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IGNORED

Muß bzw. kann man diese Hupen eintragen ?


Gast Loney

Empfohlene Beiträge

Hätte gerne eine dieser Hupen im Mopped.

 

 

 

http://www.valkmotorparts.de/producten.php

 

 

 

Weiß jemand ob und unter welchen Vorraussetzungen man sowas verbauen kann ohne Probleme mit der Rennleitung zu bekommen?

 

Wenn ich sehe was jeder zweite LKW für Jericho-Trompeten auf'm Dach hat wären die ja Kindergarten.

 

Hat da jemand Ahnung von???

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Das Signalhorn ist sehr stark und liefert ein Geräusch von 139 Dezibel, gemessen im Abstand von 10 cm.

 

 

 

Ist glaub ich keine amtliche Messung

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Klein??

 

Ne,klein fällt aus - hab ich ja jetzt dran.

 

Wenn,dann muss man was hören.

 

Wenn der ESD schon kein Krach machen darf dann wenigstens die Hupe.

 

 

 

Also nachdem was ich jetzt so gelesen habe auf verschiedenen Seiten/Foren darf eine Hupe eine Lautstärke von 105 dB(A) im Abstand von 7m erreichen.

 

Die,die ich möchte ist mit 110 dB(A) angegeben.

 

Jetzt ist nur die Frage wie die das gemessen haben.

 

Direkt an dem Teil, oder in eben diesen 7m Abstand?

 

Ich glaube ich muss da mal den TÜV anrufen.

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Hab grad was auf der Herstellerseite gefunden.

 

Die hier soll es werden :

 

http://www.stebel.it/stebel2009/products.asp?IDserie=17&uso=1&tipologia=pickup

 

Die Lautstärke wurde in 2m Abstand gemessen.

 

Nach StVZo hab ich ja noch 5m zusätzlich Platz,da werden sich die 5 dB(A) im Sand verlaufen die sie zuviel hat.

 

Und der Vorteil den ich mir erhoffe ist das dieses Modell Kompressorbertieben ist.

 

Mein Plan ist es den Kompressor und den "Klangkörper" zu trennen und separat voneinander zu verbauen und dann mittels eine Lutschlauches wieder zu verbinden.

 

So kann der Kompressor evtl. Hitze - und Wettergeschützt unter der Sitzbank verschwinden und die Tröte vorne irgendwo dran.

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Servus

 

 

 

Auf deren Homepage gibts auch noch kleinere "Hupen" :lach:

 

 

 

Die man ohne Probleme gegen die originale tauschen kann.

 

Interessant wäre doch die hier, denkt bestimmt keiner dass da ein Moped hupt! :mrgreen:

 

http://www.stebel.it/stebel2009/products.asp?IDserie=1&uso=1&IDprodotto=7&tipologia=auto

 

 

 

die hab ich an meinem käfer. ist aber nicht so laut und hört sich am bike nicht wirklich gut an

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Warum sollte sie sich am Bike anders anhören als an einem Auto??

 

Und by the Way - seit wann gibt es "um-die-Ecke-Kennzeichen" für Autos?

 

Ist das erlaubt an deinem Käfer?

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wo kein kläger da kein richter :mrgreen:

 

hat sich seit 4 jahren noch keiner wegen dem kz beschwert

 

 

 

wenn du sie hörst würdest du es verstehen :lach:

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Ist zwar etwas OT aber ich musste sofort dran denken...... :mrgreen:

 

 

 

 

 

 

http://www.youtube.com/watch?v=BGYcnYLK_50&feature=channel

 

 

 

Nochmehr videos auf Hornblsters

 

 

 

Einfach nur krass :wall:

 

 

 

:lol::lol::wetter1:

 

 

 

:lach:

 

 

 

 

 

Aber mal im ernst, du willst dir wirklich so ne Hupe nas Bike bauen??

 

Hört sich ja an wie ne Dampf Lok oder ein Schiff :baeh:

 

Aber cool, hat nicht jeder.

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schon cool *harr*

 

würde mich mal interesieren ob das die batterie schafft den kompressor für die tröte anzutreiben

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@Kawasiggi

 

 

 

Ja klar würd ich die verbauen......Aber ich bekomme den Kompresser samt Drucktank nirgendwo unter........! Nein Qustsch :lach:

 

in meiner Z hat so ein Horn nichts zu suchen

 

 

 

Aber für meine Dose könnt ich mir das schon vorstellen....... :mrgreen:

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§ 55 Einrichtungen für Schallzeichen

 

(1) Kraftfahrzeuge müssen mindestens eine Einrichtung für Schallzeichen haben, deren Klang gefährdete Verkehrsteilnehmer auf das Herannahen eines Kraftfahrzeugs aufmerksam macht, ohne sie zu erschrecken und andere mehr als unvermeidbar zu belästigen. Ist mehr als eine Einrichtung für Schallzeichen angebracht, so muß sichergestellt sein, daß jeweils nur eine Einrichtung betätigt werden kann. Die Umschaltung auf die eine oder andere Einrichtung darf die Abgabe einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenzen nicht ermöglichen.

 

(2) Als Einrichtungen für Schallzeichen dürfen Hupen und Hörner angebracht sein, die einen Klang mit gleichbleibenden Grundfrequenzen (auch harmonischen Akkord) erzeugen, der frei von Nebengeräuschen ist. Die Lautstärke darf in 7 m Entfernung von dem Anbringungsort der Schallquelle am Fahrzeug und in einem Höhenbereich von 500 mm bis 1.500 mm über der Fahrbahn an keiner Stelle 105 dB(A) übersteigen. Die Messungen sind auf einem freien Platz mit möglichst glatter Oberfläche bei Windstille durchzuführen; Hindernisse (Bäume, Sträucher u.a.), die durch Widerhall oder Dämpfung stören können, müssen von der Schallquelle mindestens doppelt so weit entfernt sein wie der Schallempfänger.

 

(2a) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 müssen Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3 Einrichtungen für Schallzeichen haben, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

 

(3) Kraftfahrzeuge, die auf Grund des § 52 Abs. 3 Kennleuchten für blaues Blinklicht führen, müssen mit mindestens einer Warneinrichtung mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) ausgerüstet sein. Ist mehr als ein Einsatzhorn angebracht, so muß sichergestellt sein, daß jeweils nur eines betätigt werden kann. Andere als die in Satz 1 genannten Kraftfahrzeuge dürfen mit dem Einsatzhorn nicht ausgerüstet sein.

 

(4) Andere als die in den Absätzen 1 bis 3 beschriebenen Einrichtungen für Schallzeichen sowie Sirenen dürfen an Kraftfahrzeugen nicht angebracht sein.

 

(5) Absatz 1 gilt nicht für eisenbereifte Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 8 km/h und für einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden.

 

(6) Mofas müssen mit mindestens einer helltönenden Glocke ausgerüstet sein. Radlaufglocken und andere Einrichtungen für Schallzeichen sind nicht zulässig.

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