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IGNORED

Von 25 auf 35 kW


Gast DaBerger

Empfohlene Beiträge

Hallo

 

nun endlich gehör ich auch zu den Motorradfahrer...

muss aber noch 2 Jahre gedrosselt fahren...

 

und hier ist meine frage

hab mir eine Z750 ´08 auf 25 KW gedrosselt, gekauft

da aber immer die rede ist das nächstes Jahr mit 34 KW gefahren werden darf

wollte ich fragen ob ich dann ne andre drossel brauch oder die wo schon drin ist ändern kann

oder obs bei dem bike überhaupt geht?

 

Bei dem Händler wo ichs gekauft habe, der meinte das sich das nicht rendiert und kaum unterschied merken würde?

 

mfg berger

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Grundsätzlich sollte das bei deiner Z gehen. Die Hersteller werden dann entsprechende Drosseln anbieten, Inwieweit Teile von der alten Drossel weiter verwendet werden muss man sehen, vermutlich wird aber eine komplett neue Drossel eingebaut.

 

Der Unterschied von 34 auf 49 PS ist schon vorhanden. Das bringt dir sicherlich 20kmh Endgeschwindigkeit und etwas besseren Durchzug. Nicht viel ... aber schon spürbar.

Konnte ich an einer gedrosselten ER5 und der offenen Variante die 50ps hatte erfahren.

 

Zum Thema Führerschein habe ich auf die schnelle nicht konkretes gefunden. Es scheint aber zwei Varianten zu geben die hier greifen könnten.

 

1. Du kannst deinen Führerschein (derzeit A beschränkt / 25kw) an dem Stichtag kostenlos auf einen neuen A2 (34kw) umschreiben lassen. Musst dann aber nach Ablauf der zwei Jahre um den großen A Schein (offene Klasse) zu bekommen noch eine praktische Prüfung machen.

 

2. Du kannst deinen Führerschein nicht umschreiben und musst 2Jahre mit 25kw durch die Gegend fahren. Hier bekommst du nach Ablauf aber automatisch die offene Klasse A ohne nochmalige Prüfungen.

 

Welche Variante da jetzt zum tragen kommt bzw. ob man sogar zwischen beiden wählen kannn weiß ich leider nicht. Werde mich aber mal schlau machen.

 

Gggf. hat da ein anderer schon aus eigenem Interesse mehr Infos.

Bearbeitet von -ChriZ-
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Die Frage ist ob bei dir die neue Regelung überhaupt schon greift oder ob du noch an die alte 2Jahre ->25kw gebunden bist. Denn du hast ja auch unter der 25kw Regelung den Führerschein gemacht, nicht dass hier das selbe gilt wir für den Bestandsschutz. Genaueres wirst aber bei der Zulassungsstelle erfahren.

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Die Frage ist ob bei dir die neue Regelung überhaupt schon greift oder ob du noch an die alte 2Jahre ->25kw gebunden bist. Denn du hast ja auch unter der 25kw Regelung den Führerschein gemacht, nicht dass hier das selbe gilt wir für den Bestandsschutz. Genaueres wirst aber bei der Zulassungsstelle erfahren.

 

so siehts aus.

 

Bestandsschutz wird es in jedem Fall geben.

 

Die Frage ist ja, kann man seinen A beschränkt freiwillig auf A2 umschreiben lassen. Das aber mit den Konsequenzen zusätzliche Prüfung etc. bei Aufstieg zu A offen.

 

Wie schon in meinem ersten Posat beschrieben

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Wir hatten das mal in einem anderen Thema. 25kw Fahrer profitieren von der neuregelung insofern, als, dass sie mit 48PS fahren durfen und dann aber, da keine nachträgliche Benachteidigung gestattet ist, die Nachprüfung nicht brauchen.

 

Das heißt für dich, ab dem Stichtag darfst du mit 48PS rumdüsen, musst nix umschreiben und darfst dann nach Ablauf der "Probezeit" den Bock aufmachen ohne Nachprüfung

Bearbeitet von TheJurist37
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danke

 

variante 1 klingt logisch

mein Fahrlehrer konnte mir aber auch noch nichts genaueres sagen

 

muss dann wohl bis 2013 abwarten

 

wie nix eintragen?

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wie nix eintragen?

 

Du musst den Führerschein nicht umschreiben. Eintragen must du die 48PS logischerweise schon.

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Wir hatten das mal in einem anderen Thema. 25kw Fahrer profitieren von der neuregelung insofern, als, dass sie mit 48PS fahren durfen und dann aber, da keine nachträgliche Benachteidigung gestattet ist, die Nachprüfung nicht brauchen.

 

Das heißt für dich, ab dem Stichtag darfst du mit 48PS rumdüsen, musst nix umschreiben und darfst dann nach Ablauf der "Probezeit" den Bock aufmachen ohne Nachprüfung

 

Nicht, dass ich das nicht glaube, aber hättest du da zufällig eine konkrete Quelle?

 

Würde mich rein rechtlich interessieren.

 

edit//

 

gerade über mir gesehen. danke!

 

Die Lösung ist ja prima!

Bearbeitet von -ChriZ-
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  • 3 Monate später...

Gibts aber nicht zusätzlich die Regel dass das bike offen Max die doppelte drosselleistung haben darf, sprich 96 PS. Deswegen gibts doch nun auch die Z800E

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Gibts aber nicht zusätzlich die Regel dass das bike offen Max die doppelte drosselleistung haben darf, sprich 96 PS. Deswegen gibts doch nun auch die Z800E

Meines Wissens ist das zwar in der EU-Richtlinie normiert, aber von Deutschland nicht übernommen worden.

Das heißt, du könntest im EU-Ausland Probleme bekommen.

 

Nach dem Motorrad-Artikel gilt folgendes:

 

 

Das Leistungsgewicht ist dabei auf 0,2 kW/kg beschränkt, die passenden Motorräder wiegen also mindestens 175 Kilogramm.

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  • 1 Monat später...

Weiß schon jemand was aus verlässlicher Quelle, zu dem Thema 48 PS im EU-Ausland?

Das Deutschland eine Ausnahmestellung einnimmt ist soweit klar.

Nur wenn ich mit meiner Z750 (offen 106 PS) gedrosslet auf 48 PS z.B. nach Österreich fahre, was ist dann?!

Ist das fahren ohne gültige Fahrerlaubnis? Man findet nur so schwammige Aussagen ala..

 

Die Legalität bei einer Fahrt ins Ausland ist unklar.

 

Quelle http://motorrad.wikia.com/wiki/Fahrerlaubnis_und_Führerschein

 

oder

 

Bei Fahrten ins Ausland kann eine nach deutschem Recht legal durchgeführte Drosselung möglicherweise ein Problem wegen Fahrens ohne den korrekten Führerschein darstellen.

 

Quelle http://www.auto.de/magazin/showArticle/article/91936/Neuer-Motorradfuehrerschein-ab-19-Januar-2013

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