falkoman2000 Geschrieben 9. März 2012 Teilen Geschrieben 9. März 2012 Zudem kommt, das die Kunststoffscheinwerferscheibe nicht geeignet ist um die Hitze und Strahlung der Xenonbrenner zu ertragen. Scheinwerfergläser welche Xenon geeignet sind, müssen die entsprechende Kennzeichnung haben. TÜV gibt unter keinen umständen seinen Segen, da hier eine Automatische Leutweitenregulierung vorhanden sein muss sowie eine Scheinwerferreinigungsanlage. Xenon ist Kaltlicht und somit würde der Plastikscheibe auch nichts passieren.Wenn man Xenonscheinwerfer berührt sind sie kalt im Gegensatz zu Halogenscheinwerfern. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Andy-SX Geschrieben 9. März 2012 Teilen Geschrieben 9. März 2012 Ist es wirklich verboten den zweiten Scheinwerfer zu aktiveren ? In der Tat ist es nicht erlaubt Ich hab's aber drin und damit werde ich auch besser gesehen Optisch sieht's auch gut aus Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Faction Geschrieben 9. März 2012 Teilen Geschrieben 9. März 2012 Xenon ist Kaltlicht und somit würde der Plastikscheibe auch nichts passieren. Wenn man Xenonscheinwerfer berührt sind sie kalt im Gegensatz zu Halogenscheinwerfern. ok das kann auch sein. hab nen brenner selbst noch nicht angefasst. trotzdem ist das gehäuse vom scheinwerfer nicht für xenon zugelassen und der rest wie ich schon geschrieben habe wie automatische leuchtweitenregulierung etc. nicht vorhanden. Daher grundsätzlich nicht erlaubt und auch nicht eintragbar. Auch wenns angeblich TÜVer gibt, die das eintragen. Und auch die grünen/blauen wissen sowas in den meisten fällen. modus off Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
thommy.g Geschrieben 10. März 2012 Teilen Geschrieben 10. März 2012 (bearbeitet) Man muss sich ja schonfragen, warum Kawa das so gemacht hat.(Nur ein Scheinwerfer aktiv und nicht beide) Okay, die Lichtmaschine ist wirklich winzig, aber wenn der zweite Scheinwerfer soviel Strom aufnehmen würde, dass dadurch entweder die Batterie nicht mehr geladen oder der Generator an seine Leistungsgrenze kommt und zu heiss wird ist ja eher unwahrscheinlich. Ich hab zumindest keinen Warnhinweis gefunden der sagt, nur 30 Min am Stück mit Fernlicht fahren. Der TÜV wirds nicht merken, wenn ein Doppellichtmodul verbaut ist. Dazu müsste er die Zett nicht nur kennen, sondern er müsste auch konkret darauf achten. Der schaut ja nur obs Licht geht oder nicht. Also ich bin auch am überlegen das DLM zu verbauen. Bauchschmerzen hab ich diesbzgl. nicht. Beim Auspuff schon eher. Bearbeitet 10. März 2012 von thommy.g Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
firefly Geschrieben 17. März 2012 Teilen Geschrieben 17. März 2012 Naja... soviel kann aber ein TÜVler schon wissen, dass ne Kawa immer nur auf einer Seite leuchtet. Ist ja jetzt nichts Zett-Spezifisches Ich hätte da auch beim Licht etwas Bauchweh. Wäre aber wirklich optisch viel schöner mit ner Doppel-Leuchte... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Thommy Geschrieben 18. März 2012 Teilen Geschrieben 18. März 2012 Es gibt aber auch Kawas, die auf beiden Seiten leuchten, genau wie Modelle anderer Hersteller auch mal beidseitig und mal nur einseitig leuchten. Ich glaube, das hat mit Mode oder Kosten zu tun. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
fireswen Geschrieben 18. März 2012 Teilen Geschrieben 18. März 2012 fährt man mit dem moped so viel nachts, das man das braucht???????? außerdem denk ich kannst drauf warten, bis dich einer der entgegenkommenden.......geblendeten...............anzeigt. und wie auch schon geschrieben, ist ja die rennleitung auch net auf der brotsuppe dahergeschwommen.............wie oft kann man an nem polizeiauto vorbei fahren bis man kontrolliert wird. da wär dann auch die fahrt zu ende d.h. bock stehen lassen weil du andere verkehrsteilnehmer gefährdest gute h7 birne........ein normales visier (nicht getönt) und damit ist für mich genügent sicht in der nacht gruß swen p.s. auch wenn du jemanden findest der dir das einträgt.......du fährst vom hof, wirst angehalten und dein bock geht außer betrieb, und das ohne das dem tüver was passiert. der bekommt vielleicht ne ermahnung und ende Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kleener Geschrieben 18. März 2012 Teilen Geschrieben 18. März 2012 p.s. auch wenn du jemanden findest der dir das einträgt.......du fährst vom hof, wirst angehalten und dein bock geht außer betrieb, und das ohne das dem tüver was passiert. der bekommt vielleicht ne ermahnung und ende Dann hat der Prüfer aber Glück gehabt, normalerweise wird dann mal tiefer nachgehakt was ihn dazu bewegte das zu genehmigen. Ohne lichttechnische Gutachten und so fallen die Argumente dann auch recht sparsam aus.... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
motoandy9 Geschrieben 18. März 2012 Teilen Geschrieben 18. März 2012 Hallo SXer, Es geht doch eigentlich um die Sache. Was ist technisch möglich. Wer wann,was,oder wie eingetragen bekommt ist doch erst einmal zweitrangig!!! Schaut doch mal in andere Foren, dann seht Ihr das es sehr wohl möglich ist Bi Xenon umzusetzen. Technisch versiert mit Gutachten und Eintragung. Über Geld sollte man bei einem solchen Projekt besser nicht nachdenken. Man könnte ja sogar noch weiter "spinnen" und mal über Kurvenlicht nachdenken. In der Dose kommt das sehr geil!!! Beim Motorrad ist es ja möglich. Siehe BMW K1600GT. Wenn man nicht auf die Kohle achten muß...... Gruß Andy Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Faction Geschrieben 19. März 2012 Teilen Geschrieben 19. März 2012 Möglich ist alles... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gerry Geschrieben 19. März 2012 Teilen Geschrieben 19. März 2012 nur zur Info hier mal die rechtliche Seite: Lt. aktueller Information des Bundesverkehrsministerium in Bonn vom 22.10.2007 besteht bei Motorrädern die Möglichkeit einer offiziellen Xenonnachrüstung ohne eine TÜV Abnahme oder Eintragung in die Fahrzeugpapiere.Es besteht die Möglichkeit bauartgeprüfte Xenon Scheinwerfer an Krafträdern zu montieren, da eine Scheinwerferreinigungsanlage und eine dynamische Leuchtweitenregulierung derzeit nur bei PKW`s gefordert wird lt. Stvzo. Eine Abnahme des Scheinwerfers ist nicht gefordert, da der Scheinwerfer ein EG- bzw. ein ECE-Prüfzeichen besitzen muss. Eine eventuelle TÜV-Änderungsabnahmenpflicht besteht nur für die Halterung des Scheinwerfers, wenn von diesem eine Gefährdung ausgehen könnte, wie z.b. durch scharfe Kanten oder unzureichende Montage. des weiteren gibts noch eine Pressemitteilung vom KBA: http://www.kba.de/cl...quellen_pdf.pdf wenn ihr den Hauptscheinwerfer gegen einen xenongeprüften austauscht geht das ganz legal Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lanyard Geschrieben 20. März 2012 Teilen Geschrieben 20. März 2012 Gibts das auch irgendwo von offizieller Quelle zu lesen? Mal abgesehen davon das solche Scheinwerfer wohl nicht existieren wäre das ja ne feine Sache... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gerry Geschrieben 20. März 2012 Teilen Geschrieben 20. März 2012 klar gibts solche Scheinwerfer wobei die Auswahl nicht wirklich groß ist. Hier mal ein Beispiel http://www.shin-yo.de/artikeldetails/details_223-419.html Die Info vom Bundesverkehrsministerium hab ich aus dem Netz, genaueres wirst du direkt nachfragen müssen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lanyard Geschrieben 21. März 2012 Teilen Geschrieben 21. März 2012 Ja das es Zubehörscheinwerfer gibt war mir schon klar, ich meinte auch eher es gibt keine in original z-Ausführung. Wer schraubt sich an die SX schon was anderes hin?! Da (in allerlei anderen Foren) habe ich genau diesen Text auch schon mehrfach gelesen, bin allerdings der Meinung das es nicht stimmt. Ich werd mal anfragen... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gerry Geschrieben 21. März 2012 Teilen Geschrieben 21. März 2012 einen Scheinwerfer für die Z (egal welche) der für Xenon geprüft ist wird es wohl nie geben da die Dinger ja Musterschutz (oder so) haben und Kawasaki die Originalen bestimmt nicht testen läßt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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