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IGNORED

"internationale Fahndung" - Bilder Seite 6...!


PartyM

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Mahlzeit...

 

 

 

also ich war gerade 4 h bei der polizei.

 

Grund:

 

wollte mein neu erworbenes Motorrad heute anmelden und dabei stellte sich raus, dass eine internationale fahndung ausgeschrieben ist!!! es ist ein import aus italien und im mai 07 das erste mal anmgemeldet. Die fahndung läuft seit juli 07. aus den italienischen papieren geht hervor, dass im august 10 ein besitzerwechsel vorgenommen wurde und das fahrzeug im dezember 10 abgemeldet wurde.

 

ich habe es beim kawasaki vertragshändler gekauft, wo ich mir dachte, dass da nix schief gehen kann und mit sowas hab ich schon garnicht gerechnet!

 

 

 

nun stellen sich 2 möglichkeiten! erstens der verkäufer hat davon gewusst, oder wurde selber beschissen, oder diese drecks-italiener haben damals nur die national fahndung rausgenommen!!!

 

 

 

ich weiß auf jedenfall nicht mehr weiter...es war mein komplettes erspartes und ich hab keine rechtsschutz!!!

 

 

 

kann mir jemand helfen, oder hatte jemand das selbe probl.???

 

 

 

danke im voraus...

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kannst du es mal bitte nochmal für nen dummen erklären? also für jemanden wie mich?

 

du hast sie beim händler gekauft,es war ein import modell.beim zulassen stellte man fest,dass ne fahndung nach der maschine läuft.(sie wurde gestohlen gemeldet,oder was heißt das jetzt konkret?) diese fahndung läuft aber bereits seit 2007?! und trotz dieser fahndung gab es im august 2010 einen offiziellen besitzerwechsel?? trotz dieser fahndung? oder meinst du dass genau zu diesem zeitpunkt die nationale fahnung niedergelegt wurde?häh? sry falls ich echt so dumm nachfrage,aber ich will es sehr gerne richtig verstehen...

 

Gruß Andre

 

 

 

edit: haftet nicht bei fehlerhafter ware (diebesgut) der verkäufer?

 

edit2: stell es bitte fiktiv dar,also nicht auf dich bezogen...also:"nehmen wir mal an man möchte sein motorrad anmelden und dann erfährt man dass danach eine fahndung läuft und so weiter und so fort..."

 

wei eigtl dürfen wir hier glaube ich keine rechtsfälle an konkreten personen diskutieren...alles halt nur fiktiv....

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GENAU SO SIEHT ES AUS!!!

 

die maschine ist im mai 2007 in iatlien zugelassen wurde und wurde im juli 2007 als gestohlen gemeldet (dabei wird laut polizei ein nationaler und internationaler fahndungsgesuch gestellt!!!) - die in italien sind aber so unzuverlässig, dass es sein kann, das die maschine wieder aufgetaucht ist, unjd nur die nationale entfernt wurde!!!

 

 

 

soory, aber nach 4 h polizei bin auch ich etwas kaputt...!!!

 

 

 

es stellt sich die frage, ob auch das motorradhaus reingelegt wurde...!!! oder nur die beamten in italien gepennt haben...

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ich weiß es nicht genau , aber gilt hier (Händler) nicht auch das Widerrufs- bzw. Umtausch-Recht innerhalb von 14 Tagen (ohne Angabe von Gründen) .... :D

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oh mann das klingt ja scheiße.... bin ja mal gespannt was dabei rauskommt.

 

 

 

Hoffe für dich das es wieder alles geklärt wird

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ja...es wurde direkt abgeholt und steht jetzt bei der polizei...!!!

 

 

 

morgen kontaktieren die das bka und die dann die itakker...das kann sich aber alles hinziehen...

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das mit dem umtauschrecht klingt interessant,und außerdem ist der kaufvertrag generell eigtl ungültig,da du ja hehlerware gekauft hast,und das natürlich unwissend....es sei denn die maschine war extrem billig,dann kann man dir unterstellen dass du es hättest wissen müssen...ach man alles sche*ße...ich finde grade leider grade keine genaue regelung,aber du hast nen offiziellen kaufvertrag gehabt,warst in der annahme dass du ne normale maschine kaufst und auch der händler wurde betrogen...eigtl müsstest du das geld zurückerhalten,denn auch dein händler hat ja etwas verkauft was er nicht hätte besitzen dürfen...

 

aber das sind leider alles nur vermutungen...

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Vorab: Keine Panik. In der Pflicht steht in diesem Fall dein Händler, und an den kommst du ja ran, richtig?

 

 

 

Siehe §932 ff. BGB.

 

 

 

Da dein Kawa-Vertragshändler nie im Sinne des BGB Eigentümer des Motorrads war, hat es auch nie einen rechtsgültigen Kaufvertrag gegeben. Also hast du Anspruch gegenüber dem Vertragshändler auf Rückzahlung des Kaufpreises.

 

 

 

Wenn ich du wäre, würde ich das auch sofort in die Wege leiten. Also hin zu deinem Händler und die Kohle zurückverlangen. Da brauchst nichtmal 'nen Anwalt für, das ist auch so glasklar :D

 

 

 

Also mach dir mal keine Sorgen! Das wird!

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tja...um alles genauer zu klären, brauch ich nen anwalt...!!! ich bin azubi!!!

 

 

 

naja...hoffentlich klärt sich das mit den italienern!!! und das mit den 14 tagen is nur bei online-käufen...aber wie gesagt, der händler und ich sind keine eigentümer / gewesen...!!!

 

 

 

extrem, preiswert war sie nicht...und ich gehe auch nicht davon aus, dass der händler davon gewusst hat...daher auch keine nametliche nennung von ihm...

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also für das was obihörnchen geschildert hat brauchst du dann wirklich keinen anwalt mehr...ist ja dann so wie ich es vermutet habe..und der händler macht dann quasi das selbe mit der person von dem er die karre gekauft hat....

 

aber hauptsache du bekommst dein geld wieder!

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Sprech morgen erstmal mit deinem Händler, ich denke der wird genauso umfallen wie du. Fordere dein Geld zurück, er hätte dir die Maschine nie verkaufen dürfen.

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...er hätte dir die Maschine nie verkaufen dürfen.

 

 

 

Besser noch, er hat es (rein rechtlich) auch nie. Der Kaufvertrag hatte von vornherein keine Gültigkeit :D

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