z750freak Geschrieben 5. Februar 2013 Teilen Geschrieben 5. Februar 2013 Hallo, ich habe meinen A (beschränkt) letztes Jahr im Sommer gemacht. Somit darf ich doch dieses Jahr auch 48PS fahren (und bekomme in 2 Jahren den Motorradführerschein ohne Leistungsbeschränkung ohne eine extra Prüfung ablegen zu müssen) Soweit ich informiert bin hat Deutschland eine Sonderregelung in der EU Hier darf man doch alle Motorräder auf 48PS drosseln (z.B eine Z750 mit 106PS) oder? In den anderen EU ländern darf man doch maximal um 50% drosseln (also offen maximal 98PS Leistung) Stimmt diese Aussage oder nicht? Meine Führerscheinstelle konnte mir leider keine genaue Auskunft darüber geben, was ich natürlich etwas sehr blöd fand, da die neue Reglung ja schon seit dem 19.01.2013 gültig ist. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wind_surfer Geschrieben 5. Februar 2013 Teilen Geschrieben 5. Februar 2013 ich habe das in Erfahrung gebracht. darfst deine maschine auf 48ps drosseln und diese problemlos in Deutschland fahren. solltest du aber vorhaben ins Ausland zu fahren. kann es passieren das du dort Probleme bekommst weil du nur mit dem Eu weit gültigen Führerschein A2 in die Eu Länder fahren darfst. hieße also du müsstest ihn erst von A auf A2 umschreiben bevor du zb nach Holland fährst. hoffe das beantwortet deine Fragen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sparky0815 Geschrieben 5. Februar 2013 Teilen Geschrieben 5. Februar 2013 Aha...man darf also "umdrosseln" ? Ich dachte das wurde bisher noch garnich eindeutig geregelt Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Stephan-Z750 R Geschrieben 5. Februar 2013 Teilen Geschrieben 5. Februar 2013 Doch steht fest alle A beschränkt fahrer dürfen auf 48ps hochdrosseln, fals das leistungsgewicht stimmt. Hab meine auch schon auf 48ps und muss sagen, das man den unterschied wirklich merkt Allerdings kostet der Spaß wieder über 200 Euro... Nur nach z.B Österreich darfst du mit einer gedrosselt z750 mit 48 ps nicht fahren, da sie wie gesagt offen über 98PS hat Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Faction Geschrieben 5. Februar 2013 Teilen Geschrieben 5. Februar 2013 (bearbeitet) Wer A beschränkt nach altem Recht hat, kann nun auch Fahrzeuge der FE-Klasse A2 fahren. Nach 2 Jahren wird dann umgeschrieben auf A unbeschränkt. In Österreich ist es so: Gedrosselte Fahrzeuge sind zulässig, wenn die Leistung der Ausgangsversion nicht mehr als doppelt so hoch ist (bei 35 kW nicht mehr als 70 kW). Sprich die Ursprungsversion darf max. 95,17 PS haben. Somit darf die zb. Z750 welche Ursprünglich 106 PS hat auch gedrosselt nicht in Österreich gefahren werden. Dies gilt natürlich analog zu den anderen Zetts und anderen Böcken! Bearbeitet 5. Februar 2013 von Faction Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
atecfv Geschrieben 5. Februar 2013 Teilen Geschrieben 5. Februar 2013 Da die Frage des TE beantwortet ist bin ich mal so frei eine Weitere zu diesem Thema zur Diskusion zu stellen. Was ist denn eigentlich der - scheinbar willkürliche - Grund für diese Regelung: In Österreich ist es so: Gedrosselte Fahrzeuge sind zulässig, wenn die Leistung der Ausgangsversion nicht mehr als doppelt so hoch ist (bei 35 kW nicht mehr als 70 kW). Sprich die Ursprungsversion darf max. 95,17 PS haben. Also mir fällt kein echter Grund für die Regelung ein, dass ein A2 taugliches Bike ungedrosselt max. 96PS haben darf. Hab auch bisher keine Erklärung im Netz gefunden. Weiß jemand mehr? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
aLeFunT Geschrieben 5. Februar 2013 Teilen Geschrieben 5. Februar 2013 Mein Fahrlehrer und der ADAC meinten ich kann sie auf 48PS drosseln und damit auch ins europäische Ausland. Ich muss aber zugeben, was diesbezüglich die Gesetzeslage her gibt ist mehr als schwammig. Ich kann nur dafür sprechen was mein Fahrlehrer und der ADAC sagen. Und ja ich kenne die Aussagen ala.. es kann sein und vielleicht. Sollte jemand aus sicherer Quelle Infos haben würde mich das auch brennend interessieren. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 5. Februar 2013 Teilen Geschrieben 5. Februar 2013 (bearbeitet) Das ist eine recht Informative Seite: http://www.zweiradfuehrerschein.de/ Bearbeitet 5. Februar 2013 von BusDriver Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
z750freak Geschrieben 8. Februar 2013 Autor Teilen Geschrieben 8. Februar 2013 hallo vielen dank für eure antworten! so wie ich euch verstanden habe darf ich halt nicht mit der 48ps drossel ins ausland. wie sieht es aus wenn man auf der z einen sportauspuff mit abe drann hat? dann hat man auch ein bisschen mehr leistung? gibt es da auswirkungen wenn man ne 48ps drossel drinnen hat? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wind_surfer Geschrieben 8. Februar 2013 Teilen Geschrieben 8. Februar 2013 das mit dem sportauspuff ist ein irrglaube. die meisten wenn nicht sogar alle im Straßenverkehr zugelassenen auspüffe sorgen für einen leistungsverlust von ein paar ps. aber du kannst getrost einen zugelassenen. das stellt kein Problem dar. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Z1000-FIGHTER Geschrieben 9. Februar 2013 Teilen Geschrieben 9. Februar 2013 na mit sogar alle ,liegste aber nich ganz richtig würde ich mal sagen .... es gibt glaube ich ne gewisse Toleranz ,wenn die nich über schritten wird ,braucht man nix zu befürchten ,aber da brauchste bei nem pott keine Angst haben Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wind_surfer Geschrieben 9. Februar 2013 Teilen Geschrieben 9. Februar 2013 alles klar. aber auf jeden Fall wird keiner mit Strasenzulassung zu viel mehrLeistung erzielen. da bräuchte man schon einen der nur für die Rennstrecke ist. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Faction Geschrieben 11. Februar 2013 Teilen Geschrieben 11. Februar 2013 Mein Fahrlehrer und der ADAC meinten ich kann sie auf 48PS drosseln und damit auch ins europäische Ausland. Ich muss aber zugeben, was diesbezüglich die Gesetzeslage her gibt ist mehr als schwammig. Ich kann nur dafür sprechen was mein Fahrlehrer und der ADAC sagen. Und ja ich kenne die Aussagen ala.. es kann sein und vielleicht. Sollte jemand aus sicherer Quelle Infos haben würde mich das auch brennend interessieren. Für dich hier nochmal die Quelle, damit du auch die zuverlässigkeit der Aussage prüfen kannst. http://www.fuerboeck.at/fuehrerschein/klasse_a2_2013.html Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
z750freak Geschrieben 12. Februar 2013 Autor Teilen Geschrieben 12. Februar 2013 http://www.fuerboeck.at/fuehrerschein/klasse_a2_2013.html Heißt das jetzt dass ich in deutschland die z750 nicht auf 48Ps drosseln darf oder gilt das nur für fahrten ins europäische ausland? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sparky0815 Geschrieben 12. Februar 2013 Teilen Geschrieben 12. Februar 2013 Heißt das jetzt dass ich in deutschland die z750 nicht auf 48Ps drosseln darf oder gilt das nur für fahrten ins europäische ausland? Deutschland: Ja Rest EU: Nein Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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