Gast Buster Geschrieben 30. November 2010 Teilen Geschrieben 30. November 2010 Wenn mich nicht alles täuscht, brauchst du laut Gesetz trotzdem eine! Korrigiert mich wenn ich falsch liege! da liegst du richtig :wink: Ich hasse es bei solchen Sachen richtig zu liegen... Ist zwar echt Schwachsinn, bei Kellermännern, aber Gesetz ist Gesetz! Hatte "damals" nämlich auch ne kleine Diskussion mit dem Tüv Menschen wegen den Kontrolleuchten, war mir jetzt aber nicht mehr 100%ig sicher obs Blinker oder was anderes war! Nur zur Info: Nicht all zu lang mit dem Tüv´ler wegen Kellermänner vorne diskutieren, sonst lässt er euch die noch nach hinten abdunkeln! :wink: Is kein Scheiß, musst ein Kumpel machen! War aber noch vor dem EU Recht, kann sein, das sich das jetzt geändert hat. Wollt´s nur mal erwähnen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast .shogun Geschrieben 30. November 2010 Teilen Geschrieben 30. November 2010 Ich glaube man braucht keine, weiß ich allerdings nicht 100%! Freund hat auch nen Motoscope und der hat nicht 1ne LED, nicht für blinker nicht für Öldruck, nicht Neutral, GARNICHTS. Und der hat damit TÜV bekommen und dies auch vor nichtmal 3 Mon. Ich hoffe einfach das der Tüver nichts sagt. Ich mach den TÜV einfach beim dem Tüver wo der Freund war. :wink: Muss zwar immer noch nicht heissen das es erlaubt ist, aber nunjaa. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Z1000-FIGHTER Geschrieben 30. November 2010 Teilen Geschrieben 30. November 2010 du braucht laut Tüv auf jedenfall eine,ich hab das schon durch. wenn dein freund an nen richtigen prüfer gerät,dann wird er auch probleme kriegen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Buster Geschrieben 30. November 2010 Teilen Geschrieben 30. November 2010 Wie oben geschrieben, war alles noch vor dem EU Recht! Wenn ich z.Z. was umbaue, frag ich immer zuerst nach was ich wie machen darf, bzw. muss! Es ist megaärgerlich wenn du dir Mühe gibst, beim Umbau und dann noch irgendwas ändern musst! Wäre jetzt bei deinen LED auch besch..., denn für 5 Löcher war´s ja nicht gedacht! Immer vorher fragen, kostet ja nix und dann weißt du es sicher (meistens, denn manchmal kennen die sich selber nicht mehr aus) VG und viel Glück, das es so passt! :wink: Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Z1000-FIGHTER Geschrieben 30. November 2010 Teilen Geschrieben 30. November 2010 er braucht ja keine 5 ,er muss nur öldruck oder wegfahrsperre weglassen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast .shogun Geschrieben 30. November 2010 Teilen Geschrieben 30. November 2010 Dann mach ich den Linken blinker zusätzlich noch an die Wegfahrsperre ran und den rechten einfach an die Öldruck Kontroll-leuchte höhö aber doof SEIT IHR TROTZDEM!!!!!! Man hab gehofft das ihr nur jubelt und schreit und was passiert? Ich werde in meine schranken gewiesen. MIST Scheis D****** mfg P.s.: Ich will Wegfahrsperre lassen genau so wie öldruck. will wissen ob wegfahrsperre noch funtzt und wen öldruck weg ist dann will ich das auch beim fahren wissen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Z1000-FIGHTER Geschrieben 30. November 2010 Teilen Geschrieben 30. November 2010 wir weisen dich nur drauf hin,damit du nicht später anfängst zu heulen,weil keiner von uns vorher etwas gesagt hat Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast .shogun Geschrieben 30. November 2010 Teilen Geschrieben 30. November 2010 so oder so seit ihr doof :wink: nene ist ja richtig, lieber vorher als nachher so jetzt noch die Frage muss es signalisieren das ein Blinker an ist oder muss definitiv angezeigt werden welche Richtung? mfg Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Buster Geschrieben 30. November 2010 Teilen Geschrieben 30. November 2010 Dann mach ich den Linken blinker zusätzlich noch an die Wegfahrsperre ran und den rechten einfach an die Öldruck Kontroll-leuchte höhö aber doof SEIT IHR TROTZDEM!!!!!! Man hab gehofft das ihr nur jubelt und schreit und was passiert? Ich werde in meine schranken gewiesen. MIST Scheis D****** mfg P.s.: Ich will Wegfahrsperre lassen genau so wie öldruck. will wissen ob wegfahrsperre noch funtzt und wen öldruck weg ist dann will ich das auch beim fahren wissen. ***Kopfstreichel*** :wink: Würd eher die Wegfahrsperre weglassen... Oder zumindest wo anders anbringen...Dir fällt schon noch was ein... Oder du läßt es einfach drauf ankommen... ***Daumendrück*** Tut mir Leid - aber das Leben ist besch.... Ich brauch auch keinen Sex mehr, das Leben fickt mich jeden Tag! :wink: Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast .shogun Geschrieben 30. November 2010 Teilen Geschrieben 30. November 2010 mensch buster armer junge :wink: jojo ich mach das schon, wenn nicht wird LED doppelt belegt :wink: dank euch Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kampfbaertchen Geschrieben 30. November 2010 Teilen Geschrieben 30. November 2010 (1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein. Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen nach dem Einschalten mit einer Frequenz von 1,5 Hz +- 0,5 Hz (90 Impulse +- 30 Impulse in der Minute) zwischen hell und dunkel sowie auf derselben Fahrzeugseite - ausgenommen an Krafträdern mit Wechselstromlichtanlage - in gleicher Phase blinken. Sie müssen so angebracht und beschaffen sein, daß die Anzeige der beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern, für die ihre Erkennbarkeit von Bedeutung ist, deutlich wahrgenommen werden kann. Fahrtrichtungsanzeiger brauchen ihre Funktion nicht zu erfüllen, solange sie Warnblinklicht abstrahlen. (1a) Die nach hinten wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden. Die nach vorn wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger und die zusätzlichen seitlichen Fahrtrichtungsanzeiger dürfen an beweglichen Fahrzeugteilen angebaut sein, wenn diese Teile nur eine Normallage (Betriebsstellung) haben. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Fahrtrichtungsanzeiger, die nach § 49a Abs. 9 und 10 abnehmbar sein dürfen. (2) Sind Fahrtrichtungsanzeiger nicht im Blickfeld des Führers angebracht, so muß ihre Wirksamkeit dem Führer sinnfällig angezeigt werden; dies gilt nicht für Fahrtrichtungsanzeiger an Krafträdern und für seitliche Zusatzblinkleuchten. Fahrtrichtungsanzeiger dürfen die Sicht des Fahrzeugführers nicht behindern. (3) Als Fahrtrichtungsanzeiger sind nur Blinkleuchten für gelbes Licht zulässig. (4) Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind ... 2. an Krafträdern paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muß mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen. Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagens angebracht sein, ... Du brauchst nur ein LED für die Funktion. Es muss nicht rechts / links sein... Bis denne Ben Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Buster Geschrieben 30. November 2010 Teilen Geschrieben 30. November 2010 Puhhh.... Sinn machen würden natürlich zwei LED´s (li und re) aber wie es gefordert ist, weiß ich leider nicht... Ich hatte damals zwei drin! Z1000-FIGHTER!? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Buster Geschrieben 30. November 2010 Teilen Geschrieben 30. November 2010 (1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein. Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen nach dem Einschalten mit einer Frequenz von 1,5 Hz +- 0,5 Hz (90 Impulse +- 30 Impulse in der Minute) zwischen hell und dunkel sowie auf derselben Fahrzeugseite - ausgenommen an Krafträdern mit Wechselstromlichtanlage - in gleicher Phase blinken. Sie müssen so angebracht und beschaffen sein, daß die Anzeige der beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern, für die ihre Erkennbarkeit von Bedeutung ist, deutlich wahrgenommen werden kann. Fahrtrichtungsanzeiger brauchen ihre Funktion nicht zu erfüllen, solange sie Warnblinklicht abstrahlen. (1a) Die nach hinten wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden. Die nach vorn wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger und die zusätzlichen seitlichen Fahrtrichtungsanzeiger dürfen an beweglichen Fahrzeugteilen angebaut sein, wenn diese Teile nur eine Normallage (Betriebsstellung) haben. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Fahrtrichtungsanzeiger, die nach § 49a Abs. 9 und 10 abnehmbar sein dürfen. (2) Sind Fahrtrichtungsanzeiger nicht im Blickfeld des Führers angebracht, so muß ihre Wirksamkeit dem Führer sinnfällig angezeigt werden; dies gilt nicht für Fahrtrichtungsanzeiger an Krafträdern und für seitliche Zusatzblinkleuchten. Fahrtrichtungsanzeiger dürfen die Sicht des Fahrzeugführers nicht behindern. (3) Als Fahrtrichtungsanzeiger sind nur Blinkleuchten für gelbes Licht zulässig. (4) Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind ... 2. an Krafträdern paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muß mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen. Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagens angebracht sein, ... Du brauchst nur ein LED für die Funktion. Es muss nicht rechts / links sein... Bis denne Ben Und das ist nicht mehr aktuell! Genau das meinte ich, frag lieber gleich beim Tüv selbst nach, die wissens meistens! Das ist die StVZO und die gilt nicht merh, bzw. wird vom EU Recht geschluckt! z.B. Abstand der Blinker hinten - StVZO 240mm (ALT) 180mm nach EU Recht (NEU) :wink: Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast .shogun Geschrieben 30. November 2010 Teilen Geschrieben 30. November 2010 hehe beim abstand der blinker hatte ich mich auch schon informiert, vllt erwähnst du das weil du es schon bemerkt hast, aber egal ich klingel mal beim tüv durch :wink: Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kampfbaertchen Geschrieben 30. November 2010 Teilen Geschrieben 30. November 2010 6.3.10. Funktionskontrolle: vorgeschrieben. Sie darf optisch oder akustisch oder beides sein. Arbeitet sie optisch, so muß sie ein grünes Blinklicht ausstrahlen und aus allen normalen Fahrhaltungen sichtbar sein; im Falle einer Funktionsstörung bei einem der Fahrtrichtungsanzeiger muß sie erlöschen oder ohne zu blinken weiterleuchten oder eine deutliche Änderung der Blinkfrequenz aufweisen. Arbeitet die Kontrolleinrichtung akustisch, so muß sie deutlich hörbar sein und im Störungsfall das gleiche Betriebsverhalten aufweisen wie die optische Funktionskontrolle. Ist und bleibt vorgeschrieben... Egal ob StVZO oder EG-RiLi... Bis denne Ben Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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