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IGNORED

"internationale Fahndung" - Bilder Seite 6...!


PartyM

Empfohlene Beiträge

Mach dir keinen Kopf...

 

 

 

Es gibt sowas wie PKH = Prozesskostenhilfe !!!

 

 

 

Die bezahlen dir den Anwalt , wenn nötig und die Gerichtskosten...

 

Erkundige dich mal bei nem Anwalt, wegen dem PKH

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Kann doch nicht sein...... Das geht einem gerade richtig nahe-.-

 

 

 

Ohne hier Unmut verbreiten zu wollen, ich habe vor ein paar Tagen diese Sendung gesehen mit "Reporter machen sich für sie stark". Weiß gerade nicht wie die heißt aber da war auch ein Fall wo der Käufer ein Auto beim Händler gekauft hat. Auch hier hat sichbei der Anmeldung rausgestellt das das Auto geklaut war. Der hat aber von seinem Geld nichts mehr gesehen.

 

 

 

Kenne mich mit der Rechtslage aber auch nicht aus. Wer weiß obs wirklich so war. Drücke dir auf jedenfall extrem fest die Daumen das es für dich ein Happy End gibt!

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Wie wäre es mit "Akte11"?

 

 

 

In solchen situationen merkt man doch, wie nützlich eine Rechtschutzversicherung sein kann.

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soooo jungs...danke schonmal dafür...

 

will morgen erstmal abwarten was genau beim BKA rauskommt, da ich (und die Polizisten) meinen, dass das einfach nur ein fehler von den italienischen Behörden ist... *hoffen* - da ich mich echt auf meine kleine gefreut hab...!!!

 

 

 

aber genau dasselbe hat mir mein Opa letztens gesagt, dass es im fernsehen kam, wie man die menschen so verarscht (war glaub ich auch Akte 11)...aber deswegen hab ich es ja bei nem VERTRAGSHÄNDLER für kawa gekauft...und das wird nicht sein erster Import gewesen sein...

 

 

 

wenn sich das dann aber rausstellt, dass es wirklich die behörden in italien waren, stellt sich die frage wer den Transport bezahlt!!! hinzu vielleicht noch der staat, da es keinen Beschuldigten gibt, aber rückzu bin dann ich verantwortlich!

 

 

 

naja...wär ja auch cool, wenn mal alles klappen würde...ich geb auf jedenfall bescheid, was bei rumkommt...

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Mein Beileid zu dieser blöden Sache, die dich sicher Nerven, Zeit und einige erhoffte Freude mit dem Moped gekostet hat... kein schöner Start, dabei wurde ja alles korrekt gemacht, Händlerkauf, Vertrag abgeschlossen, alles offiziell, dann sowas.

 

 

 

Also ich denke auch, dass die Maschine in einen Straftatensachverhalt verstrickt war (vermutlich Beute) und so von der Polizei zur Fahndung ausgeschrieben wurde. Dies natürlich auch in den Schengenstaaten, die an der Fahndnungsdatenbank teilhaben.

 

Klärt sich die Sache, sollte die Fahndung natürlich gelösch werden; dann natürlich auch die Ausschreibung für die Schengenstaaten. Ob dies unterlassen werden kann (rein technisch) kann ich so nict beurteilen. Jetzt bleibt zu hoffen, dass die Kameraden in Italien zumindest eine sortierte Aktenhaltung haben, um der Sache nachgehen zu können. Und da fängt der Mist schon an, denn es wird DAUERN...

 

Die örtliche Polizei leitet die Sache weiter, binnen einigen Tagen arbeitet die Bundeskriminalstelle weiter und stellt einen Kontakt her. Mit Glück kann die Sache bereits telefonisch geklärt und per Fax bestätigt werden. Bei Pech fordern die Italiener weitere Dokumete an, den deutschen Vorgang, Kopien der Papiere etc. ... dann dauert es natürlich. Leider.

 

 

 

Man muss ja folgendes sehen: Die Maschine hat einen Brief, demnach wurde sie entweder samt Brief geklaut und weiter verkauft, oder das Dokument ist schlicht eine Fälschung. Was möglich, aber unwahrscheinlich ist.

 

Ergo denke auch ich, dass sich das alles klären wird, dennoch würde ich den Händler aufsuchen, alles schildern und zügig die Rückabwicklung des Kaufvertrages fordern, da er nicht geliefert hat, was laut Vertrag vereinbart ist und zudem nie seinerseits Eigentum an der Sache bestand. Wenn also die Klärung eine Kaugummi ähnliche Konsistenz annimmt und der Händler blockt und abwarten will musst du zum Anwalt. Sorry.

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Servus,

 

also ich würde mir so oder so keine Gedanken machen, da das Recht auf jedenfall auf deiner Seite ist.

 

Wie es im BGB auch festgehalten ist, kann du selbst gestohlene Ware behalten wenn du im guten Glauben gehandelt hast. Normalerweise schwer zu beweisen, ausser es ist über einen offiziellen Händler gelaufen, wie in deinem Fall.

 

Genau der selbe Fall wurde ca. vor 1 Woche in einer Reportage gebracht, nur mit einem Auto. Es hat zwar etwas gedauert, aber er durfte dann das Auto auf seinem Namen zulassen und behalten.

 

Dies gilt, denke ich, in deinem Fall auch, ausser du hast die Möglichkeit es an den Händler zurück zu geben.

 

Wenn aber der Händler ebenfalls in guten Glauben gehandelt hat, ist meiner Meinung nach der Kaufvertrag gültig.

 

Halt uns mal auf dem laufenden, was rausgekommen ist.

 

 

 

Viel Glück

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Servus,

 

also ich würde mir so oder so keine Gedanken machen, da das Recht auf jedenfall auf deiner Seite ist.

 

Wie es im BGB auch festgehalten ist, kann du selbst gestohlene Ware behalten wenn du im guten Glauben gehandelt hast. Normalerweise schwer zu beweisen, ausser es ist über einen offiziellen Händler gelaufen, wie in deinem Fall.

 

Genau der selbe Fall wurde ca. vor 1 Woche in einer Reportage gebracht, nur mit einem Auto. Es hat zwar etwas gedauert, aber er durfte dann das Auto auf seinem Namen zulassen und behalten.

 

Dies gilt, denke ich, in deinem Fall auch, ausser du hast die Möglichkeit es an den Händler zurück zu geben.

 

Wenn aber der Händler ebenfalls in guten Glauben gehandelt hat, ist meiner Meinung nach der Kaufvertrag gültig.

 

Halt uns mal auf dem laufenden, was rausgekommen ist.

 

 

 

Viel Glück

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gestohlene Ware behalten?

 

Bist Du Dir da sicher? Das wird dem Bestohlenen sicher nicht gefallen :D

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Der Kaufvertrag ist sowieso erstmal nichtig. Gestohlene Ware kann und darf nicht veräussert werden.

 

 

 

Dementsprechend erstmal zu deinem Händler watscheln und mit dem reden.

 

Der wird dazu sich auch noch äussern müssen.

 

 

 

14 Tage Rückgaberecht sowieso aber der Kaufvertrag ist ja wegen Helerware logischerweise nichtig.

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Man macht sich schon strafbar wenn man gestohlene Ware kauft und es NICHT vorher weiß! Ist ne ganz blöde Situation...

 

 

 

Wenn man versehentlich Falschgeld bekommt hat man sich auch schon strafbar gemacht :D

 

 

 

Das ist unser Rechtsstaat!

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14 Tage Rückgaberecht :D

 

 

 

Leute, nichts durcheinanderbringen. Das war bestimmt kein Online- oder Haustürgeschäft.

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Man macht sich schon strafbar wenn man gestohlene Ware kauft und es NICHT vorher weiß! Ist ne ganz blöde Situation...

 

 

 

Wenn man versehentlich Falschgeld bekommt hat man sich auch schon strafbar gemacht :D

 

 

 

Das ist unser Rechtsstaat!

du meist wohl eher saustaat...
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Hier wird aber auch zum Teil ein Haufen Sch... verbreitet! Bevor man rechtliches Halbwissen verbreitet, sollte man lieber mal die Füße auf der Tastatur still halten!

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so...erste Rücksprache mit dem Händler:

 

 

 

er meint auch, dass es ein fehler bei den italienischen behörden ist. dies kam wohl schon mal vor. er bot mir auch sofort an, dass wenn ich kein interesse mehr an der Maschine habe ich es sofort zurückgeben kann. Falls aber alles geklärt wird und ich sie trotzdem will, kommt er mir bei anderen Sachen entgegen da er natürlich zufriedene kunden will und sowas keiner gebrauchen kann...!!!

 

 

 

heißt, jetzt erstmal abwarten und die behörden ihren gang machen lassen... :/

 

 

 

 

 

so zum anderen:

 

14 Tage rückgaberecht gibt es nur bei Online oder Haustürgeschäften!!!

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