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IGNORED

Totalschaden und Versicherung


hoschy

Empfohlene Beiträge

Moin Moin...

weis jemand wie sich das verhält mit nem totalschaden bezüglich der abrechnung mit der Versicherung???

restwert?zeitwert?maschine selber behalten?

Bin das Opfer und somit eindeutig unschuldig aber möchte die maschine selber richten

...jemand erfahrung oder selbiges erlebnis???

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es kommt ein Gutachter der von dir gewählt wird. Der schätzt den Restwert (mit hilfe von Bietportalen im Netz).

 

Dann wird der Zeitwert vor dem Unfall ermittelt. Zeitwert minus Restwert ergibt Streitwert zwischen dir/Anwalt u der gegnerischen Versicherung.

 

Der Restwert ist Einigungssache. Entweder du gibst die Maschine weg für den Preis den dein Gutachter veranschlagt an oder du behälst sie einfach und schlägst eigenes Kapital raus bzw baust wieder auf.

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werd mal genauer suchen....un brauch auf jeden falls ne neue trötte den meinen shark hats zerfleddert,dan auch supibikelenker un neue hebel +spiegel.mal schaun was sich ergibt

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Jup, ein eigener Gutachter kann sehr positiv sein was die Restwerthöhe angeht. Vor allem wie er verbautes Zubehör bewertet. Hab den Mist ja nun leider 2x innerhalb von 12 Monaten durch.

Hast du mit dem Gutachter über eine 130%-Reparatur gesprochen? Wäre sowas möglich?

Ansonsten würde ich, wie schonmal anderswo hier, empfehlen das Mopped wegzugeben und dir ne neue Gebrauchte zu suchen. Zum einen kriegste da noch die einbehaltene Steuer. Zum anderen bleibt dein jetziges auf immer als Totalschaden im zentralen Versicherungsregister eingetragen. Kann beim nächsten Unfall/Schaden (hoffentlich nicht) für ein langes Gesicht auf deiner Seite führen. Die Versicherung kann die Zahlung kürzen.

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Die Versicherunen behalten in solch einem Fall ganz gern de Mehrwertsteuer ein, was bei einem Totalschaden aber definitiv nicht rechtens ist. Diese Regelung greift nur, wenn Reparaturkosten bezahlt werden, aber keine Rechnungen vorliegen, also auch keine Mehrwertsteuer für ein Repatatur entrichtet worden ist.

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Bei einem Totalschaden wird die Mehrwertsteuer nicht ersetzt, es sei denn du kaufst ein Ersatzfahrzeug.

 

Na davon gehe ich dann ja mal aus. Die Mehrwertsteuer steht dir natürlich nur zu, wenn du sie in Form regulärer Reparaturkosten oder eines Fahrzeugneukaufs auch ausgegeben hast. Ist doch irgendwie logisch, muß man hier wirklich immer alles dreifach erklären?

 

Mein Hinweis bezog sich auf eine Erfahrung, die ich mit der Versicherung gemacht habe. Denn die wollten trotz Neukauf eine Fahrzeugs nach unverschuldetem Totalschaden, die Mehrwertsteuer nicht auszahlen und das ist definitiv nicht rechtens. Aber bei jedem zweiten klappt es und spart ne Menge Kohle.

Bearbeitet von Ice
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