Zum Inhalt springen
IGNORED

Verdunkeltes Visier. Versicherung zahlt nicht nach Unfall ?


Gast

Empfohlene Beiträge

Bin mir nicht 100% sicher aber habe ein Dunkles Visier mit E Nr. somit erlaubt am Tag, aber darf damit eig. bei Dämmerung/ Dunkelheit nicht fahren.

Wobei man sowieso nichts sieht wenn es draußen dunkel ist und das Visier verdunkelt ist, habe bei längeren Ausfahrten immer ein normales Visier im Rucksack und wechseln dann.

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bei meinen Airmada von Icon hab ich das verspiegelte rote Visier (Optik) da kann man auch mal in ein schwarzes Loch fahren, bzw bei Nacht unten lassen. Angeblich soll es teilschuld geben bei einem Unfall, aber genaueres weiß ich auch nicht.. Darum hab ich eine zeitlang gehadert, da es doch Visiere gab die bei Dunkelheit scheiße sind.. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 31 Minuten schrieb nxs:

Moin Leute,

 

ich habe mich gerade gefragt, wie ihr zu der Problematik mit den dunklen Visieren steht. Irgendwie herrscht da ja doch Uneinigkeit darüber, ob verdunkelte oder verspiegelte Visiere im Strassenverkehr erlaubt sind. Benutzt ihr solche Visiere?

 

Welcher Problematik?

 

Ich habe ein dunkles Visier auf dem Helm und habe das drauf, solange ich weiss dass ich irgendwie im Hellen heim komme. Und wenns wirklich mal eng wird: ich trage unterm Helm eine Brille, dann fahr ich halt mit offenen Visier.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 8 Minuten schrieb wortex:

Welcher Problematik?

 

Der Problematik der rechtlichen Grauzone, auch im Hinblick auf Versicherungsschutz. Meine Frage war nicht, ob ich damit fahren kann. Eher was passiert, wenn es einen Unfall gibt o.ä. Ist unschön, wenn der Versicherungsschutz eingeschränkt wird.

 

Es gibt in der StvO keine Regelung dazu, aber eine EU Norm: ECE-22. Dort sind gewisse Lichtdurchlässigkeiten gefordert.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bevor du hier die Nutzer fragst... frag doch lieber bei deiner Versicherung nach. Die können dir sicher sagen (ohne Halbwissen unsererseits) ob die im Falle des Falles zahlen würden oder nicht.

  • Danke 1
  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 9.7.2009 um 16:27 schrieb Gast:

Da kann man aber dann auch gegenargumentieren, dass das Visier mit einer Sonnenbrille gleichzustellen ist. 

 

 

Deine Sonnebrille setzt du aber nicht auf, wenn du Abends los fährst oder in der Nacht unterwegs bist.

 

vor 3 Stunden schrieb Frankenbub883:

Bevor du hier die Nutzer fragst... frag doch lieber bei deiner Versicherung nach. Die können dir sicher sagen (ohne Halbwissen unsererseits) ob die im Falle des Falles zahlen würden oder nicht.

 

 

Würde ich mir dann bei positiver Bestätigung schriftlich geben lassen - Also am besten auch schriftlich anfragen.

 

Gruß

 

Leon

Bearbeitet von LeonBerlin
  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Minute schrieb LeonBerlin:

 

Deine Sonnebrille setzt du aber nicht auf, wenn du Abends los fährst oder in der Nacht unterwegs bist.

 

 

 

Würde ich mir dann bei positiver Bestätigung schriftlich geben lassen - Also am besten auch schriftlich anfragen.

 

Gruß

 

Leon

 

Kann ich erfahrungsgemäß auch empfehlen. Telefonische Bestätigungen von (halbwissenden) Callcenter-Mitarbeitern sind nichts wert... 😅

  • Danke 1
  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • schorsch änderte den Titel in Verdunkeltes Visier. Versicherung zahlt nicht nach Unfall ?

Hätte,hätte Fahrradkette,

 

das Thema ist doch schon seit Anbeginn der dunklen Visiere ein Thema, genauso können wir uns jetzt darüber unterhalten was passier wenn Du im 'Winter' (wenn es mal wieder einen geben sollte) bei

schönem Wetter mit Sommerreifen unterwegs bist..... 

 

Wenn Du dich dadurch besser fühlst mach folgendes:

 

1) schrifltliche Bestätigung der Versicherung einholen bezügl. des Visiers -  auf mündlich kannst Du nichts geben !

2) schauen das Du Visiere mit E-Prüfzeichen fährst  oder ein klares Visier dabei hast (so mache ich das)

 

Ansonten kauf Dir einen Helm mit integrierter Sonnenblende und a Rua is

 

 

 

 

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 48 Minuten schrieb Lowlander:

Hätte,hätte Fahrradkette,

 

das Thema ist doch schon seit Anbeginn der dunklen Visiere ein Thema, genauso können wir uns jetzt darüber unterhalten was passier wenn Du im 'Winter' (wenn es mal wieder einen geben sollte) bei

schönem Wetter mit Sommerreifen unterwegs bist..... 

 

... nichts, da du auch im Winter wenn die Straßen es zulassen mit Sommerreifen fahren darfst...

Aber zurück zum eigentlichen Thema, da gebe ich dir recht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

So ein Quatsch 😉darfst ja auch im dunkeln mit getönten Visier fahren nur darf halt lieber nichts passieren und genau so schaut es aus mit den Sommereifen😉

 Aber egal darum geht’s hier ja nicht. 

 

Ich nehme im dunklen oder sollte es etwas später werden bei mir immer das verspiegelte Visier denn das ist nicht so arg getönt wie das dunkle. So ist es zumindest bei Xlite und wenn du ganz sicher gehen willst nimmst halt das ungetönte🤷🏼‍♂️.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich fahre immer mit klarem Visier.

Falls es mir zu hell ist, mach ich einfach die Augen zu und fahre nach Gefühl, so Jedi mäßig.

 

Wenn jemand durch ein getöntes Visier so wenig sieht, das er einen Unfall verursacht, dann handelt er fahrlässig oder grob fahrlässig.

Dann kann die Versicherung Regress fordern, bis zu 5000 Euro.

Zahlen muss sie aber erstmal.

 

Bearbeitet von Alki
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am ‎18‎.‎09‎.‎2019 um 12:40 schrieb Alki:

Wenn jemand durch ein getöntes Visier so wenig sieht, das er einen Unfall verursacht, dann handelt er fahrlässig oder grob fahrlässig.

Dann kann die Versicherung Regress fordern, bis zu 5000 Euro.

 

 

Falsch. Fahrlässigkeit ist kein Regressgrund. Grobe Fahrlässigkeit nur, wenn man bei der Versicherung nur auf den Preis schaut. In einem vernünftigen Vertrag ist die grobe Fahrlässigkeit eingeschlossen, abgesehen von Drogen und Alkohol. Außerdem kann bei Begünstigung eines Diebstahls durch grobe Fahrlässigkeit eine der schwere der Schuld angemessene Mitschuld gegeben werden. Dann wäre es möglich den Versicherungsschutz zu versagen. Solange das Visier ein E-Zeichen hat, darf es versicherungstechnisch auch gefahren werden. Sollte sich bei dem Visier beim Kauf ein Hinweis befinden, dass es nur bei Tageslicht verwendet werden darf, dann kann man durchaus Probleme bekommen. Hier kann es dann tatsächlich sein, dass bei Verdacht auf Mitwirkung des Visiers an einem Unfall eine Mithaftung gegeben wird. Das ist übrigens das gleiche Thema wie mit Tuningteilen und Erlöschen der Betriebserlaubnis. Hier hält sich ja seit Jahren auch wacker das Märchen, dass bei erloschener Betriebserlaubnis automatisch auch der Versicherungsschutz erlischt. Auch das ist faktisch falsch. Der sogenannte kausale Zusammenhang muss gegeben sein und nachgewiesen werden. Ohne diesen kein Regress. ;)  Am Ende zählt aber auch der gesunde Menschenverstand. Und wenn man nichts sieht mit dem Ding, sollte man es zu Hause lassen. Ich scheue mich seit geraumer Zeit mir ein getöntes Visier zu kaufen, weil ich genau davor Schiss hab. Benutz ich halt nur das Sonnenvisier im Helm und fertig.

Bearbeitet von 1220 Moppi
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich habe das leicht getönte für meinen HJC RPHA11 gekauft. Es soll nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein, hat aber ein E-Prüfzeichen🥳

Am Tag ist es auch bei Bewölkung Völker Ok, in der Dämmerung seh‘ ich es aber kritisch.

Bei Sonnenschein entfällt das ewige rauf/runter der Sonnenblende (GT Air), könnte einem auch negativ ausgelegt werden, denn die Hände gehören an den Lenker😏

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich habe spaßeshalber mal meinen Versicherer angeschrieben und bekam folgende Antwort:

 

„Sehr geehrte Frau ...,
danke für Ihre Anfrage.
Gern geben wir Ihnen nähere Informationen zu den Verhaltenspflichten. Sie dürfen das Fahrzeug sowohl mit verdunkelten als auch mit verspiegelten Visieren nutzen. Dennoch ist keine pauschale Aussage mög­ lich, denn grundsätzlich wird erst im Schadenfall geklärt, ob und inwieweit ein kausaler Zusammenhang zum Schadenhergang vorliegt.
Mit freundlichen Grüßen
HUK-COBURG Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. in Coburg“

  • Danke 1
  • Like 3
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.