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Dies und das - Stammtisch Südbayern


Buba

Empfohlene Beiträge

So, heute den freien Tag genutzt um den Luftfilter zu wechseln.. 

Hab jetzt gut 2 Std gebraucht, ein Teil ging drauf, das richtige Werkzeug zu finden und der andere Teil mit gefühlten 1000000 Schrauben weg und wieder anzuschrauben und für die ins Nirwana gefallenen Ersatz zu finden, aber mein Zahnarzt sagt, es geht.. 

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  • 3 Wochen später...
  • 3 Monate später...

Bild könnte enthalten: Text

Hab das jetzt mal an den Bayrischen Landtag der CSU via FB geschickt und denen nochmals meine Meinung mitgeteilt, da ja auf die normale E-Mail Adresse nur ein Screenshot zurück kam. Sollte ich ab Montag nicht zu erreichen sein, oder nicht in der Arbeit erscheinen ,dann haben sie mich fort gebracht.... FCKtSystem

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naja, hast zwar recht ,aber es fehlt nur noch die Verdunkelungsverordnung um 22.00 Uhr ,dann haben wir es wie 44/45...

Dem Quiki (der alte mit den langen Haaren und kutte ) wo letzte mal kurz da war, bekam besuch von der Polizei, da er in seinem garten eine Bayrische Fahne mit einem Roten Balken versehen hat als Demonstration gegen das Fahrverbot, Resultat Anzeige

obwohl er ihnen erklärte das es eh eine alte Fahne ist und er ja eine neuere hissen könne...

§ 90a
Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3)

  1. die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht oder
  2. die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) 1Ebenso wird bestraft, wer eine öffentlich gezeigte Flagge der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ein von einer Behörde öffentlich angebrachtes Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder entfernt, zerstört, beschädigt, unbrauchbar oder unkenntlich macht oder beschimpfenden Unfug daran verübt. 2Der Versuch ist strafbar.

(3) Die Strafe ist Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, wenn der Täter sich durch die Tat absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt.

 

Setze einen Frosch in einen Topf mit kaltem Wasser und erhitze ihn langsam...der Frosch springt nicht raus und stirbt.

Bearbeitet von Munich_Z17
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vor 3 Stunden schrieb Munich_Z17:

Warum sollte man nicht protestieren und alles hinnehmen ?

Andere hüpfen fürs Klima...

 

Kann man. Dafür. Muss man aber nicht.

Und wenn man's tut ist's gut sich mit der Rechtslage auszukennen. 

 

Ob's schlau ist ist die eine Frage.

Ob's grad ein wichtiges Problem ist für das man sich ne Anzeige einholen muss ist eine weitere.

 

Hängt vermutlich von Prioritäten ab. 

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  • 3 Wochen später...

Wir haben letztens gerätselt:

Die Frage ist rein hypothetisch

 

Ist es momentan möglich von Deutschland durchs Namlostal zu fahren und dann wieder zurück nach Deutschland?

 

Internet sagt folgendes:

(Quelle https://www.google.de/amp/s/www.weg.de/reisemagazin/artikel/einreisebestimmungen-oesterreich/

Auch Personen, die von Deutschland nach Österreich einreisen wollen, müssen im Rahmen der Kontrolle ein ärztliches Zeugnis (nicht älter als vier Tage) vorweisen.

(....) 

Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist erlaubt, sofern die Ausreise sichergestellt ist. Für diese Ausnahmen werden ebenfalls Gesundheitschecks vorgenommen.

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