DJatTime Geschrieben 7. Juli 2012 Teilen Geschrieben 7. Juli 2012 Ja schon richtig! Passen sollte der aber ich will ja ne abe haben, damit ich nicht zum TÜV muss... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Snoocer Geschrieben 23. Juni 2020 Teilen Geschrieben 23. Juni 2020 (bearbeitet) Am 27.3.2012 um 11:14 schrieb Schönwetter_Manni: Sobald der Becher nen Schauglas hat wird niemand was sagen. Nur die ohne Schauglas sind eintragungspflichtig Das dachte ich auch mal, wohne in Hessen und wurde leider auch wegen meinem Rizoma-Becher stillgelegt, obwohl völlig ordnungsgemäß.... Spannender Text zum Thema: http://www.mängel-an-nutzfahrzeugen-v7b.de/index_htm_files/Erloeschen_BE.pdf Da ich auch keinen Becher für meine Z750 gefunden habe, hat mein Becher jetzt eine Prüfung nach §19(2) StVZO vom TüV hinter sich und der Antrag auf eine Einzelbetriebserlaubnis geht jetzt nach Fulda... bin mal gespannt ob das jetzt mit der Eintragung so reibungslos klappt wie ich mir das vorstelle. PS: Relevant bzgl. der Gültigkeit einer ABE für dein Moped ist wohl meines Wissens die Typgenehmigungsnr. des Basisfahrzeugs ( bei mir e1*2002/24*0309*00 ) ... wenn die in der ABE nicht genannt ist, oder dafür keine Modellvariante existiert wie hier: Dann kannst du deine ABE dabei haben, bringt dir nur nix :-( Bearbeitet 23. Juni 2020 von Snoocer Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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