur Stellungnahme bekommen...

 

 

 

Nun bekam ich Post per einschreiben *schwitz* 303,50 eu, 2 monate fußgänger und 4 payback punkte...

 

 

 

Frag mich nun nach rescherche im netz ob nicht beide Beamten hinterm Lasern sein müssten zur eindeutigen feststellung des tathergangs... abgesehen vom fehlenden Anhörungsbogen ...

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Frag mich nun nach rescherche im netz ob nicht beide Beamten hinterm Lasern sein müssten zur eindeutigen feststellung des tathergangs... abgesehen vom fehlenden Anhörungsbogen ...

 

 

 

Nein müssen sie nicht sein.

 

 

 

Der Laserbeamte mißt und der Protokollbeamte schreibt die Werte vom Gerät ab. Das 4 Augenprinzip bezieht sich nicht auf den genauen Tathergang. Es muß lediglich sichergestellt sein, dass die Messung korrekt erfolgte, das Gerät eingemessen, geeicht und den Betriebsvorschriften entsprechend verwendet wurde. Bzw. der Protokollbeamte muß sicherstellen, die Werte korrekt zu notieren. Auch das wird anschließend nochmal abgeglichen. Letztlich sind beide Beamte für ihr Tun verantwortlich.

 

Es ist auch gar nicht möglich, das beide den genauen Tathergang sehen. Der Lasernde hat einen Lasermeßpunkt, den nur er - je nach Entfernung - durch das Okular bzw. die Zielvorrichtung sieht und hat je nach Gerät und Ausführung zB. eine 4 fache Vergrößerung. zB. ist das Riegl FG 21, das bevorzugt in Niedersachsen eingesetzt wird, in Entfernungen von 30-1000m einsetzbar. Das soll Dir nur zeigen, dass deine obige Annahme, das beide es sehen müßten, nicht richtig ist.

 

 

 

Anfechten kann man natürlich alles, allerdings kann das Maß der Strafzumessung auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren vom Richter in beide Richtungen korrigiert werden. Du wirst am besten leben können, wenn du zahlst und keine weiteren Kosten in Angriff nimmst.

 

 

 

Anhörungsbogen gibts nur, wenn Du zum Tatvorwurf Stellung nehmen wolltest, sprich "ich möchte mich schiftlich äußern" angekreuzt ist. Normal unterschreibst Du ja dafür - und für die Belehrung vor Ort - auf dem Datenermittlungsbeleg, wie immer der im jeweiligen Bundesland heißt.

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ganz ehrlich... ich bin auch mal gern schneller als 100 auf den landstraßen unterwegs... und wenn ich gelasert werden sollte, was bisher nicht der fall war *auf holz klopf* und es über 30 km/h sind, mach ich die biege... :oops:

 

 

 

ich hab mich mal bei meinem kumpel umgehört der polizist ist, was pasieren würde wenn... und die strafe dafür sind meist so lasch... auserdem erkennt mich kein mensch, das kann mir keiner nachweißen!

 

 

 

was drohen würde, wär ein fahrtenbuch... was solls bevor ich 6 monate fußgänger bin

 

 

 

da steh ich nicht zu meinem fehler :wall:

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Neulich haben Polizisten "versucht" mich aufm Möp zu lasern.

 

"Versucht" deshalb, weil ich grad damit beschäftigt war im Zickzack die Reifen sauber zu fahren. :?:

 

 

 

Der am Laser machte so :wall:

 

Der andere so :?:

 

 

 

Hab die Polizisten, die in ner Bushaltestelle standen erst viel zu spät gesehen und erst nach nen paar Gedenksekunden geschnallt warum die so reagiert haben. :oops:

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Hab einen Kumpel bei der Polizei.

 

Die werden da ja mittlerweile an den Laserpistolen ausgebildet. Er meinte beim Motorrad haste nur auf der Geraden eine Chance, in Schräglage kann man nicht richtig anvisieren. Fahr ich halt auf langen Geraden langsamer, schnell fahren ist in Kurven doch eh viel schöner.

 

Und wenn ich nur schnell fahren will -> Autobahn.

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Hab nun seit einer Woche meinen Lappen wieder, bin im Sommer auf einer bekanntermaßen berüchtigten Strecke gelasert worden, mußte dort quasi zwangsweise langfahren ( ist jetzt auch mal egal)

 

. Biege halt auf die Strasse, hatte es relativ eilig, Speed Limit auf 70, ich schwupp schwupp ein paar autos überholt, bis mir wieder siedendheißt einfiel, das 70 ist und hier eventuell gelasert, geblitzt, oder was weiß ich noch , wird.

 

dann versucht korrekt zu fahren, bis ich Lichthupe bekomme von ein paar Mopeds, ich gemückt vor Schreck, dann kam die Kelle, das wars...

 

Blabla zu schnell

 

Schrieb kam dann; 41 zu schnell, Fahrverbot 1 Monat..

 

Ich zum Anwalt, der wußte um meine Situation, war auch scon dies Jahr 1 Monat Fußgänger, Eichzeugnis vom Gerät angefordert, alles iO, Ausbildungsnachweis vom Sheriff dazu bekommen, auch OK... Ende mit Einspruch, weil Null Aussicht auf Erfolg..

 

Den Typ mit dem Laser hab ich nicht gesehen, auch als ich danach noch gefahren bin ist mir dann aufgefallen, das man entweder im Limit fährt, weil eh man die sieht ists eh zu spät, oder halt nicht anhält, was aber an sich auch eine unsichere Sache ist.

 

Mit legalem Speed zu fahren macht aber echt keinen Spaß, ohne das ich gleich den Anspruch erhebe ein Raser zu sein, dennman ist ohnezu rasen auch immer gleich viel zu schnell, rasen ist bei mir etwas andres.

 

Hab Montag in der Zeitung gelesen, das sie hier in der Gegend einen mit 205 gelasert haben... hört sich viel an, ist aber auf dem Stück eigentlich normal, eher durchschnitt... ist eine Grade, die durch ein kleines Tal geht, sehr übersichtlich ( die Strasse zumindest) also optimal um mal aufzudrehen, allerdings mit guten Versteckmöglichkeiten für die Spielverderber, da mti 100 zu fahren, ist ein Gefühl, als wenn man schiebt...

 

Diese Saison haben die Jungs ganz schön aufgerüstet was Kontrollen angeht udn ich denke auch die Zeiten sind vorbei wo man jede Messung anfechten kann, was will man denn machen, wenn die Eichung stimmt und der Kollege in grün oder blau das Ausbildungszeugnis vorlegt ( beim anfechtenden Anwalt) dann ist Ende Gelände. Und dazu kommt noch, das die auch noch weiter aufrüsten. Das Ordnungsamt hier hat nun ein stationäres Gerät, das lasert , wenn man auf 200 m rankommt und nicht blitzt, steht das teil gut, ists schon zu spät, eh mans sieht..

 

Und nu??

 

 

 

Und wenn ich nur schnell fahren will -> Autobahn.

 

Und wenn du da Glück hast und du erwischst ein Stück ohne Sped Limit auf 100 oder 120 läufst du Gefahr, das sie dich kriegen wegen zuwenig Abstand, weil die Dosen auf der linken Spur parken ...

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Diese Saison haben die Jungs ganz schön aufgerüstet was Kontrollen angeht udn ich denke auch die Zeiten sind vorbei wo man jede Messung anfechten kann, was will man denn machen...

 

Und nu??

 

 

 

 

Wie gesagt... ich werde mich vermummen, so das man wirklich kein bisschen haut sieht.. und abhauen, is zwar mit sicherheit nicht die beste lösung aber bevor ich meinen lappen abgeb... probieren kann man es mal :oops:

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